Probleme mit KfW-Darlehen bei Investitionsbank Schleswig-Holstein

4,60 Stern(e) 5 Votes
A

abertram

Hallo zusammen,

wir haben ein Problem bei einem Teil der Finanzierung.

Kurze Version:

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat einen Passus auf einem der Formulare, der unserem Bauträger nicht passt. Unser Bauträger hat diesen Passus gestrichen und das Formular unterschrieben, weil der Rest passe. Unser Bauträger hat das schon immer so gemacht und bis jetzt gab es keine Probleme. Nun weigert sich aber die IB das Formular so zu akzeptieren. Keine Partei möchte ihren Standpunkt ändern.

Lange und ausführliche Version:

Wir bauen ein KFW 55 Haus und wollen einen Teil unseres Bedarfes über die Investitionsbank Schleswig-Holstein finanzieren. Es dürfte das Programm 153 "Energieeffizient Bauen" sein.
Der Bauträger muss ja einen Haufen Papiere ausfüllen und der KfW zur Verfügung stellen. Eins der Formulare trägt die Überschrift "Erklärung des Bauvorlageberechtigten/Entwurfsverfassers". Dort gibt es eine Stelle "Ich verpflichte mich gegenüber der IB.SH, für die Richtigkeit dieser Bescheinigung zu haften." Dieser Passus passt meinem Bauträger nicht. Der Passus sorgt dafür, dass mein Bauträger persönlich im schlimmsten Fall persönlich haftet und nicht die Firma. Er hat ihn gestrichen und unterschrieben. Hat er schon immer so gemacht und bis jetzt war es kein Problem. Die IB weigert sich nun, das Formular so zu akzeptieren und mein Bauträger akzeptiert diesen Passus nicht. Wir haben bereits eine Grundschuld auf das Grundstück bestellt und eine Rechnung vom Amtsgericht ist auch schon da. Es ist also bereits Geld geflossen. Mal eben die Bank zu wechseln, ist für uns nicht akzeptabel.

Ich weiß nicht so recht, was wir jetzt tun sollen... Ein bisschen abwarten, ob einer der beiden einlenkt, können wir noch, da der Bauantrag noch nicht durch ist.

Gruß,
Alex
 
T

toxicmolotof

Wenn Euer Bauträger das nicht unterschreibt würde ich über die Seriosität nachdenken.

Der will doch nicht etwa anders bauen als geplant und berechnet...

Beide zusammen in einen Raum stecken und zusperren, bis weißer Rauch aufsteigt.
 
B

Bauexperte

Hallo Alex,

ich sehe 2 Möglichkeiten.

Eins der Formulare trägt die Überschrift "Erklärung des Bauvorlageberechtigten/Entwurfsverfassers". Dort gibt es eine Stelle "Ich verpflichte mich gegenüber der IB.SH, für die Richtigkeit dieser Bescheinigung zu haften."
Der "Bauträger" ist ja zunächst mal auch nicht der Entwurfsverfasser, es sei denn, er ist auch der vorlageberechtigte Architekt. Architekten haften im Zweifelsfall auch mit ihrem privaten Vermögen, wenn dessen Versicherung bspw. einen Vermögensschaden nicht begleichen wollen. Btw. haftet auch der "Bauträger", bzw. dessen Geschäftsführer, mit seinem privaten Vermögen, auch wenn manche irrtümlich glauben, die Haftung wäre auf die Höhe der Einlage beschränkt. Insofern erschließt sich mir dieses Gezeter nicht wirklich.

Möglichkeit 1 besteht also darin, den im Haus angestellten Architekten das Formular unterzeichnen zu lassen. Das Architekten vollumfänglich haften ist auch nicht wirklich etwas Neues.

Die 2. Möglichkeit bezieht sich auf die Person (Energieberater), welche den KfW-Nachweis führt bzw. führen muß. Er/sie sollte wohl willens und in der Lage sein, für die eigenen Berechnungen auch die Haftung zu übernehmen. Da der Effizienzhausstatus bei Hausübergabe nochmals bestätigt werden muß - Lieferscheine und Rechnungen inkl. Dämmstärken und lamda-Werten, Lieferscheine für Wände (Steine) und uw-Werte für Fenster sowie die Fachunternehmererklärung der Heizungsanlage, die Zeichnungen mit den Details nach dem Wärmebrückenkatalog und das Zertifikat der Blower-Door- Messung und Fotos des Bauablaufes, auf denen man die Steine und einzubauenden Dämmungen sowie Dämmung unter dem Estrich etc. erkennen kann werden mit der 1. Berechnung überprüft - ist er/sie auch nur bedingt in der Haftung, wenn er/sie nachweisen kann, daß bspw. falsche Materialien zum Einsatz gekommen sind, welche den Status vakant werden lassen.

Es ist aus meiner Sicht vollkommen wertfrei, sich mit der finanzierenden Hand eines Bauherren zu streiten; daß sollte auch Deinem "Bauträger" bekannt sein. Letztlich wären daraus resultierende Mehrkosten ihm anzulasten; findet er - bei eingehender Überlegung - sicher nicht ganz so prickelnd

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
AndreasWenzel

AndreasWenzel

Hallo abertram,

ich halte die Aussage Deines Bauträgers schlicht für unglaubwürdig. Seit wann kann man auf Formularen für Fördermittel - nichts anderes sind KfW-Darlehen - einfach eigenmächtig Streichungen vornehmen? Mag sein, dass er so eine Streichung schon einmal vorgenommen hat und es wurde übersehen. Dann war das vielleicht ein Einzelfall. Eine für die IB-SH akzeptable Methode ist das sicher nicht. Zumal es sich ja um eine Bestätigung für die KfW handelt. Die IB-SH hat gar keinen Spielraum zu dieser Frage, da sie ja sicherstellen muss, dass die KfW-Auflagen erfüllt werden.

Im Übrigen: Wieso will hier jemand für seine Leistungen nicht haften? Jeder tut das. Überall im Geschäftsverkehr. Das ist eine Selbstverständlichkeit!

Wie man es auch dreht und wendet, es klingt äußerst dubios.

Ich würde eher den Bauträger hinterfragen als die KfW.

Viele Grüße
Andreas Wenzel
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3108 Themen mit insgesamt 67367 Beiträgen

Ähnliche Themen
23.08.2010Wie finde ich einen geeigneten Architekten? Oder doch Bauträger? Beiträge: 10
16.07.2012Bauträger "gliedert" Leistungen mit Festpreis an Subfirmen aus Beiträge: 13
02.07.2021Haftung bei genehmigungsfreistellung Beiträge: 17
23.03.2011Bauträger oder doch Architekt? Beiträge: 16
13.06.2015Neubau mit Bauträger / Bauzeichnungen Unterlagen Beiträge: 23
18.03.2013Schlüsselfertig oder mit Architekten bauen? Beiträge: 20
21.08.2014Baukosten bei Bau mit Architekten. Was sagt eure Erfahrung? Beiträge: 18
17.04.2021Neue KfW Bauen Kredit Konditionen Beiträge: 17
17.10.2017Bauträger oder freier Architekt Beiträge: 26
09.09.2015Grundstück separat von der Bauträger kaufen Beiträge: 13
17.05.2016Preise Hausbau Architekt vs. Bauträger Beiträge: 10
09.07.2012Angebot Bauträger für Einfamilienhaus - Sind die Baukosten in Ordnung? Beiträge: 16
01.03.2015Bauträger baut nicht nach Plan Beiträge: 14
23.12.2019Grundstück - Kann man heute überhaupt noch ohne Bauträger bauen? Beiträge: 64
26.09.2011Fliesen andere Hersteller finden / Bauträger Bemustern Beiträge: 15
16.05.2021Herangehensweise Erstkontakt Bauträger & Fertigbauanbieter Beiträge: 24
28.06.2016KFW 55 nach neuer Energieeinsparverordnung Beiträge: 25
11.09.2016KfW -Baubegleitung / Nachweis / Abnahme Beiträge: 23
24.04.2018Kniestock Danwood Haus in Schleswig-Holstein - Was geht maximal? Beiträge: 23
01.02.2020Energieeinsparung durch bessere Steine Beiträge: 14
07.04.2015Darlehen und Baukredit - KfW Verwendungsnachweis erstellen Beiträge: 11
19.06.2015KFW 70 oder nach Energieeinsparverordnung 2014 bauen Beiträge: 42
03.05.2015Finanzierung mit KFW, Unterschrift Sachverständändiger Beiträge: 14
27.11.2021Wandkosten: macht selberrechnen Sinn? Und was kostet Steine-Recycling? Beiträge: 10
06.08.2019Erstes Gespräch mit Bauträger - erste Zahlen... Beiträge: 64
18.04.2021KfW 55 - Lüftungsanlage ja/nein? - Erfahrungen Beiträge: 222
06.02.2013Bauträger sagt: Nicht noch mehr dämmen! Beiträge: 12
02.01.2009Erfahrungen mit Architekten Beiträge: 16
26.02.2024Fristverlängerung KFW Zuschussvariante Beiträge: 39
16.03.2016Einfamilienhaus - Bauträger abgelehnt Beiträge: 25

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben