Hallo Freunde
Ich hätte da ein kleines Problem. Wir bauen an eine bestehende Doppelhaushälfte an (Jede Doppelhaushälfte 7 Meter breit). In der ganzen Planungszeit, war eine Gaube von 3 Meter geplant. Eine Gaube, mit der Dimension findet man auch bei den umliegenden Nachbarn(Gleicher Bebauungsplan). Nicht beim direkten Nachbarn.
Gestern hatte ich ein Telefonat mit dem Architekten. Der mich auf den Bebauungsplan aufmerksam gemacht hat:
"Die Gesamtbreite von Gauben darf auf jeder Gebäudeseite zusammen nicht mehr als 1/2, die Breite jeder Einzelgaube nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragen. Die maximale Gaubenbreite wird mit 3,0 m festgesetzt.
Nebengiebel sind mit einer Breite von Max. 1/2 der Gebäudebreite zulässig. Die Brei- te von Gauben und Nebengiebeln darf zusammen nicht mehr als 1/2 der Gebäude- breite betragen. Die Wandhöhe der Nebengiebel und der Wohngebäude muss iden- Tisch sein. Der First von Nebengiebeln muss mind. 1,0 m unter dem First des Haupt- Gebäudes liegen."
Danach wären wir bei einer Gaubenbreite von 2,30. Ich frage mich wie die Nachbarn das gemacht haben. Alle Nachbarn haben die Baugenehmigung über das vereinfachte verfahren bekommen.
Kann es sein, das wenn sich die Gaube auf zwei Zimmer erstreckt, sie als zwei Einzelgauben zu sehen ist?
Hat hier jemand eventuell eine Erklärung?
lg
Ich hätte da ein kleines Problem. Wir bauen an eine bestehende Doppelhaushälfte an (Jede Doppelhaushälfte 7 Meter breit). In der ganzen Planungszeit, war eine Gaube von 3 Meter geplant. Eine Gaube, mit der Dimension findet man auch bei den umliegenden Nachbarn(Gleicher Bebauungsplan). Nicht beim direkten Nachbarn.
Gestern hatte ich ein Telefonat mit dem Architekten. Der mich auf den Bebauungsplan aufmerksam gemacht hat:
"Die Gesamtbreite von Gauben darf auf jeder Gebäudeseite zusammen nicht mehr als 1/2, die Breite jeder Einzelgaube nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragen. Die maximale Gaubenbreite wird mit 3,0 m festgesetzt.
Nebengiebel sind mit einer Breite von Max. 1/2 der Gebäudebreite zulässig. Die Brei- te von Gauben und Nebengiebeln darf zusammen nicht mehr als 1/2 der Gebäude- breite betragen. Die Wandhöhe der Nebengiebel und der Wohngebäude muss iden- Tisch sein. Der First von Nebengiebeln muss mind. 1,0 m unter dem First des Haupt- Gebäudes liegen."
Danach wären wir bei einer Gaubenbreite von 2,30. Ich frage mich wie die Nachbarn das gemacht haben. Alle Nachbarn haben die Baugenehmigung über das vereinfachte verfahren bekommen.
Kann es sein, das wenn sich die Gaube auf zwei Zimmer erstreckt, sie als zwei Einzelgauben zu sehen ist?
Hat hier jemand eventuell eine Erklärung?
lg
Sedax182 schrieb:
Es wird als Gaube gewertet.Wir reden schon über das Bild aus #1? Wer das eine Gaube nennt, hat vom Bau keine Ahnung. Passt aber zu den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans und der Umsetzung im Baugebiet. Ärgerlich, wenn man als Bauherr oder sonst am Bau Beteiligter unfähigen Behördenmitarbeitern ausgesetzt ist. Vielleicht gibt's ja noch 'ne positive Rückmeldung, wenn die Sachbearbeiterin sich schlau gemacht hat.