Probleme bei Gaubenbreite Doppelhaushälfte

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E

Escroda

einen Grundsatzbeschluss gibt es nicht
Da kann ich mich nicht des Eindrucks erweheren, dass man zusätzliche Gebühren durch Befreiungen generieren möchte.
Es wird auch nicht als Giebel gewertet.
Wie denn?
Ich denke ich werde mich damit dann mal abfinden müssen.
Wenn Du Geld sparen möchtest, ja, ansonsten die Nachbarn fragen. Kaum vorstellbar, dass so viele illegal gebaut haben.
 
S

Sedax182

Da kann ich mich nicht des Eindrucks erweheren, dass man zusätzliche Gebühren durch Befreiungen generieren möchte.
Denn Eindruck habe ich auch.
Vor allem weil ich eine Befreiung wegen der Ziegelfarbe sowieso brauchen würde.
So wurde es mir erklärt.

Es wird als Gaube gewertet.


Wenn Du Geld sparen möchtest, ja, ansonsten die Nachbarn fragen. Kaum vorstellbar, dass so viele illegal gebaut haben.
Kann ich mir auch nicht vorstellen.
Bei einem Nachbar habe ich auch noch mal nachgefragt. Der ging über das Vereinfachte genehmigungsverfahren nach §66.
Ich hätte ja gern das Freistellungsverfahren nach §67 LBO.
Aber das geht ja schon nicht mehr wegen der Ziegelfarbe.
Was ich nicht verstehe.
 
11ant

11ant

Ich hätte ja gern das Freistellungsverfahren nach §67 LBO.
Aber das geht ja schon nicht mehr wegen der Ziegelfarbe.
Was ich nicht verstehe.
Das ist doch ganz einfach:
Da kann ich mich nicht des Eindrucks erweheren, dass man zusätzliche Gebühren durch Befreiungen generieren möchte.
Spätestens mit der Dachziegelfarbe sehe ich das als erwiesen an: schau´ Dir eine Schafherde an - ein schwarzes siehst Du sofort, eines mit drei Ohren herauszugucken würde schon anstrengend. Will sagen: eine Dachfarbenvorgabe ist sofort versaut, wenn man da eine einzige Ausnahme macht; die Vorgabe (mit Befreiungsmöglichkeit) dennoch zu machen, kann nur genau den Zweck haben, den sich der Schelm dabei denkt.
 
G

guckuck2

Aber das geht ja schon nicht mehr wegen der Ziegelfarbe.
Was ich nicht verstehe
Beim Freisteller bestätigen Bauherr und Planer, dass alles regelkonform ist. Das wird dann auch nicht weiter geprüft.
Wenn du von vorhandenen Regeln abweichen willst, funktioniert dieser Express nicht mehr. Es muss jemand prüfen und bescheiden.
Ich finde das mehr als nachvollziehbar.
 
S

Sedax182

Beim Freisteller bestätigen Bauherr und Planer, dass alles regelkonform ist. Das wird dann auch nicht weiter geprüft.
Wenn du von vorhandenen Regeln abweichen willst, funktioniert dieser Express nicht mehr. Es muss jemand prüfen und bescheiden.
Ich finde das mehr als nachvollziehbar.
Ich verstehe was du meinst!
Aber die Ziegelfarbe wurde ja durch den Grundsatzbeschluss in den B Plan aufgenommen.
Das versteh ich nicht.
Vielleicht lieg ich da auch mit meiner Denkweise falsch.
Aber Ich verstehe das so, das ich das machen darf, aber obwohl ich es machen darf, muss ich trotzdem um Erlaubnis fragen.

es klingt halt nicht so logisch, für mich.
probleme-bei-gaubenbreite-dhh-355257-1.png
 
S

Sedax182

Das ist doch ganz einfach:

Spätestens mit der Dachziegelfarbe sehe ich das als erwiesen an: schau´ Dir eine Schafherde an - ein schwarzes siehst Du sofort, eines mit drei Ohren herauszugucken würde schon anstrengend. Will sagen: eine Dachfarbenvorgabe ist sofort versaut, wenn man da eine einzige Ausnahme macht; die Vorgabe (mit Befreiungsmöglichkeit) dennoch zu machen, kann nur genau den Zweck haben, den sich der Schelm dabei denkt.
Danke
So seh ich das auch.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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