Probleme bei Gaubenbreite Doppelhaushälfte

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S

Sedax182

Hallo Freunde

Ich hätte da ein kleines Problem. Wir bauen an eine bestehende Doppelhaushälfte an (Jede Doppelhaushälfte 7 Meter breit). In der ganzen Planungszeit, war eine Gaube von 3 Meter geplant. Eine Gaube, mit der Dimension findet man auch bei den umliegenden Nachbarn(Gleicher Bebauungsplan). Nicht beim direkten Nachbarn.
Gestern hatte ich ein Telefonat mit dem Architekten. Der mich auf den Bebauungsplan aufmerksam gemacht hat:

"Die Gesamtbreite von Gauben darf auf jeder Gebäudeseite zusammen nicht mehr als 1/2, die Breite jeder Einzelgaube nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragen. Die maximale Gaubenbreite wird mit 3,0 m festgesetzt.
Nebengiebel sind mit einer Breite von Max. 1/2 der Gebäudebreite zulässig. Die Brei- te von Gauben und Nebengiebeln darf zusammen nicht mehr als 1/2 der Gebäude- breite betragen. Die Wandhöhe der Nebengiebel und der Wohngebäude muss iden- Tisch sein. Der First von Nebengiebeln muss mind. 1,0 m unter dem First des Haupt- Gebäudes liegen."

Danach wären wir bei einer Gaubenbreite von 2,30. Ich frage mich wie die Nachbarn das gemacht haben. Alle Nachbarn haben die Baugenehmigung über das vereinfachte verfahren bekommen.
Kann es sein, das wenn sich die Gaube auf zwei Zimmer erstreckt, sie als zwei Einzelgauben zu sehen ist?

Hat hier jemand eventuell eine Erklärung?
lg
probleme-bei-gaubenbreite-dhh-353841-1.PNG
 
M

Mottenhausen

D.h. eure "Gaube" müsste im Bauantrag konsequent als "Nebengiebel" deklariert werden, um auf Max. 1/2 Wandlänge = 3,5m zu kommen. Zur fachlich korrekten Unterscheidung einer Gaube von einem Nebengiebel könnte sicherlich @Escroda beitragen.
 
G

guckuck2

Hat hier jemand eventuell eine Erklärung
Auf deinen Bildern ist imho gar keine Gaube dargestellt. Eine Gaube ist auf die Sparren des Dachs aufgesetzt.
Ich denke, das ist am ehesten als Zwerchhaus zu bezeichnen und fiele damit unter die Regelung der Nebengiebel.

Was die Nachbarn haben und wie breit es ist, sieht man hier nicht
 
S

Sedax182

Auf deinen Bildern ist imho gar keine Gaube dargestellt. Eine Gaube ist auf die Sparren des Dachs aufgesetzt.
Ich denke, das ist am ehesten als Zwerchhaus zu bezeichnen und fiele damit unter die Regelung der Nebengiebel.

Was die Nachbarn haben und wie breit es ist, sieht man hier nicht
bei den Nachbarn sieht es auch so aus .
Wollte nicht unbedingt fremde Häuser fotografieren
 
E

Escroda

Ich nehme mal an, dass mit "Nebengiebel" ein Zwerchhaus gemeint ist. Das Zwerchhaus unterscheidet sich von der Gaube dadurch, dass es konstruktiv auf der Außenwand des darunter liegenden Geschosses aufsitzt, während die Gaube als Dachaufbau auf den Dachsparren sitzt. Baurechtlich, z.B. in Bezug auf die Abstandsflächen, wird oft ein Mindestversatz zur Außenwand von einer Ziegelreihe oder 50cm verlangt.
Eine Gaube, mit der Dimension findet man auch bei den umliegenden Nachbarn(Gleicher Bebauungsplan).
"Eine Gaube" ist Singular, "den umliegenden Nachbarn" ist Plural. Gibt es in der Umgebung, für die eindeutig die gleichen textlichen Festsetzungen gelten, mehrere Gauben, die die Festsetzungen nicht einhalten?
Ich frage mich wie die Nachbarn das gemacht haben.
Das musst Du wohl die Nachbarn fragen.
Alle Nachbarn haben die Baugenehmigung über das vereinfachte verfahren bekommen.
Woher weißt Du das?
Meinst Du tatsächlich das Vereinfachte genehmigungsverfahren nach §66 oder vielleicht das Freistellungsverfahren nach §67 LBO?
Kann es sein, das wenn sich die Gaube auf zwei Zimmer erstreckt, sie als zwei Einzelgauben zu sehen ist?
Nein.
Hat hier jemand eventuell eine Erklärung?
Wie alt ist der Bebauungsplan? Wenn einem gute Gründe einfallen, kann man von den Festsetzungen des BPlanes befreit werden. Einfach mal die Nachbarn oder deren Entwurfsverfasser fragen.
Wollte nicht unbedingt fremde Häuser fotografieren
Das macht das Antworten nicht leichter.
 
S

Sedax182

Ich nehme mal an, dass mit "Nebengiebel" ein Zwerchhaus gemeint ist. Das Zwerchhaus unterscheidet sich von der Gaube dadurch, dass es konstruktiv auf der Außenwand des darunter liegenden Geschosses aufsitzt, während die Gaube als Dachaufbau auf den Dachsparren sitzt. Baurechtlich, z.B. in Bezug auf die Abstandsflächen, wird oft ein Mindestversatz zur Außenwand von einer Ziegelreihe oder 50cm verlangt.

"Eine Gaube" ist Singular, "den umliegenden Nachbarn" ist Plural. Gibt es in der Umgebung, für die eindeutig die gleichen textlichen Festsetzungen gelten, mehrere Gauben, die die Festsetzungen nicht einhalten?
Unser Grundstück ist entlang einer Umgehungsstraße. Für alle Doppelhaushälfte entlang dieser Umgehungsstraße, gilt der selbe Bebauungsplan.
Ich habe bei drei Nachbarn nachgefragt, nach ihrer Gaubenbreite. Die Antwort war 3 Meter.

Das musst Du wohl die Nachbarn fragen.

Woher weißt Du das?
Meinst Du tatsächlich das Vereinfachte Genehmigungsverfahren nach §66 oder vielleicht das Freistellungsverfahren nach §67 LBO?
Wir streben das Freistellungsverfahren an. Die Antwort eines Nachbarn war das "vereinfachte verfahren".

Wie alt ist der Bebauungsplan? Wenn einem gute Gründe einfallen, kann man von den Festsetzungen des BPlanes befreit werden. Einfach mal die Nachbarn oder deren Entwurfsverfasser fragen.
Der Bebauungsplan ist 12 Jahre alt.
Ich werde mal am Dienstag zur Gemeinde gehen und Nachfragen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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