Preisverhandlung beim Grundstückskauf

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Rob1107

Hallo liebes Forum,

ich habe zu meinem Anliegen leider kein passendes Thema gefunden, deshalb möchte ich mit einem neuen Thread meine Frage äußern.

Wir stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks. In der kommenden Woche treffen wir uns mit dem Makler und dem Eigentümer um eine abschließende Summe auszuhandeln.

Uns stellt sich nun die Frage, was denn für uns als Käufer lukrativer wäre.
Sollten wir lieber etwas an dem Verkaufspreis handeln, oder macht es mehr Sinn, wenn der Verkäufer alle Kaufnebenkosten übernimmt?

Im Hinblick auf die Finanzierung des Grundstücks und anschließender Bebauung, hätte man ja keine Kaufnebenkosten (die die Bank ja meist als Eigenkapital haben möchte) und man könnte sich gleich an die Tilgung des Kredits machen.

Hat jemand von euch schon mal eine solche Erfahrung bzw. diesen Schritt gemacht?

Liebe Grüßen und Danke vorab

Rob
 
Y

ypg

Wie kommst Du darauf, dass a) keine Kaufnebenkosten anfallen, wenn Du bauen möchtest und b) der Verkäufer die Kaufnebenkosten übernehmen sollte.
Der Adressat des Notars und des Finanzamtes bist Du in jedem Fall.


Gruß, Yvonne
 
R

Rob1107

Hallo Yvonne,

vll. hab ich es falsch formuliert. Das Kaufnebenkosten anfallen ist mir bewusst. Mir ging es nur darum, dass man diese, natürlich in Verhandlung/ Einverständnis, dem Verkäufer auferlegt - und dafür keinen Preiserlass bei der Kaufsumme bekommt.

Kurz gesagt, anstatt z.B. 10% Preisnachlass auszuhandeln, kann man sich mit dem Verkäufer ja so einigen, dass dieser alle Kaufnebenkosten trägt und wir jedoch den geforderten KP zahlen (welcher ja natürlich sowieso über dem durchschnittlichen VP liegt).

Wenn man einen Kredit aufnimmt, möchte die Bank ja meistens, dass die Kaufnebenkosten zumindest das Eigenkapital abdeckt. Bei o.G. Beispiel wären diese jedoch bereits vom VK beglichen und diese bräuchte man als Käufer nicht begleichen.

Weißt du was ich meine?
Vielleicht liege ich auch komplett daneben, bzw. würde diese Variante nur zum Nachteil werden - deshalb lieber vorab ins Forum gefragt, ob jemand schon einmal so etwas selbst vereinbart hat.

Lg
 
77.willo

77.willo

1. warum sollte sich der VK auf sowas einlassen? Also sowohl auf Rabatt als auch auf NK
2, wird der Gesamtpreis dadurch teurer, da die NK vom Kaufpreis abhängen.
3. solltet ihr einmal in euch gehen und genau prüfen, ob ihr euch das Vorhaben überhaupt leisten könnt. Wenn ihr schon bei den NK auf solch abenteuerlichen Konstrukte zurückgreifen wollt.
 
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Rob1107

Es spricht doch gar keiner über Preisnachlass + Übernahme der Kaufnebenkosten...
Die gängigste Variante ist, dass der Käufer die Kaufnebenkosten trägt, das ist mir klar. Anstatt aber zu sagen, "Hey lieber Verkäufer, anstatt uns 20.000€ Nachlass auf den Verkaufspreis zu gewähren, wäre es uns lieber, du übernimmst die 20.000 Kaufnebenkosten und wir zahlen den von dir verlangten VP..." das ist doch nicht abwegig?
 
77.willo

77.willo

Doch ist es. Die Rechnung von Notar und Finanzamt bekommst ja du. Meine Frage war aber, warum er überhaupt in irgendeiner Form Nachlass geben sollte.
Sollte er es tun wäre der Nachlass auf den Kaufpreis günstiger, da ihr zusätzlich dann noch NK auf den nachgelassenen Betrag spart.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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