Planungen des Architekten gefallen uns nicht - Rücktritt? Kosten?

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M

Miwi123

Hallo,
wir möchten ein Einfamilienhaus bauen. Wir haben uns entschlossen, einen Architekten zu beauftragen, der uns unser "Traumhaus" nach unseren Wünschen plant.
Für das Baugebiet in dem wir bauen möchten besteht ein Bebauungsplan von 1989. In diesem gibt es viele Einschränkungen (unter anderem niedrige Dachüberstände, niedriger Kniestock von 35cm, keine Gauben/Giebel erlaubt, Satteldach 38°). Da komischerweise andere Neubauten in dem Gebiet trotz des selben Bebauungsplanes Gauben sowie steilere bzw. flachere Dächer aufwiesen bin ich zum Bauamt meiner Gemeinde gegangen und habe dort nachgefragt. Dort teilte mir der Leiter mit, dass es zwar einen Bebauungsplan geben würde, welcher aber in kürze überarbeitet würde. Aktuell wäre es so, dass z.B. sämtliche Dächer ab 20° genehmigt werden würden. Auch sei ein Kniestock von 70cm sowie Gauben/Giebel kein Problem.
Mit diesen Informationen sind wir dann zu einem Architekten gegangen. Der Architekt hatte auf uns im Erstgespräch einen guten Eindruck gemacht. Wir teilten ihm unsere Wünsche mit: ca. 130qm, 45° Dach, Keller mit einem großen Raum für meine Hobbys und einem Hauswirtschaftsraum, 1x Büro im EG, 3x Schlafzimmer im DG, Zwerchgiebel in Richtung Straße (Süden), Eingangstür unter Zwerchgiebel, Terrasse im Norden, alle Zimmer möglichst hell, im Obergeschoss bodentiefe Fenster. Bezüglich des Zwerchgiebels zeigte ich ihm noch extra ein Bild von einem Musterhaus wie ich mir das ganze vorgestellt hatte.
Er schrieb sich alles auf und meinte, er müsste als erstes einen Vermesser beauftragen, der das ganze Grundstück und die Höhen vermisst.
Ich war mir unsicher ob das wirklich nötig sei, da ich bereits relativ gute Pläne von dem Grundstück hatte (ohne Höheninformationen, jedoch ist das Grundstück eben!). Meiner Meinung nach wäre zumindest für einen ersten Entwurf keine Vermessung nötig gewesen. Aber gut, der Mann hat schließlich 30 Jahre Berufserfahrung und er wird schon wissen was er da macht...
Heute bekam ich den Entwurf von unserem "Traumhaus". Die Enttäuschung und Wut war groß! Unser "Traumhaus" hatte nun 160qm, 38° Dach, kein Keller eingeplant, Hauswirtschaftsraum im EG, kein Zwerchgiebel dafür ein Erker in Richtung Westen, Eingangstür von der Seite im Osten, Terrasse im Süden, Fenster im OG im Osten bodentief - im Westen normale Fenster. Zum fehlenden Keller meinte er am Telefon nur, dass dieser ja recht teuer sei. Viele Familien würden heute ohne Keller bauen. Zum Rest meinte er, dass man sich ja schon an den Bebauungsplan halten müsse.
Für mich war das ein schlechter Witz. Da wartet man 2 Wochen auf einen Entwurf, und dann entscheidet der Architekt für mich, dass ich keinen Keller brauche da ja viele Familien ohne Keller bauen?! Den Rest lasse ich mal unkommentiert. Mein Entschluss steht jedenfalls fest, dass ich mir lieber jemand anderen suchen werde. Nur wie sieht das nun mit den Kosten aus? Muss ich für diesen Murks etwas zahlen? Und wie sieht das mit den angefallenen Vermessungskosten aus?

Danke für Eure Hilfe!
 
W

Wanderdüne

Da kommen jetzt ein paar Sachen zusammen.

Zuerst wäre es wichtig zu erfahren, um welche Art von Vertragsverhältnis es sich handelt. Was wurde vereinbart? Was für ein Architekt ist es?
Dabei besteht der größte Unterschied zwischen freien Architekten (klassisches Bild eines Architekten), baugewerblich tätigen Architekten, und von dritten beauftragten Architekten (die von Bauherren fälschlicherweise oft als "ihre" Architekten angesehen werden). Das die Vermessung vom Architekten beauftragt wurde ist je nach Vertragsverhältnis ungewöhnlich.

Eine Vermessung des Grundstücks auch bzgl. der Höhen ist wichtig, da das Gebäude bestimmte Abmessungen und Höhen nicht überschreiten darf, denn sonst würde es nicht genehmigt. Ein Architekt schuldet aber eine genehmigungsfähige Planung.

Dass der erste Entwurf für die Tonne ist, ist normal. Allerdings macht es keinen Sinn, eine Planung abzuliefern, die der Bauherrenschaft und deren Wünschen nicht entspricht. Eine Besprechung des ersten Entwurfes per Telefon macht auch wenig Sinn, da die Eichung beider Seiten sehr wichtig ist, damit die Planung in den kommenden Entwürfen besser wird.
 
lastdrop

lastdrop

Ein Punkt, den ihr klären müsstet: Der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung, die nicht gegeben wäre, wenn er sich an Deine Vorgaben hielte.

Die Vermesungskosten wirst Du wahrscheinlich bezahlen müssen, das hast Du beauftragt. Außerdem wären diese vermutlich eh angefallen.

Kannst Du belegen, welche Vorgaben Du dem Architekt gemacht hast?
 
T

toxicmolotof

Btw? Habt ihr auch über Kosten gesprochen? Auch das ist nicht ganz unwichtig, denn die Planung muss irgendwie ins Budget passen. Und dann bringt es dem Architekten nichts, einen Keller zu planen, wenn dieser den Kostenrahmen sprengt.

Allerdings würde ich von einem Architekten erwarten, dass dieser Änderungen von den AG-Wünschen konkret kommentiert.

Weiß der Architekt davon, dass der Bebauungsplan geändert wird? Ganz unrecht hat er ja grundsätzlich nicht, wenn auch das etwas sehr eng gedacht ist. Er schuldet in jedem Fall eine Planung die a) genehmigungsfähig
b) budgetpassend und
c) Euren Vorgaben entspricht.
 
M

Manu1976

Hat er da was verwechselt und euch den Grundriss für eine andere Familie aufs Grundstück geplant?
Würde ne E-Mail schicken, wo noch mal deine Vorgaben darauf stehen und er soll sich doch an diese Vorgabe halten. Er soll halt noch mal planen. nicht gleich nach dem ersten Entwurf die Flinte ins Korn werfen. Der 1. Entwurf bei uns war auch für die Tonne. Der 2. war es dann schon wert, dass man in die Details geht. Und bei uns hat auch der Architekt die Vermessung organisiert - allerdings erst nachdem der Grundriss stand.

PS: Wir haben auch unseren Eingang unter dem Zwerchgiebel
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
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