plankonforme Ausführung - wer wird bei Nichteinhaltung belangt?

4,40 Stern(e) 5 Votes
H

Hilaria

Hallo zusammen, und wieder haben wir ein Problem. Kürzlich meldete sich das Entwässerungsamt bei mir und wollte das Protokoll der Dichtheitsprüfung und die Bestätigung der plankonformen Ausführung.
Beides habe ich von unserem Bauunternehmer erhalten und weitergeleitet.
Nun gestern der Hammer: die Ausführung entspricht nicht der ursprünglichen Planung und Genehmigung.
Unser Architekt hat wohl bei der Erstellung der Werkpläne "etwas verändert" (wovon wir nichts wussten).
Ich muss dazu sagen, dass die Leistung der Planung und das genehmigungsverfahren von einem anderen Architekten erstellt wurden. Dieser hatte dann keine Zeit mehr und wir sind mit den gesamten Unterlagen zu einem Bauunternehmen gegangen, haben einen Vertrag über die Ausführung geschlossen.

Wer ist denn in solch einem Fall verantwortlich ?
Wir sind doch mit den Genehmigungsunterlagen hingegegangen und haben gesagt, so wie genehmigt bitte bauen. Und das BU hat gesagt: jau, machen wir.

Nun will das Entwässerungsamt:
a.) Strafe für den Bauleiter, wegen Falschbekundung der plankonformen Ausführung
b.) Strafe für uns Bauherren
c.) Aufgrabung und Nachkontrolle der tatsächlichen Abwasserführung !!!! d.h. die Hälfte unseres Grundstücks wird wieder aufgerissen, Einfahrt und Garten. Wer zahlt denn diese Aktion?

Ist die Vorgehensweise vom Entwässerungsamt korrekt so?

Grüße
Hilaria
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
W

Wastl

Hört sich stark nach "mit Kanonen auf Spatzen schießen" an. Das kann man bestimmt auch mit Bodensensoren oder ähnlichem machen. Aus Bauherrensicht: Das muss der GU komplett übernehmen. Der hatten den Auftrag nach Plan zu bauen. Wenn er das nicht macht, dann ist er in der Schuld?!
Wieso müsst ihr bei Fehlern des BU Strafe zahlen? Ihr habt doch nicht beurkundet, dass es plankonform errichtet wurde? Habt ihr mit dem Sachbearbeiter beim Entwässerungsamt mal telefoniert?
 
D

DG

Hallo Hilaria,

grundsätzlich muss ich @Wastl Recht geben, es klingt seitens der Stadtentwässerung sehr nach dem Motto "Erst schießen, dann fragen". Wirklich beurteilen muss man das aber am Einzelfall, d.h., wie streng sind/waren die Vorgaben, sind sie uU durch spezielle topografische Bedingungen unabänderlich und wie hoch sind die absoluten Abweichungen etc. pp.

Nun will das Entwässerungsamt:
a.) Strafe für den Bauleiter, wegen Falschbekundung der plankonformen Ausführung
b.) Strafe für uns Bauherren
c.) Aufgrabung und Nachkontrolle der tatsächlichen Abwasserführung !!!! d.h. die Hälfte unseres Grundstücks wird wieder aufgerissen, Einfahrt und Garten. Wer zahlt denn diese Aktion?

Ist die Vorgehensweise vom Entwässerungsamt korrekt so?

Grüße
Hilaria
Zu a:

Das ist durchaus möglich und würde ich dem Bauleiter auch so weiterleiten, damit er Stellung dazu beziehen kann/muss. Wenn er die Beurkundung durchgeführt hat, das aber nicht zur tatsächlichen Planung passt, dann hat er tatsächlich wissentlich einen falschen Zustand beurkundet. Abhängig von der Höhe der Strafe bzw. deren Auswirkung auf seine weitere Tätigkeit wird er ein eigenes Interesse haben, die Sache zu korrigieren.

Nach meinem Verständnis bzw. in meiner Region müsste eine nachträgliche Änderung des Bauantrags durchgeführt werden, damit wäre das in aller Regel erledigt, wenn die Bauausführung grundsätzlich genehmigungsfähig ist.


Zu b:

So wie Du es beschreibst, kann Euch auch das blühen, denn als Bauherr ist man grundsätzlich haftbar für die Bauausführung/Bauleitplanung, wenn man das nicht an einen Architekten vergibt (und selbst dann kommt man nicht völlig raus). Wenn ich Dich richtig verstanden habe, habt Ihr zwar durch einen zweiten Architekten umplanen lassen, diese Pläne aber zur Bauausführung an den BU abgegeben. Entscheidend ist nun, wer die Bauausführung überwacht hat? Ihr? Der zweite Architekt?


Zu c:

Wer die Kosten für die Aktion trägt, wird von a) und b) abhängen, d.h., man muss zunächst klären, wem welches Verschulden zugeschlagen werden kann/muss. Mittlerweile kann man aber auch PE-Leitungen orten oder man macht eben nur an ein bis zwei Punkten eine kleine Handschachtung, um die tatsächliche Lage der Leitung nachzuweisen. Wenn es oberirdische Schächte gibt, anhand denen man die Lage der Leitung verifizieren kann, sollte das auch ausreichen.

Ich würde das Schreiben einfach mal an Architekt und BU weiterleiten, um zu hören, wie die das sehen. Wenn im Schreiben der Stadtentwässerung allerdings schon Fristen gesetzt sind, solltest Du die Ernst nehmen und Dich ggflls. nach Schätzung des etwaigen Kostenaufwands mit einem Anwalt für Baurecht in Verbindung setzen.

MfG
Dirk Grafe
 
H

Hilaria

Also, wir haben ein hochoffizielles Einschreiben der Stadt erhalten mit Gebühren, Strafandrohung usw.
Aktuell sind wir gefordert, bis zum 20.1. einen Tekturplan einzureichen. Wie es dann weitergeht, weiss ich noch nicht.

Zu der Frage:
Architekt Nr. 1 hat das Planungsverfahren und die Genehmigung gemacht, dann sind wir damit zum BU, dessen Architekt hat dann daraus die Werksplanung (mit falsch geführter Entwässerung) gemacht.

Und nein, unser Amt, ob Bau oder Entwässerungsamt ist nicht kooperativ. Diese beiden Ämter stritten sich bereits bei unserem Bauantrag 3 Monate, ohne auch nur mal die zwei Türen, welche sie trennen zu überwinden. Ich als zukünftige Bauherrin durfte mir hierbei sehr unschöne Äusserungen des Entwässerungsamtes anhören (alles Id***, alles De***, Ar**löcher usw)
Und natürlich habe ihn mit ihnen telefoniert, besser gesagt, ich habs versucht ....
Und nein, sie drohen nicht nur, sie ziehen das durch, rigoros, ohne wenn und aber. Dies hat uns gestern unser Gartenbauer bestätigt, der hat gerade in unserem Gebiet, nach seiner Aussage total irrwitzige nachträgliche Dinge ausführen mussten, zeitweise hat der den Eindruck man wolle a. Geld von den Leuten sammeln, b. sie schikanieren und ihren Garten wieder aufreisen.
Eines weiss ich, in dieser Stadt würde ich nie wieder ein Haus bauen .... schweineteuer, unglaublich unkooperativ, arrogant und überheblich. Freche Schreiben der Stadt incl. (man möge doch sein Bauland verkaufen, wenn man nicht bauen will, damals lief unser Genehmigungsverfahren bereits 11 Monate !!!)

LG
Hilaria
 
H

Hilaria

Nachtrag
wir haben jetzt alles per Einschreiben an unser BU weitergegeben, schauen wir mal, was die dazu sagen oder auch nicht.
 
D

DG

Also, wir haben ein hochoffizielles Einschreiben der Stadt erhalten mit Gebühren, Strafandrohung usw.
Aktuell sind wir gefordert, bis zum 20.1. einen Tekturplan einzureichen. Wie es dann weitergeht, weiss ich noch nicht.
Das bedeutet - ohne das Schreiben im Detail zu kennen - dass der Nachtrag zum Bauantrag bis zum 20.01. eingereicht werden muss. Das ist Aufgabe Deines AR/BU. Die Strafe ist ja nur angedroht für den Fall, dass das nicht passiert.

Diese Sache halte ich allerdings für deutlich wichtiger/potenziell teurer/gefährlicher als die Sache mit dem Dachüberstand, ich würde mich daher zu 100% hierauf konzentrieren und bei der Sache mit dem Dachüberstand einfach abwarten, ob der Nachbar überhaupt klagt.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen

Ähnliche Themen
05.10.2014Genehmigungsverfahren Haus verschieben Beiträge: 15
02.02.2021Honorar des Architekten und Bautagebuch Beiträge: 14
11.07.2018Architekten / Bauingenieur Leistung, Ausführungsplan, Umfang Beiträge: 26
13.11.2023Kataloghaus oder freie Planung mit Architekten Beiträge: 12
17.10.2022Architekten Suche München + Umland (Empfehlungen?) Beiträge: 14
17.12.2018Was wird beim Bauantrag in Stein gemeißelt Beiträge: 10
29.01.2019Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres Beiträge: 148
13.11.2017Bauablaufplanung - Wer muss diese erstellen? GU, Bauleiter? Beiträge: 11
27.10.2017Baubeschreibung von Architekten: Wer hat Erfahrung? Beiträge: 13
05.08.2020Gartenhaus bauen...Bauantrag notwendig?? Umwege? Beiträge: 17
13.11.2013Braucht man unbedingt einen Architekten? Beiträge: 10
06.01.2022Probleme mit Architekten - Genehmigungsverfahren Beiträge: 18
18.01.2023Architekten-Leistungsphase 1-4 - Welche Unterlagen müssen sein? Beiträge: 33
09.05.2022Bauantrag wegen Parkplätzen nicht genehmigt. Was kann passieren? Beiträge: 30
04.08.2017Bauantrag oder Bauanzeige Beiträge: 15
19.12.2014Architekten finden - aber wie? Beiträge: 26
06.12.2017Ständig gleiche Fehler beim Bauantrag - Blödheit oder Absicht? Beiträge: 44
01.04.2020Bauleiter Raum Neukirchen-Vluyn (Duisburg/Kleve/Wesel) Beiträge: 10
23.08.2010Wie finde ich einen geeigneten Architekten? Oder doch Bauträger? Beiträge: 10
29.10.2013Grundstück reserviert, Baufinanzierung Plan, Architekt/Bauantrag Beiträge: 21
17.03.2018Kamin - Fehlplanung durch Architekten / Generalunternehmer Beiträge: 31
02.01.2009Erfahrungen mit Architekten Beiträge: 16
19.08.2016Haus durch GU oder Architekten planen lassen? Beiträge: 30
18.03.2013Schlüsselfertig oder mit Architekten bauen? Beiträge: 20
12.02.2024Entwurfsplanung über den Architekten und dann Ausschreiben? Beiträge: 16
06.01.2022Architekten oder Fertighaus Kostenkalkulation und weitere Schritte Beiträge: 27
11.02.2015Kostenplanung Einfamilienhaus inkl. Grundstück, Nebenkosten, Architekten Beiträge: 32
21.08.2014Baukosten bei Bau mit Architekten. Was sagt eure Erfahrung? Beiträge: 18
10.02.2014Zusagen vom Bauleiter - Vertrauensverhältnis Beiträge: 13

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben