Pauschalwerkvertrag auf Abrechnung nach Teilleistungen umstellen?

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KingJulien

KingJulien

Hi.

Unser Fertighaus Anbieter (Holzrahmenbauweise) hat uns Post geschickt und uns angeboten, den Pauschalwerkvertrag auf Abrechnung nach Teilleistungen umzustellen.

Hintergrund ist natürlich die temporäre MwSt-Senkung.

Spricht außer der Gewährleistungsfrist, die dann eben bei den frühen Gewerke ein paar Monate eher ausläuft, irgendetwas dagegen?

Der Vollständigkeit halber hänge ich mal das Schreiben an.

Gruß
KingJulien
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Tolentino

Tolentino

Habe ich auch schon drüber nachgedacht, dass meinem GÜ vorzuschlagen.
Ich nehme an neben der Gewährleistung ist das Thema Preisgarantie ein zu beachtendes. Zumindest die Teilleistungen, deren Abnahme im neuen Jahr liegen, könnten dann deutlich teurer werden, wenn man keine separate Preisgarantie bei der Umstellung vereinbart...
 
KingJulien

KingJulien

Zumindest die Teilleistungen, deren Abnahme im neuen Jahr liegen, könnten dann deutlich teurer werden, wenn man keine separate Preisgarantie bei der Umstellung vereinbart...
Meinst du nicht, die im Werkvertrag vereinbarte Preisgarantie nach Zeitraum bleibt davon unberührt?
Bei uns wäre die Änderung ein Einzeiler, sinngemäß: "Bitte stellen Sie den Werkvertrag um auf Abrechnung nach Teilleistungen"
 
Tolentino

Tolentino

Kommt wahrscheinlich auf die genaue Formulierung der Preisgarantie und den Vertragszusatz/die Änderung an.
da bin ich aber zu sehr Laie um das abschließend beurteilen zu können, selbst wenn mir diese Texte vorlägen.
Aber das wäre ein Punkt auf den ich achten würde, wenn nicht eh klar ist, dass alle Teilleistungen noch bis 31.12.20 abgeschlossen werden.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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