Pauschalvertrag und hohe Katalogpreise: meine Rechte?

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C

connectmeto-1

Liebes Forum

Bin total neu hier im Forum und auch beim Thema Hausbau. Entschuldigt deshalb bitte, falls meine Frage ein wenig naiv ist.

Wir sind gerade dabei, ein Einfamilienhaus auf Plan zu bauen. Die Kosten für die Einrichtungen (z.B. Sanitärinstallationen, Küche, Bodenbeläge) sind pauschal im Vornherein vereinbart.

Nun waren wir die Santärinstallationen und die Küche bei den vorgegebenen Lieferanten auswählen und haben gemerkt, dass auf den Offerten immer nur die Katalogpreise erscheinen. Ich bin nicht einverstanden, die Katalogpreise zu bezahlen, da man üblicherweise ja immer ca. 10 bis 20 Prozent Rabatt erhält. Nun habe ich dem Generalunternehmer gesagt, dass ich die Küche und die Badezimmer selber einrichten will, um Geld zu sparen. Er möchte das auf jeden Fall verhindern, da es sonst Probleme bei Garantie-Streitigkeiten geben könnte.

Darf ich darauf bestehen, selber Teile des Gebäudes wie z.B. Küche, Bad, etc. installieren zu lassen, wenn ich für den Gegenwert andere Zusatzkosten generiere (z.B. teurere Bodenbeläge, oder eine Veranda)? Diesbezüglich ist im Vertrag nichts definiert.

Danke und Gruss

Yves
 
M

MODERATOR

Hallo Yves,

Der Vertragsinhalt, der sich bezogen auf Ihre Frage weitgehend aus dem Baubeschrieb ergibt, ist bindend.
Das betrifft Preise (die erwähnten Katalogpreise) und vor allem Leistungen. Abweichungen vom Baubeschrieb sind Vertragsänderungen; zusätzliche Leistungen (nicht bereits im Vertrag vereinbarte Leistungen), die Verrechnung von minder- und höherwertigen Leistungen etc. wären Vertragsänderungen.
Auf Vertragsänderungen kann man also nicht "bestehen", da müssen beide Vertragspartner schon einhelliger Meinung sein.

Diese Belange müssten eigentlich vor Vertragsunterzeichnung geprüft/geregelt werden, am besten mit einem Fachmann. Nach Vertragsabschluss ist man auf good will des Vertragspartners angewiesen.

Noch ein Tipp: Lassen Sie das Baukonto von Ihrer Bank führen; sie prüft sehr genau, wohin die Zahlungen geleistet werden und ob diese mit dem Kostenvoranschlag übereinstimmen.So können Zahlungsflüsse aufmerksam verfolgt werden.
 
C

connectmeto-1

Danke Hertweck für die Antwort.

Aber kann aufgrund der üblichen Markpreise (kaum jemand kauft hier in der Schweiz Baumaterial zum vollen Katalogpreis) nicht davon ausgegangen werden, dass auch im Rahmen eines solchen "Pauschalpreis-Vertrages" ebenso marktübliche Preise verrechnet werden?

Den Vetragsinhalt (z.B. kCHF 15 als Pauschalpreis für die Küche, übrigens ohne Definition der Bauteile und deren Preise) stelle ich ja nicht in Frage, bloss dass ich für diese kCHF 15 Ware zu marktüblichen Preise will und nicht zu überhöhten Katalogpreisen.

Danke und Gruss

Yves
 
B

BauLine-1

Hoi connectmeto,

es ist nun mal üblich, dass im GU-Vertrag nur das Budget (Brutto-Preise ohne Rabatte) als Kalkulationsangabe eingestellt ist. Wer die Rabatte erhält sollte Dir in der Zwischenzeit bekannt sein. Hättest Du von Beginn an auf diese Positionen geachtet, evtl. abgeklärt was der Minderpreis wäre, wenn Du die Leistung herausnehmen würdest, hättest Du auch erfahren, dass von den genannten 15 wohl nur noch 9 Tausend Stutz verbleiben... also das, was man Dir nachgelassen hätte. Ist in der Schweiz nun mal so üblich.
Ich nehem an, um dies aussuchen zu können (bzw. müssen) wurde Dir "Richner/Sanitras & Co." vorgegeben? Dass Du hier keine Schnäppchenpreise oder gar Rabatte bekommst ist aber klar? Wenn, dann bekommt die der Sanitär/Heiziger bzw. GU.

Das ist leider so intransparent gestaltet, dass Du eigentlich als Baulaie Dir vor Vertragunterzeichnung einen Bauberater hättest nehmen sollen, der Baubeschrieb und Vertrag für Dich, in Deinem Sinne überprüft und solche Dinge auflistet um sie ändern zu können. Das hast Du vermutlich nicht getan?

Im Prinzip kannst Du die Leistungen immer noch herausnehmen, aber die Gutschriften werde kläglich sein, zudem wird der GU Dich mit der Leistung erst nach Bauende anfangen lassen. Das wiederum geht im baulichen Ablauf nur bei Küchen. Also wirs Du wohl bleiben und die "Kröte" mit den Mehrpreisen schlucken müssen. Oder, wenn der Bau erst in der Entstehung ist, nimm Dir einen Bauberater zur Seite um mögliche weitere Probleme zu vermeinden.
Du wirst ja zudem noch im Vertrag die Klausel mit dem Honorarzuschlag für die Änderungen/Mehrungen haben! Also rechne gut und entscheide richtig.
 
M

MODERATOR

Hallo zusammen,

BauLine hat da Recht; es fühlt sich zwar etwas zynisch an, im nachhinein sich anhören zu müssen: "Das hätte man und jenes hätte man schon vorher..." - aber so ist es, und es lesen ja noch mehrere Bauinteressierte mit, für die solche Infos dann von Vorteil sind.

Während des laufenden Vertrages bleibt Yves dennoch die Möglichkeit zu verhandeln (die Höhe der Gutschriften beispielsweise), auf ruhiger gleichberechtigter Basis, vielleicht kommt doch noch was dabei raus.
Den Vorschlag, einen Bauberater zu nehmen, würde ich ins Auge fassen, ist wichtig.
 
C

connectmeto-1

Hallo zusammen,

Vielen Dank für Eure Antworten, die meine Befürchtungen bestätigen.

Weiss jemand einen guten Bauberater in der Westschweiz (Kanton Waadt oder Umgebung)?

Danke im Voraus

Gruss

Yves
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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