(Pauschal-)Festpreis und VOB/BGB

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B

Bauneuling123

Hallo liebes Forum,

wir stehen am Anfang unseres Bauvorhaben und suchen derzeit noch ein passendes Bauunternehmen für ein Einfamilienhaus. Wir hatten mit mehreren Unternehmen bereits Gespräche. Von einem der Verkäufer bekamen wir zwei Aussagen, die wir schlecht einschätzen können. Diese würde ich gerne hier an euch weitergeben. Er meinte, 1.) dass wir unbedingt nach BGB und nicht nach VOB bauen sollen. 2.) Zudem müssten wir darauf achten, dass wir einen Pauschalfestpreis und keinen Festpreis abschließen.

Den ersten Punkt (VOB vs BGB) begründete er damit, dass wir dadurch eine längere Gewährleistung hätten und dass beim BGB das Bauunternehmen, beim VOB der Bauherr in der Beweispflicht (im Falle von Mängeln) sei. Nach etwas googeln bin ich schon sehr schnell auf den ersten Punkt gestoßen, dieser ist wohl wahr. Den zweiten Punkt (bei wem nun die Beweispflicht im Falle von Mängeln sei), habe ich jedoch überhaupt nicht gefunden.

Prinzipiell finde ich mehr Aussagen wie "Experten sind sich uneinig, ob VOB nun eher Vorteile für Bauherr oder Bauunternehmen bringt". Bzgl. der Gewährleistung würde ich, im Falle eines VOB Vertrags, fragen, ob diese an die 5 Jahre des BGB angepasst werden könnten. Was sind denn eure Meinungen bzgl. VOB und worauf sollten wir achten?

An dieser Stelle geht es bisher nur um die passende Suche des Bauunternehmens. Sobald wir einen Vertrag vorliegen haben, möchten wir diesen sowieso von einem Experten überprüfen lassen.


Nun zum zweiten Punkt: Pauschalfestpreis vs. Festpreis. Der Verkäufer begründete dies mit der Aussage, dass ein Festpreis um bis zu 20% teurer werden dürfe, ein Pauschalfestpreis jedoch nicht. Diesbezüglich habe ich noch gar nichts im Internet gefunden. Vielmehr fand ich die Begriffe Festpreis und Pauschalfestpreis als Synonyme. Sollte beim Vertragsabschluss tatsächlich darauf geachtet werden, dass es sich um einen Pauschal-Festpreis handelt und nicht "nur" um ein Festpreis?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten
 
D

danixf

Sobald wir einen Vertrag vorliegen haben, möchten wir diesen sowieso von einem Experten überprüfen lassen.
Das ist meiner Meinung nach rausgeworfenes Geld. Sämtliche Begriffe lassen sich in kurzer Zeit mit Google finden. Ansonsten kann man auch hier fragen.
Die Meisten haben eh Verträge, die fast immer gleich sind. Da lässt sich nicht viel anpassen außer die Ausstattung.
 
B

Bauneuling123

Hallo danixf,

vielen Dank für deine Antwort. Das ist sehr interessant zu lesen und war mir vorher gar nicht klar.


Wie sieht es denn bzgl. VOB/BGB und Pauschalfestpreis/Festpreis aus?
 
opalau

opalau

Was erhoffst du dir von dem Aspekt „Festpreis“? Ein Haus mit GU wird nicht deshalb teurer, weil der vereinbarte Hauspreis erhöht wird, sondern weil der Bauherr auf einmal doch etwas haben möchte was ihm zu Beginn nicht klar war. Sei es bei der Bemusterung (Fliesen, Sanitär, Elektro, etc.) oder nachträgliche Sonderwünsche.
 
B

Bauneuling123

Was erhoffst du dir von dem Aspekt „Festpreis“? Ein Haus mit GU wird nicht deshalb teurer, weil der vereinbarte Hauspreis erhöht wird, sondern weil der Bauherr auf einmal doch etwas haben möchte was ihm zu Beginn nicht klar war. Sei es bei der Bemusterung (Fliesen, Sanitär, Elektro, etc.) oder nachträgliche Sonderwünsche.

Hallo opalau,

vielen Dank für dein Post. Die Kosten, die du erwähnst sind natürlich gesondert. Beim Festpreis/Pauschalfestpreis geht es um den Aspekt, dass das Bauunternehmen falsche Kalkulationen aufgrund nicht beachteten Begebenheiten (z.B. Baugrube, Zufahrten, Bodenbeschaffenheiten, Hanglagen, etc.) anstellte.
 
opalau

opalau

Erdarbeiten und alles was dazu gehört gehen meist aus gutem Grund gesondert. Das nimmt kein GU pauschal mit in den Festpreis auf.

Und wenn dann nur mit Bodengutachten und mit einem gehörigen Sicherheitsaufschlag.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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