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Mathis.aenni
Hallo liebes Forum,
wir sind ganz neu hier da wir seit kurzem die Chance haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen. Wir haben eines der 5 Grundstücke, welches nicht an das Nahwärmenetz angeschlossen werden kann. Finden wir an sich gut da wir mit Wärmepumpe und Photovoltaik autark sein können. Der Bebauungsplan ist unseres Erachtens auch sehr liberal gestaltet, hier sind kaum Anforderungen genannt die uns groß einschränken würden. Im Exposé des Grundstücks wiederum steht unter Einschränkungen "-Passivhaus". Eine sehr dürftige Beschreibung wie wir finden, denn auch nach weiteren Durchforsten aller anderer öffentlichen Dokumente einschließlich Bebauungsplan, wird nirgends nur das Wort Passivhaus erwähnt. Auf Nachfrage in diversen Ämtern der Stadt, um den geeigneten Ansprechpartner zu finden treffen wir auf sehr viel Unwissenheit zu dieser Thematik. Als wir den Planer des Baugebietes ausfindig machen könnten, speist uns dieser zum Thema Passivhaus sehr kurz ab und verweist auf eine Seite eines 100 Seiten PDFs (IG Passivhaus Deutschland) mit den geltenden Anforderungen für unsere Grundstücke: Passivhaus Classic, Heizwärmebedarf 15 kWh/m²a sowie max. Erneuerbarer Primärenergieeinsatz von 60kWh/m²a. Mit diesen Angaben also die ersten Angebote diverser Fertighausanbieter eingeholt mit der Folge, dass viele diesen sehr niedrigen Heizwärmebedarf nicht einhalten können und somit kein konkretes Angebot abgeben können. Jetzt kommen wir zur eigentlichen, rechtlichen Frage. Ist für den zu stellenden Bauantrag, nicht das rechtsbindende Dokument der Bebauungsplan? Auch weitere zugängliche Dokumente bei Baupilot oder dem Bauamt der Stadt liegen nicht vor in denen die genannten Grenzwerte beschrieben werden. Wie ist eure Einschätzung, wenn hier ein Bauantrag mit Energieausweis, für einen höheren Heizwärmewert eingereicht würde, könnte dieser bei Einspruch der Stadt vor Gericht standhalten?
Besten Dank schonmal für Ideen und Meinungen zu dieser verzwickten Situation.
Mathias
wir sind ganz neu hier da wir seit kurzem die Chance haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen. Wir haben eines der 5 Grundstücke, welches nicht an das Nahwärmenetz angeschlossen werden kann. Finden wir an sich gut da wir mit Wärmepumpe und Photovoltaik autark sein können. Der Bebauungsplan ist unseres Erachtens auch sehr liberal gestaltet, hier sind kaum Anforderungen genannt die uns groß einschränken würden. Im Exposé des Grundstücks wiederum steht unter Einschränkungen "-Passivhaus". Eine sehr dürftige Beschreibung wie wir finden, denn auch nach weiteren Durchforsten aller anderer öffentlichen Dokumente einschließlich Bebauungsplan, wird nirgends nur das Wort Passivhaus erwähnt. Auf Nachfrage in diversen Ämtern der Stadt, um den geeigneten Ansprechpartner zu finden treffen wir auf sehr viel Unwissenheit zu dieser Thematik. Als wir den Planer des Baugebietes ausfindig machen könnten, speist uns dieser zum Thema Passivhaus sehr kurz ab und verweist auf eine Seite eines 100 Seiten PDFs (IG Passivhaus Deutschland) mit den geltenden Anforderungen für unsere Grundstücke: Passivhaus Classic, Heizwärmebedarf 15 kWh/m²a sowie max. Erneuerbarer Primärenergieeinsatz von 60kWh/m²a. Mit diesen Angaben also die ersten Angebote diverser Fertighausanbieter eingeholt mit der Folge, dass viele diesen sehr niedrigen Heizwärmebedarf nicht einhalten können und somit kein konkretes Angebot abgeben können. Jetzt kommen wir zur eigentlichen, rechtlichen Frage. Ist für den zu stellenden Bauantrag, nicht das rechtsbindende Dokument der Bebauungsplan? Auch weitere zugängliche Dokumente bei Baupilot oder dem Bauamt der Stadt liegen nicht vor in denen die genannten Grenzwerte beschrieben werden. Wie ist eure Einschätzung, wenn hier ein Bauantrag mit Energieausweis, für einen höheren Heizwärmewert eingereicht würde, könnte dieser bei Einspruch der Stadt vor Gericht standhalten?
Besten Dank schonmal für Ideen und Meinungen zu dieser verzwickten Situation.
Mathias