Parkettverleger für die Schweiz gesucht

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casimum-1

Hallo,

also ich bin im Moment sehr gefrustet. Als Bauherr muss ich ständig meinen Offerten hinterherjagen, wenn ich dann welche mit grösster Verzögerung bekomme sind sie ohne Ausnahme unvollständig oder fehlerhaft. wir bauen im Kanton Zürich und ich habe -hier in Bezug auf Bodenleger- nun langsam den Eindruck, dass diese gar keine Aufträge mehr wollen da total übersättigt und ausgelastet.
nun bin ich echt am Überlegen ob ich einen Parkettleger aus dem Grenzgebiet (Konstanz / Waldshut etc.) beauftragen soll, vielleicht sind diese ja noch etwas "dankbarer" für Aufträge und etwas kundenorientierter und dabei ziemlich sicher noch günstiger….
hat jemand einen Tipp und Erfahrung für Parkett Verleger /Parkett Handel im Grenzgebiet D, die auch in der CH Arbeiten ausführen?

Besten Dank!
 
G

Goldhammer089-1

Hallo,
ich kenn leider keine Firmen, wollte aber mal Fragen ob es möglich ist Firmen aus Deutschland anzustellen für Arbeiten in der Schweiz? Wie muss man die Leistung versteuern und wie das mitgebrachte Material. Wie würde ein konkretes Beispiel aussehen?
Arbeitsstunden 2000 Euro
Material 8000 Euro

Ich bekomme die Rechnung über 10000 Euro und muss dann was machen? Was ist mit garantien und was mit Versicherung der Arbeiter?

Vielen Dank
Philipp
 
N

Nicole1981-1

Hallo,
Den Frust kann ich genau nachvollziehen. Meiner Freundin geht es eben so. Sie hat auch einen Arbeiter aus Deutschland beschäftigt, und zwar als Fliesenleger und Installateur. Diese beiden Leute sind sog. Grenzgänger und haben hier einen Arbeitsvertrag. Das läuft alles über eine Schweizer Firma. Jedoch sind die viel motivierter als die hiesigen Leute.

Liebe Grüße
 
M

MaikD.-1

Hoi mitenand

Ja, man kann Firmen aus Deutschland arbeiten verrichten lassen. Das Steuersatz ist der aus der Schweiz, da hier ja die Arbeiten ausgeführt werden.
Wenn man einen Vertrag mit den deutschen Unternehmen schliesst, der die Garantieleistungen nach schweizer Recht beinhaltet sollte es auch keine Probleme geben. Man sollte aber 10 % der Auftragssumme zurückbehalten und auf eine Solidarbürgschaft, Bankgarantie oder Bargarantie bestehen und die besagten 10 % erst zahlen wenn die Garantie rechtskräftig ist.

Gruss Maik
 
S

Serena1990-1

Das ist mir aber ganz neu, dass deutsche Firmen hier arbeiten dürfen. Einige Leute die bei einer Schweizer Firma gerade im Handwerk arbeiten da kenne ich, einige. Gerade im Grenzbereich sollte das kein Problem sein. Bei einer deutschen Firma sieht das natürlich anders aus, gerade wenn es um die Garantie der Bauleitungen geht. Gut einiges vom Geld zurückhalten, das ist eine Möglichkeit. Bloß da werden die deutschen nicht erbaut sein.
 
M

MaikD.-1

Liebe Serena1990

Wenn du wie in meinem anderen Beitrag erwähnt einen Werkvertrag mit dem Unternehmen nach SIA Richtlinien schliesst und das Unternehmen diesem mit Ihrer Unterschrift bestätigt, so müssen Sie sich auch an die schweizerischen Garantieleistungen halten und im Fall XY auch leisten. Ob du ein Unternehmen findest, was das auch macht ist eine andere Sache. Aber wie du schon geschrieben hast, kann das in der Grenznähe zu Deutschland durchaus sein.

Gruss Maik
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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