OKAL Hausbau - Erreichbarkeit der Baustelle

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M

Mike29

Ich habe irgendwie das Gefühl, dass hier einige Informationen fehlen. Aus den Randbemerkungen (Höhenangaben, bergseitig, Stützbauwerke,...) kann man erahnen, dass die Wegführung Probleme bereiten kann. Evtl will Okal die Zusicherung, dass die Zufahrt mit deren Baufahrzeugen ( Mobilkran, Sattelauflieger, ...) gegeben und erlaubt ist?
Auch die Sache mit der Erschließung scheint logisch, wenn man es aus Okalseite betrachtet. Okal muss, wenn richtig verstanden, nach der Baugenehmigung einen Fertigstellungstermin nennen, hat allerdings die Unbekannte, dass sie nicht wissen, wann die Erschließung des Grundstücks abgeschlossen ist und die Arbeiten beginnen können. Auch gehe ich davon aus, dass Okal nicht das Haus des TE lange "ins Lager schieben " und dann nach erfolgter Erschließung abstauben und auslagern will. Dies ist wahrscheinlich nicht vorgesehen und die Lagerfläche dafür nicht vorhanden.
Mit der Baugenehmigung kenne ich so, dass diese vom Architekten des GU erstellt und vom Bauherren eingereicht wird.
Ob diese Voraussetzungen/ Anforderungen bauseits wirklich erst nach einem Jahr genannt oder bisher vom Bauherren überlesen, falsch verstanden oder verdrängt wurde, kann ich nicht beurteilen. Da der TE sich allerdings selbst als Laie mit keiner Ahnung von der Materie bezeichnet, finde ich es fast schon fahrlässig, dass er sich keine Beratung in Form von Anwalt, Baubegleitung oder so geholt hat. Dieser Beistand hätte wahrscheinlich einige der jetzt entstandenen Probleme frühzeitig erkannt und beheben können. Ob die Beratungskosten bei einem Anwalt nun zu hoch sind oder man lieber weiter die Bereitstellungszinsen zahlt, muss der TE selbst entscheiden.
 
Y

ypg

Anscheinend werden die Fragen durch den TE nicht mehr beantwortet. Insofern könnte man schlussfolgern, dass es tatsächlich nur Missverständnisse zu geben scheint, die der Bauherr selbst durch mehr Sachkenntnis hätte vermeiden können.
Der Häuslebauer das Haus, der Bauherr das Grundstück- da ist schnell der Laie in der Pflicht ;)
 
H

Hauslebauer007

@ALL: Lasst uns bitte die Themen etwas sortiert/strukturiert diskutieren.

1.) Schuldzuweisung
Mit diesem Thread wollte ich keine Diskussion anstossen, wem welche Schuld zusteht. Der Hausbauvertrag wurde vor einem Jahr mit OKAL geschlossen. Auf mehrfacher schriftlicher Nachfrage erhielt ich keine Antwort, bis auf die Fragen, die ich in letzter Mail von OKAL erhalten und im ersten Thread veröffentlicht habe. Ich muss nach vorne schauen und die Dinge gelöst bekommen, damit der Hausbau endlich beginnen kann.

2.) Vertragswesen
Mit dem OKAL Vertrag habe ich mich auch schon sehr intensiv beschäftigt. So wie ich das verstehe, sind die vertraglichen Vereinbarungen zu den geschuldeten Architektenleistungen m.E. widersprüchlich, zumindest unklar. Zum einen heißt es unter § 4 der Vertragsbedingungen - welche Inhalt des Hausbauvertrages sind -, dass der Bauherr verpflichtet sei, die für das Bauvorhaben notwendige vollziehbare Baugenehmigung auf seine Kosten zu beschaffen. Im Übrigen ist unter unter § 4 geregelt, dass es dem Bauherren obliegt, die Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstückes zu schaffen.

Andererseits ist in der Baubeschreibung - welche ebenfalls Vertragsbestandteil ist, geregelt, dass sämtliche Architektenleistungen von DFH erbracht werden und Teil des geschuldeten Leistungsumfanges sind. Dort heißt es, dass der von DFH beauftragte Architekt sowohl die Grundlagenermittlung als auch die Genehmigungsplanung für das Bauvorhaben schuldet (Ziffer 1 der Baubeschreibung). Hierzu gehört meines Erachtens auch die Schaffung der Voraussetzungen für die Erschließung.

3.) Grundstück
Nach Rücksprache mit dem Bauamt ist das Grundstück NICHT erschlossen, allerdings liegt eine "gesicherte Erschließung" vor und stellt grundsätzlich die Voraussetzung für die Beplanung und Bebauung eines Grundstücks dar. Laut Bauamt könnte OKAL, bzw. der OKAL Architekt einen Bauantrag stellen. Damit der OKAL Architekt den Bauantrag stellen kann, soll ich als Bauherr die offenen Fragen aus dem ersten Thread klären, bzw. entsprechende Dokumente einreichen.

Vielen herzlichen Dank nochmals an die Runde, ich denke jedoch, das ich um eine anwaltliche Beratung nicht mehr umher komme.

Viele Grüsse,

Häuslebauer.
 
M

Mike29

Paragraph 4 sagt aus, dass du dafür verantwortlich bist, die vom Architekten in Ziffer 1 Baubeschreibung gelieferten Unterlagen ( Bauantrag) beim zuständigen Amt einzureichen und die Kosten dafür trägst.
Auch sagt Paragraph 4 aus, dass du für die Bebaubarkeit des Grundstücks (hier Erschließung) zuständig bist. Wäre mir komplett neu, dass ein GU-Architekt sich um die Erschließung kümmern soll. Dafür ist der Erschließungsträger ( Gemeinde?) zuständig.
Sicherlich hat die Gemeinde Recht, wenn sie sagt, dass Stellen des Bauantrags wäre möglich. Dass daran dann anhängend die Erschließung deines Grundstücks erfolgt, ist unwahrscheinlich. Würde bedeuten, dass Grundstück 24 nach Bauantrag erschlossen wird und Grundstück 2 erst 4 Monate später, weil dann erst da der Antrag gestellt wurde. Die Gemeinde wird sicherlich alle Grundstücke zeitgleich, nach bautenstand der Straße und Leitungen, erschließen. Also Leitungen Straßenbau ist auf Höhe Grundstück 2, also wird 2 erschlossen, Grundstück 24 erst, wenn man dort angekommen ist und nicht nach Bauantrag. Wurde hier aber schon so geschrieben.
 
Y

ypg

ALL: Lasst uns bitte die Themen etwas sortiert/strukturiert diskutieren.
Dann solltest Du auch die Fragen an Dich beantworten. Ansonsten läuft es hier nämlich im Kreis.
Keiner macht hier irgendwelche Schuldzuweisungen. Das steht uns überhaupt nicht zu.
Wir kennen ja auch die Situation nicht, aber dazu wurden an Dich Fragen gestellt, die Du nicht beantwortest.
Mich dünkt das Gefühl, als wenn solch Beredungen, also im Kreis, genau mit Dir und Okal stattfindet.


Meine Fragen waren:
Was bedeutet das? Was ist denn 2020 alles passiert?
Meine Frage: wie weit ist das Neubaugebiet? Wie sieht es aus? Bauen schon welche? Gibt es Straßen? Ist die Erschließung durch oder nicht?
Auf mehrfacher schriftlicher Nachfrage erhielt ich keine Antwort,
Weitere Frage: was beinhalteten denn diese Nachfragen von Dir?
Du schreibst hier so viel, aber alles so inhaltslos.

Hierzu gehört meines Erachtens auch die Schaffung der Voraussetzungen für die Erschließung.
„Deines Erachtens“ muss aber nicht richtig sein.
Keine Baufirma ist für die Erschließung zuständig. Alles, was Grundstück betrifft, ist bauseits zu erledigen. Und bauseits ist nunmal der Bauherr, also Du.
 
H

Hauslebauer007

@ypg: Vielen Dank für deine Rückmeldung, allerdings ist es derzeit völlig unerheblich, wann das Grundstück erschlossen wird, wenn die gesicherte Erschließung bereits jetzt gegeben ist und auf Basis dessen die Baupläne erstellt werden können.

Das Thema ist für mich in diesem Forum abgeschlossen, ich werde mich mit meinem Vorhaben an einem Anwalt wenden, vielen Dank.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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