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Hauslebauer007
@hausnrplus25 / T_im_Norden: Vielen Dank für Eure Einschätzungen. Ich denke, ich werde dann doch einen Anwalt konsultieren.
Merci nochmals.
Merci nochmals.
Was bedeutet das? Was ist denn 2020 alles passiert?leider wurden wir eines besseren belehrt.
Kann es sein, dass hier ein Missverständnis vorliegt?Laut OKAL können sie keinen Bauantrag stellen, solange das Grundstück nicht erschlossen ist. Nach Rücksprache mit dem Bauamt wäre die Aussage quatsch, da das Grundstück erschlossen wird, sobald ein Bauantrag gestellt wird.
Was wir Euch hier nicht abnehmen können, ist: in Euren Vertrag zu schauen, was dort vereinbart wurde. Also z.B. wer den Bauantrag stellt und wann (d.h. unter welchen Voraussetzungen). Lesen müßt Ihr also schon (selbst), was Ihr unterschrieben habt.Das Grundstück ist derzeit nicht erschlossen, da es ein Neubaugebiet ist. Ein Antrag für die Erschließung wurde von dem Grundstücksverkäufer bereits gestellt, allerdings vom Bauamt abgelehnt, mit der Begründung, ein Bauantrag soll gestellt werden, ehe die Erschließung vorgenommen werden kann.
OKAL weigert sich allerdings einen Bauantrag zu stellen und fordert, dass das Grundstück erschlossen sein muss, ehe der Bauantrag gestellt wird.
Den Bauantrag stellt immer der Bauherr. Der wird vom Architekten vorbereitet. Dann unterschreibt man ihn und gibt ihn ab an sein Bauamt.Also z.B. wer den Bauantrag stellt
wir wissen ja gar nicht, wie es sich mit dem Neubaugebiet verhält. Ich tippe wenn, nicht auf Täuschung, sondern auf Unkenntnis und Aneinandervorbeireden.Vermutlich wurdet ihr hier getäuscht das es möglich ist vorher schon einen bauantrag zu stellen.