Nutzungsänderung im Außenbereich

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S

SimKu

Hallo. Wir wollen einen Pferdestall zum Wohnhaus umgestalten, dies soll im Außenbereich im Rahmen einer privilegierten Bebauung bei Aufgabe der Landwirtschaft entstehen.
Der Stall ist recht knapp bemessen von den Außenmaßen ( 11,0m-6,5m), was für eine 5-köpfige Familie eng wird. An den Stall angeschlossen ist eine Waschküche mit circa 15qm sowie ein kleines Bauernhaus, welches eigentlich abgerissen werden sollte, da extrem baufällig.
Hat jemand Erfahrungen, inwiefern man den Wohnraum, den man an anderer Stelle abreißen will, klug und baurechtlich sicher am Pferdestall ieinfügen kann über Gauben/Giebel oder Anbau/ Mitnutzung der Waschküche?
Die Baubehörde gibt uns leider unterschiedliche Auskünfte, der eine sagte, wir dürfte zumindest die Waschküche noch als Wohnraum umplanen, der andere sagt genau das Gegenteil. Wir sind uns nun unsicher über das weitere vorgehen unsererseits ( direkt kostenpflichtige Planung mit Architekt auf die Gefahr hin, dass alles abgeschmettert wird) da der Bau nur in Frage käme, wenn genug Wohnraum entstehen würde.

Danke
 
N

nordanney

Wie habt Ihr denn die Auskunft bekommen? Nur mündlich oder im Rahmen einer Bauvoranfrage (für die Ihr keinen Architekten benötigt)?

Mit der Bauvoranfrage seid Ihr auf der sicheren Seite.
 
S

SimKu

Wie habt Ihr denn die Auskunft bekommen? Nur mündlich oder im Rahmen einer Bauvoranfrage (für die Ihr keinen Architekten benötigt)?

Mit der Bauvoranfrage seid Ihr auf der sicheren Seite.

Es war nur eine mündliche Aussage von den verschiedenen Stellen.

Oh, ich dachte, eine Bauvoranfrage sei immer nur in Verbindung mit einem Architekten möglich?
 
N

nordanney

Das fordert Deine Gemeinde von Dir (Zitat von der Homepage der Stadt Wermelskichen), wenn Du die Unterlagen selbst erstellen kannst oder vorliegen hast, kannst Du die Bauvoranfrage selbst stellen:

4. Bauvoranfrage/Vorbescheid
Ob ein Grundstück überhaupt mit dem vorgesehenen Bauwerk bebaut werden kann, ist nicht in allen Fällen einfach zu beantworten. Eine Bauvoranfrage kann bereits vor dem Kauf eines Baugrundstücks gestellt werden, um die notwendige Rechtssicherheit herzustellen.

Die im Vorbescheid getroffene Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde ist für ein entsprechendes Baugenehmigungsverfahren bindend und zeitsparend, da grundsätzliche Kriterien in dieser Voranfrage bereits geprüft sind. Die Bindung an einen Vorbescheid erlischt jedoch, wenn der Bauantrag wesentlich von der Bauvoranfrage abweicht. Der Vorbescheid ersetzt keinen Bauantrag und berechtigt nicht zum Baubeginn. Erst durch den Bauantrag werden die Voraussetzungen für das Bauvorhaben im Detail geklärt, insbesondere regelt er die bauordnungsrechtlichen Belange, wie zum Beispiel Nachbarrecht, Grenz- und Gebäudeabstände, Gebäudehöhe, technische Ausführung etc..

Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind mindestens die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • 1 Lageplan im Maßstab 1:250 oder 1:500
  • 1 Übersichtplan Maßstab 1:2500 oder Maßstab 1:5000 (im Falle einer außerörtlichen Lage)
  • 1 Baubeschreibung mit Maßangaben für den Baukörper
  • 1 Bauentwurfsskizze Maßstab 1:200 oder 1:100 (falls eine weitergehende Entscheidung durch Voranfrage gewünscht wird).

Diese Unterlagen sind dreifach beim Amt für Bauverwaltung einzureichen. Die Verwaltungsgebühren für einen formellen Vorbescheid liegen zwischen 50,00 € bis zu 1/1 der Genehmigungsgebühr, je nach Größe und Verwaltungsaufwand. Diese Kosten werden teilweise auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet! Der Vorbescheid hat zwei Jahre Gültigkeit, kann aber verlängert werden.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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