Nutzungsänderung - Ausbau einer landwirtschaftlichen Scheune

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tomi_wunder

Hi,
ich denke seit geraumer Zeit darüber nach, einen Teil unserer Scheune zu einer Wohnung umzufunktionieren.
(Standort: Oberfranken - Bayern)

Zu dem Gebäude gibt es folgendes zu sagen:
Nach zwei verhältnismäßig kurz aufeinanderfolgenden, verheerenden Bränden, wurde die Scheune in Funktions- und Baueinheit mit einem Kuh-/Schweinestall (welcher wiederum in direkter baulicher Verbindung mit dem elterlichen/großelterlichen Wohnhaus steht) mitte der 1970er Jahre errichtet und fand als Lagerraum für Einstreu und Futtergetreide sowie als Unterstand für landwirtschaftliche Maschinen Verwendung. Für das gesamte Gebäude wurde damals nach dem Brand ein neuer Plan erstellt, welcher auch im Großen und Ganzen umgesetzt wurde, wenn auch nicht mit hundertprozentiger Exaktheit. Man stand damals zeitlich unter sehr großem Druck. Im Laufe der Jahre zogen deutliche Veränderung der Schwerpunktsetzung (wie z.B. die Aufgabe der Milchviehhaltung) unseres Betriebs auch entsprechende bauliche Änderungen nach sich. Da sich die Tierhaltung seit ca. Mitte der 90er Jahre stetig verringert hat und ca. 2007 vollständig aufgegeben wurde, stehen die Ställe, sowie die Lagerräume nun leer bzw. zur Verfügung.

Ich möchte einen Teil der Scheune nun zu einer Wohnung für mich um- bzw. ausbauen. Diese soll mit der elterlichen Wohnung verbunden werden, wobei jedoch ein zusätzlicher, direkter Eingang geschaffen werden soll.
Von der Umnutzung wäre nicht die gesamte Scheune betroffen (der Maschinenunterstand soll erhalten bleiben).

Um entscheiden zu können, ob mein Vorhaben rentabel und allgemein für mich bzw. von mir überhaupt umsetzbar ist, fehlen mir jedoch einige Informationen, von denen ich mir erhoffe, sie hier bekommen zu können:
  • Mit welchen Gebühren und Steuern ist bei einer Überführung von der landwirtschaftlichen in die private Nutzung zu rechnen. Wonach bemisst sich die jeweilige konkrete Höhe dieser Abgaben (Quadratmeter?, damalige Bausumme?, pauschal?...)?
  • Ist für die Beantragung der Nutzungsänderung ein Bauplan vorzulegen? Falls ja, von welchem Zustand (dem bisherigen oder dem hoffentlich zukünftigen)?
  • Ist es zutreffend, daß Wohnraumerweiterungen baurechtlich anders behandelt werden, als der Bau einer separaten Wohnung? Falls ja, wodurch wird das eine vom anderen gesetzlich abgegrenzt, d.h. welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit es sich um eine Wohnraumerweiterung handelt?
  • Unter welchen Umständen ist es notwendig einen neuen Bauplan anfertigen zu lassen?
  • Unter welchen Umständen ist für den Ausbau der Wohnung (abgesehen vom Umnutzungsantrag) ein (Tektur-)Plan notwendig?
  • Trifft es zu, daß Fassadendurchbrüche für Fenster und Türen nach der BayBO genehmigungsfrei sind?
  • Wo liegen die Zuständigkeiten, d.h. wer befindet über das Wohl und Wehe einer Nutzungsänderung.
  • Welche Erfahrungen (egal welcher Natur) habt Ihr mit ähnlichen Projekten gemacht?
Vielen Dank schonmal vorab!
MfG
Tom

PS: Ich bin für wirklich für jede Art von Antwort -- sofern konstruktiv -- sehr dankbar!
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wo liegen die Zuständigkeiten, d.h. wer befindet über das Wohl und Wehe einer Nutzungsänderung.
Bevor Du Dich mit dem Thema weiter beschäftigst, solltest Du das für Dich zuständige Bauamt/Landwirtschaftskammer aufsuchen, Deine Pläne - sowohl in Papier- als auch Gedankenform - mitnehmen und zunächst einmal erforschen, ob und welchen Umständen Du an-/ausbauen darfst.

Es würde mich nicht wundern, wenn für dieses Vorhaben die sog. "landwirtschaftliche Altenteilregelung" greifen würde. Dabei baust Du noch lange nicht, was Dir vorschwebt oder Du willst; es sind mehr Behörden beteiligt, als Dir lieb sein werden. Auf diese Art Erweiterungen haben die Behörden - zumindest in NRW nach meiner Erfahrung - ein besonderes Augenmerk. Ich habe hier Projekte begleitet, welche letztlich zum Scheitern verurteilt waren und solche, wo ich den Kopf geschüttelt habe, weil das BA sich an der Größe des Bades gestoßen hat; wobei Letzteres das kleinere Übel war

Freundliche Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
E

E.Curb

Moin,
hört sich sehr nach Außenbereich an. Da ist Wohnungsbau nicht so ohne weiteres möglich, wenn überhaupt, dann nur mit kompletten Bauantragsunterlagen

Gruß
 
D

Dreiseitenhof

Gibt es inzwischen Erkenntnisse zum Thema Scheunenumbau??? Für mich ist das auch Thema und ich steh noch ganz am Anfang, also der Vorantrag ist gestellt aber bei den ersten Zahlen die mir zwecks Architekt und Planer um die Ohren gehauen wurden und das ich Bauantrag mind 1000€ kostet ist mir ganz anders geworden... Such Erfahrungswerte ( am liebsten für Sachsen, aber auch alle anderen!!! ...Danke
 
D

Dreiseitenhof

Ach so, unsere Scheune wird nur als Unterstellung genutzt, also keine landwirtschaftliche Nutzung, die ist einfach nur da
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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