NRW - Terrassen Umbau Teilverglasung

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M

Member87

Hi zusammen,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich lese das es in NRW wie folgt ist Wintergärten dürfen eine Max. Bruttogrundfläche von 30qm² nicht überschreiten, um Genehmigungsfrei zu sein. Meine Frage, ist das die Dachfläche inkl. Dachrinne etc. oder zählt die Außenwand inkl. Putz etc.
Die Dachrinne ist schließlich noch eine Ecke weiter draußen.
Des Weiteren soll unser Wintergarten kein Glasdach bekommen, ab wann ist denn ein Wintergarten ein Wintergarten? Ich möchte schon hochwertige Fenster verbauen mit entsprechender Isolierung.
 
S

Scout**

Hi zusammen,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich lese das es in NRW wie folgt ist Wintergärten dürfen eine Max. Bruttogrundfläche von 30qm² nicht überschreiten, um Genehmigungsfrei zu sein. Meine Frage, ist das die Dachfläche inkl. Dachrinne etc. oder zählt die Außenwand inkl. Putz etc.
Die Dachrinne ist schließlich noch eine Ecke weiter draußen.
Des Weiteren soll unser Wintergarten kein Glasdach bekommen, ab wann ist denn ein Wintergarten ein Wintergarten? Ich möchte schon hochwertige Fenster verbauen mit entsprechender Isolierung.
In den einschlägigen Gesetzgebung kenne ich keine Definition. Der Bundesverband Wintergarten e.V. schreibt:

Ein Wintergarten ist ein geschlossener Anbau an ein Gebäude, ein selbstständiges Bauwerk oder eine in das Gebäude integrierte Konstruktion mit mindestens einer Wandfläche und einem Großteil der Dachfläche aus lichtdurchlässigen Baustoffen. Ein Wintergarten ist ein schlagregendichtes, luft- und winddichtes Leichtbauwerk, das vom Außenklima getrennt ist.

dem zufolge baut ihr also bei Weglassen des Glasdachen keinen Wintergarten sondern einen Schuppen als Anbau an euer Haus...
 
M

Member87

okay vielen Dank. Sind die bestimmungen denn ähnlich wenn es als definition ein Schuppen wird statt Wintergarten?
 
S

Scout**

Ist hier Grenzbebauung bzw. weniger als 3 Meter Abstand zum Nachbarn? Gibt es einen Bebebauungsplan oder gilt §34?
An der Grundstücksgrenze sind zulässig zum Beispiel nur Garagen, gewächshäuser oder Abstellräumlichkeiten.

Wie groß ein Gartenhaus sein darf, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen liegt die genehmigungsfreie Grenze laut Landesbauordnung (Bauordnung NRW) bei 75 Kubikmeter Rauminhalt (wichtig: Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten). Trotzdem heißt dies nicht, dass nicht andere Vorschriften eingehalten werden müssten.


Laut Definition ist ein Gartenhaus ein Gebäude, das man vorübergehend nutzt und das auf keinen Fall als Wohnraum angesehen werden darf. Das bedeutet, es darf keine Küche und kein Badezimmer haben. Und es sollte problemlos wieder abbaubar sein. Ein Häuschen, das fest mit einem Betonfundament verbunden ist, ist nach der Definition kein Gartenhaus mehr.
 
M

Member87

okay, wir denken mal nach ob wir doch einige Dachflächenfenster einbauen.
Kann ich nochmal auf die frage zurück kommen wie das BGF gerechnet wird? Zählen da nur die Außenwände oder auch die Dachüberstände bzw. Dachrinne etc mit?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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