Seit 03/2011 gilt offenbar eine neue Richtlinie zur Sturmsicherung bei neuen Dacheindeckungen.
Andere Bauherren haben wohl schon post von Weberhaus bekommen mit einem Aufpreis-Angebot. Ist das zulässig oder muss Weberhaus nicht dass Gewerk nach aktuellen technischen Vorschriften liefern? In der Leistungsbeschreibung hab ich dazu nichts gefunden.
Was meint ihr?
Danke für Info,
Andreas
Andere Bauherren haben wohl schon post von Weberhaus bekommen mit einem Aufpreis-Angebot. Ist das zulässig oder muss Weberhaus nicht dass Gewerk nach aktuellen technischen Vorschriften liefern? In der Leistungsbeschreibung hab ich dazu nichts gefunden.
Was meint ihr?
Danke für Info,
Andreas
E.Curb schrieb:
Moin,
Die neue Vorschrift gilt nur für Dacheindeckungen ab 01. März 2011
GrußGut zu wissen, herzlichen DankB
Bulla200011.07.11 19:59Wurde bei uns vom GÜ übernommen und gehört sich auch so. Schließlich werden solche Risiken bei Vertragsschluss mit einkalkuliert. Waren bei unserem Dach (jede 2. Ziegel zu klammern) ca. 500,- Euro netto. Ein nicht nach den Regeln gedecktes Dach ist mangelhaft, damit Zurückbehaltungsrechte an Rate.
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