Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein

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Myrna_Loy

Ähm, ja. Der Staat fördert mit bis zu 45.000 Euro - finanziert aus Steuern - etwas, damit es nicht im Sinne der Förderung genutzt wird, schon klar. Wohnraum hat ja keinen Selbstzweck. Er muss auch genutzt werden und der Sinn der Förderung ist es, dass es für MEHR Menschen Wohnraum gibt.
 
M

Myrna_Loy

Aber es wird ja auch kein X5 Hybrid Fahrer gezwungen, das geförderte Auto auch elektrisch zu betreiben. :rolleyes:
 
K

Katdreas

Stelle ich erstmal in Frage: Wo steht das? Hast du eine Quelle?
Quelle kann ich keine Nennen aber wir haben eine Einliegerwohnung und diese hat eine eigene Lüftungsanlage. Der GU wollte tatsächlich erst nur eine Anlage für beide Einheiten, wir wollten das nicht und unser Gutachter sagte auch das sei nicht erlaubt. Ein Mieter muss sich die Anlage doch selbst regulieren können, kann doch nicht sein das ein Mieter die Einstellung so hinnehmen muss wie der Vermieter es gerade bei sich haben will
 
B

blubbernase

Sinn der Förderung ist es, dass es für MEHR Menschen Wohnraum gibt.
Zumindest steht das nicht als Förderzweck in der Richtlinie, da steht :
Ziel dieser Richtlinie ist es, Investitionen in Gesamtmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Wohngebäuden in Deutschland gestei-gert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Gefördert werden die Errichtung von Wohngebäuden und die Sanierung von Wohngebäuden, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise undAnlagentechnik auszeichnen und die die in den technischen Mindestanforderungen zu dieser Richtlinie definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäu-dehülle (Bezugsgröße: Transmissionswärmeverlust) für eine Effizienzhaus-Stufe erreichen. Der Kohärenz zur CO2-Be-preisung und dem effizienten Mitteleinsatz im Hinblick auf die erzielten CO2-Einsparungen wird dabei Rechnung getragen.Die Förderrichtlinie trägt dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich bis 2030 auf 70 Mio. t CO2-Äqui-valente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die Förderrichtlinie setzt zudem die 2019 gefassten Beschlüsse des Klimakabinetts sowie das Klimaschutz-programm 2030 um. Mit dieser Richtlinie sollen pro Jahr etwa 50.000 Gesamtmaßnahmen (Vollsanierungen zum oder Neubau von Effizienzhäusern) bei Wohngebäuden zugesagt werden, mit einem Bruttoinvestitionsvolumen von ca. 32 Mrd. Euro, und dadurch die Menge der Treibhausgasemissionen um insgesamt ca. 520 000 Tonnen CO2 pro Jahr reduziert werden.

Deine Interpretation ist sicher auch nicht falsch, aber zumindest von denjenigen, die das das Ding entworfen haben nicht mit einem Wort erwähnt. *schulterzuck*

Quelle kann ich keine Nennen aber wir haben eine Einliegerwohnung und diese hat eine eigene Lüftungsanlage. Der GU wollte tatsächlich erst nur eine Anlage für beide Einheiten, wir wollten das nicht und unser Gutachter sagte auch das sei nicht erlaubt. Ein Mieter muss sich die Anlage doch selbst regulieren können, kann doch nicht sein das ein Mieter die Einstellung so hinnehmen muss wie der Vermieter es gerade bei sich haben will
Soweit ich das verstehe, gibt es mehrere Anforderungskataloge, die man hier berücksichtigen muss. Einmal natürlich die KFW Anforderung an "Was ist eine Wohneinheit", dann aber natürlich auch die KFW anforderungen an die Effiziensklasse. Je nach klasse gibs halt verschiedene Punkte die eingehalten werden müssen. Und dann natürlich Landesbauordnung und so. Ich mein, ich bin da kein Experte, aber nach Lektüre der Richtlinie und Gebäudeenergiegesetz gibt da wohl sehr sehr viele Dinge die sich gegenseitig beinflussen und Abhängigkeiten schaffen, die dann zwingend sind, obwohl es so nirgendwo direkt steht.
 
M

Myrna_Loy

Genau so eine Haltung ist es, warum das gesellschaftliche Miteinander nicht funktioniert.
 
askforafriend

askforafriend

Oder der Schmuh mit den Plug in Hybrid Autos bei denen die Oberklasse Luxuskarosse gefördert wird und bei der Inspektion bei 70 % der Autos das Ladekabel originalverpackt im Kofferraum liegt.

Wenn eine Förderung mit Steuergeldern ins Leben gerufen wird, um Wohnraum zu schaffen, an dem es mangelt, dann ist der Sinn kaum, dass Einzelhaushalte dies nutzen, um mehr WF und Geld für mehr WF zu bekommen.
Aber es wird ja auch kein X5 Hybrid Fahrer gezwungen, das geförderte Auto auch elektrisch zu betreiben. :rolleyes:
Ganz genau jetzt hast du es erfasst: NIEMAND der einen X5 PHEV fährt, macht etwas falsch oder begeht Betrug, weil er nur die Hälft versteuern muss, denn: Solange keine Anforderung im Gesetz steht, die sagt, er muss das Fahrzeug auch elektrisch verwenden, ist es die Politik die es versemmelt hat. Da braucht keiner ein schlechtes Gewissen zu haben. Guess what: Fährst du einen Tesla Model 3 Performance, musst du nur ein Viertel des Bruttolistpreises versteuern. Und ganz so einfach ist es auch mit der KFW Förderung: Lest, was da steht. Und was da NICHT Steht, kann auch nicht "reininterpretiert" werden. Fertig aus Ende. BTW immer wieder spannend, wie bestimmte Menschen hier im Forum überhaupt nicht hilfreich sind, sondern dem TE nur ein schlechtes Gewissen machen wollen - sei es aus Neid, eigener Unzufriedenheit oder was auch immer. Ihr helft dem TE auf jedenfall NICHT weiter, wenn ihr sagt, er soll im Strafgesetzbuch nachschauen oder sich schlecht fühlen.

Es ist so einfach: Der Energieberater, den du brauchst, setzt seinen Servus unter die Erfüllung der Anforderungen. Wenn er das nicht tut, dann musst du die Fakten abgleichen und nachbessern. Ansonsten gibts auch keine Förderung. Genausowenig bekommt der PHEV Fahrer btw die Hälfteversteuerung, wenn er nicht mindestens 40km elektrisch fahren KÖNNTE oder eben zu viel CO2 ausstößt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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