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Quelle kann ich keine Nennen aber wir haben eine Einliegerwohnung und diese hat eine eigene Lüftungsanlage. Der GU wollte tatsächlich erst nur eine Anlage für beide Einheiten, wir wollten das nicht und unser Gutachter sagte auch das sei nicht erlaubt. Ein Mieter muss sich die Anlage doch selbst regulieren können, kann doch nicht sein das ein Mieter die Einstellung so hinnehmen muss wie der Vermieter es gerade bei sich haben willStelle ich erstmal in Frage: Wo steht das? Hast du eine Quelle?
Zumindest steht das nicht als Förderzweck in der Richtlinie, da steht :Sinn der Förderung ist es, dass es für MEHR Menschen Wohnraum gibt.
Soweit ich das verstehe, gibt es mehrere Anforderungskataloge, die man hier berücksichtigen muss. Einmal natürlich die KFW Anforderung an "Was ist eine Wohneinheit", dann aber natürlich auch die KFW anforderungen an die Effiziensklasse. Je nach klasse gibs halt verschiedene Punkte die eingehalten werden müssen. Und dann natürlich Landesbauordnung und so. Ich mein, ich bin da kein Experte, aber nach Lektüre der Richtlinie und Gebäudeenergiegesetz gibt da wohl sehr sehr viele Dinge die sich gegenseitig beinflussen und Abhängigkeiten schaffen, die dann zwingend sind, obwohl es so nirgendwo direkt steht.Quelle kann ich keine Nennen aber wir haben eine Einliegerwohnung und diese hat eine eigene Lüftungsanlage. Der GU wollte tatsächlich erst nur eine Anlage für beide Einheiten, wir wollten das nicht und unser Gutachter sagte auch das sei nicht erlaubt. Ein Mieter muss sich die Anlage doch selbst regulieren können, kann doch nicht sein das ein Mieter die Einstellung so hinnehmen muss wie der Vermieter es gerade bei sich haben will
Oder der Schmuh mit den Plug in Hybrid Autos bei denen die Oberklasse Luxuskarosse gefördert wird und bei der Inspektion bei 70 % der Autos das Ladekabel originalverpackt im Kofferraum liegt.
Wenn eine Förderung mit Steuergeldern ins Leben gerufen wird, um Wohnraum zu schaffen, an dem es mangelt, dann ist der Sinn kaum, dass Einzelhaushalte dies nutzen, um mehr WF und Geld für mehr WF zu bekommen.
Ganz genau jetzt hast du es erfasst: NIEMAND der einen X5 PHEV fährt, macht etwas falsch oder begeht Betrug, weil er nur die Hälft versteuern muss, denn: Solange keine Anforderung im Gesetz steht, die sagt, er muss das Fahrzeug auch elektrisch verwenden, ist es die Politik die es versemmelt hat. Da braucht keiner ein schlechtes Gewissen zu haben. Guess what: Fährst du einen Tesla Model 3 Performance, musst du nur ein Viertel des Bruttolistpreises versteuern. Und ganz so einfach ist es auch mit der KFW Förderung: Lest, was da steht. Und was da NICHT Steht, kann auch nicht "reininterpretiert" werden. Fertig aus Ende. BTW immer wieder spannend, wie bestimmte Menschen hier im Forum überhaupt nicht hilfreich sind, sondern dem TE nur ein schlechtes Gewissen machen wollen - sei es aus Neid, eigener Unzufriedenheit oder was auch immer. Ihr helft dem TE auf jedenfall NICHT weiter, wenn ihr sagt, er soll im Strafgesetzbuch nachschauen oder sich schlecht fühlen.Aber es wird ja auch kein X5 Hybrid Fahrer gezwungen, das geförderte Auto auch elektrisch zu betreiben. :rolleyes: