Neubau: Handwerkerleistungen nach Einzug steuerlich absetzbar?

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SenorRaul7

Hallo,

nach §35a Einkommensteuergesetz gibt es ja die Möglichkeit, die Lohnkosten von typischen Handwerleistungen steuerlich abzusetzen (20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR pro Jahr).

Wichtig dabei ist wohl, dass diese Arbeiten in/an einem fertigen/bestehenden Haushalt durchgeführt werden.
Wie sieht das jetzt im Rahmen eines Neubaus aus? Die ganzen notwendigen Arbeiten für den Hausbau an sich, also Sanitär, Heizung, Elektrik, Verputzen, auch Fliesen sind bei uns Teil des Bauvertrages. Die sind natürlich nicht absetzbar, da wir das Haus nur selber nutzen und nicht vermieten werden.

Wir fragen uns jetzt aber, wie das zum Beispiel bei den Arbeiten am Haus aussieht (Pflastern, Einfahrt, Terrasse, Zaun, Rollrasen verlegen lassen...). Macht es Sinn, diese Arbeiten (solange sie nicht zwingend nötig sind) erst ein paar Monate nach dem Einzug durchführen zu lassen, damit erst einen bestehenden Haushalt begründet wird?
 
Zuletzt bearbeitet:
andimann

andimann

Moin,
bei uns hat das funktioniert, wir haben die Arbeiten aber auch erst im nächsten Kalenderjahr machen lassen.
Beim Pflastern ist z.b wichtig, das vorher bereits geschottert ist, die Fläche also im Prinzip bereits als Einfahrt nutzbar. Wenn du dann später pflastern lässt greift §35a. Wenn noch nicht geschottert wurde, ist das noch Teil des Hausbaus.
Scheint aber auch etwas Glücksache zu sein. Bei uns wurde alles an Handwerkerleistungen so durch gewunken und dafür an anderen, vollkommen absurden Punkten in der normalen Einkommensteuererklärung nachgefragt.

Gruß,

Andreas
 
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nordanney

Wir fragen uns jetzt aber, wie das zum Beispiel bei den Arbeiten am Haus aussieht (Pflastern, Einfahrt, Terrasse, Zaun, Rollrasen verlegen lassen...). Macht es Sinn, diese Arbeiten (solange sie nicht zwingend nötig sind) erst ein paar Monate nach dem Einzug durchführen zu lassen, damit erst einen bestehenden Haushalt begründet?
Lohnt sich die finanzielle Ersparnis, wenn Du dafür noch in einer Baustelle (zumindest außen wohnst)? Bei 1.200 € Lohnanteil und einem Grenzsteuersatz von 42% bekommst Du einen überschaubaren Betrag zurück. Dafür also extra zu warten, finde ich persönlich nicht sinnvoll.
Wenn aus finanziellen Gründen eh erst später die Außenanlagen dran sind, dann natürlich.
 
S

SenorRaul7

Moin,
bei uns hat das funktioniert, wir haben die Arbeiten aber auch erst im nächsten Kalenderjahr machen lassen.
Beim Pflastern ist z.b wichtig, das vorher bereits geschottert ist, die Fläche also im Prinzip bereits als Einfahrt nutzbar. Wenn du dann später pflastern lässt greift §35a. Wenn noch nicht geschottert wurde, ist das noch Teil des Hausbaus.
Scheint aber auch etwas Glücksache zu sein. Bei uns wurde alles an Handwerkerleistungen so durch gewunken und dafür an anderen, vollkommen absurden Punkten in der normalen Einkommensteuererklärung nachgefragt.

Gruß,

Andreas
Danke schon mal für die praktische Erfahrung!

Wir werden im September einziehen. Natürlich wäre es dann schon gut, wenn wir in den "ekligen" Herbst-/Wintermonaten einigermaßen trockenen Fußes ins Haus kommen. Auf der anderen Seite werden so Sachen wie Garten, Terrasse, vernünftiger Rasen etc. ja erst wieder im Frühjahr 2020 interessant.

Lohnt sich die finanzielle Ersparnis, wenn Du dafür noch in einer Baustelle (zumindest außen wohnst)? Bei 1.200 € Lohnanteil und einem Grenzsteuersatz von 42% bekommst Du einen überschaubaren Betrag zurück. Dafür also extra zu warten, finde ich persönlich nicht sinnvoll.
Wenn aus finanziellen Gründen eh erst später die Außenanlagen dran sind, dann natürlich.
Wir hatten schon einige Gartenbauer am Grundstück und haben uns Angebote für unsere ungefähren Vorstellungen geben lassen (Boden angleichen, Einfahrt, Doppelcarport + Gehweg zur Haustür/am Haus pflastern, L-Steine auf fast 60m für den Zaun setzen, Terrasse.....).
Wir werden bestimmt bei 30.000 EUR landen und da finde ich 2.400 EUR Steuererstattung (wenn wir es auf 2 Jahre aufgeteilt bekommen) schon ganz hilfreich...
 
Y

Yosan

Wir haben kürzlich darüber mit einer befreundeten Steuerberaterin gesprochen. Sie sagte, dass quasi die Lohnkosten absetzbar sind, die entstehen nachdem das Haus grundsätzlich in einem bewohnbaren Zustand ist. Ich gehe also mal davon aus, dass Pflasterarbeiten u.ä. problemlos absetzbar sein dürften. Wir werden genau wegen solcher Details die nächste Steuererklärung aber sicherheitshalber mit ihrer Unterstützung machen
 
Nordlys

Nordlys

Das Absetzen der Lohnkosten, die auf der Rechnung ausgewiesen waren klappte problemlos. Fertigstellung und Bezug 1.9.17. Alles was danach kam, Pflastern, Garten, Pflanzen, Rasen etc. erkannte FA an.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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