Wenn das eine Frage sein sollte, wäre sie im Unter-Forum Baukosten besser untergebrachtDie Frage stelle ich mir, da ja ca. 2% als Kosten angenommen werden können.
Vielen Dank, für Deine Antwort. D.h. also für das Grundstück wird der Grundstückspreis als Verkehrswert genommen und zusätzlich für die Grundschuldeintragung die Finanzierungssumme abzgl.. des Grundstückspreis?Hallo
Du zahlst Notar/Grundbuch für die Eigentumseintragung (ca. 1,5% - 2,5% vom Verkehrswert) & du zahlst einmal Notar/Grundbuch für die Grundschuldeintragung (abhängig von der Höhe der Grundschuld).
Gruß
Hi, wie mache ich das denn?Wenn das eine Frage sein sollte, wäre sie im Unter-Forum Baukosten besser untergebracht