Nebenkosten bei GU-Vertrag wurden deutlich überschritten

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S

stanger-1

Hallo
wir haben einen GU-Vertrag mit einem fixen Hauspreis. Dann kommen die Hausnebenkosten dazu. Diese sind einzeln aufgeführt. Nun haben wir bei der Position Bewilligungen bereits eine Ueberschreitung dieser budgetierten Hauskosten von über 50%. Ebenso haben wir nun bei den Baumeisterarbeiten, die wir nun vertraglich unterschreiben sollten, ebenfalls wieder eine Ueberschreitung gut 17%.
Wie sieht das rechtlich aus?
Danke für die Rückmeldung.
stanger
 
M

MODERATOR

Hallo stanger,
Bei einem GU-Vertrag ist der Hauspreis nur fix für die im Baubeschrieb festgehaltenen Bauleistungen. Alle ausgeführten Leistungen, die hier nicht aufgeführt werden, auch später geäußerte Änderungen und Zusatzwünsche verteuern den sogenannten Fix-Preis.
Schauen Sie mal im Vertrag nach, ob da etwaige Einschränkungen formuliert wurden und welche Leistungen im Baubeschrieb enthalten sind. Baubeschriebe gehen in vielen Punkten nämlich weniger weit als die tatsächlich ausgeführten Arbeiten - und was unterschrieben ist, gilt.
Vergleichen Sie das dann mit den Kosten-Überschreitungen (welche Leistungen/ausgeführten Arbeiten verteuern sich).
Grundsätzlich müssen Mehrkosten vom Bauherrn bewilligt werden, und zwar vor der Ausführung der Mehrleistungen.

Wenn sich so ergibt, dass tatsächlich als fix vereinbarte Leistungen preislich bis 50% überschritten werden, kann das auf Zahlungsschwierigkeiten das GU hindeuten (da wird dann alles probiert, um zu Geld zu kommen).
Verlangen Sie vom GU eine sogenannte GU-Erklärung seiner Bank. Damit verpflichtet sich die Bank, zu überwachen, dass die Gelder vom GU nicht zweckentfremdet werden.

Man kann ohne Kenntnis der vertraglichen Umstände keine Toleranzgrenze für eine Kostenüberschreitung nennen, das wird im Einzelfall - leider meist vor Gericht - geprüft.

Ich rate Ihnen, einen Anwalt mit der Sache zu betreuen; er wird den Vertrag prüfen und gegebenenfalls rechtlich gegen den GU vorgehen.
 
B

BauLine-1

Hallo Hertweck,

wenn ich den Text der Frage von stanger lese, gehe ich davon aus, dass er in der Schweiz baut.
Ihre Tipps und Ratschläge sind somit nicht für ihn anwendbar.
Sie haben in der Schweiz wohl noch nichts realisiert? Sie verfügen dem Anschein nach auch nicht über das Wissen über dortige GU-Verträge bzw. der darin enthaltenen SIA Normen.

Ich rate Ihnen, sich hier intensiv einzulesen und sich mit der dortigen Problematik zu beschäftigen, damit Ihre Fachtipps auch zutreffend sind und somit der Threadsteller auch Nutzen daraus ziehen kann. So nützt ihm das leider nichts.

Oder besorgen Sie sich die passenden Normenwerke (Grundkosten so rund 20.000 Stutz) oder fragen Sie bei einem Profi nach.
 
M

MODERATOR

Hallo BauLine,

Danke für die Hinweise, aber alles, was ich in meiner Antwort zu Stangers Frage gepostet hatte, betrifft Werkverträge nach schweizerischem Recht. Und: doch doch, die SIA 118 ist mir schon ein Begriff, auch das OR - obgleich ich in der Schweiz noch nichts realisiert habe.
Mir ist schon bewusst, dass der eine oder andere meine Glaubwürdigkeit darin eingeschränkt sieht, dass ich als deutscher Architekt in einem schweizer Forum moderiere - gehen Sie einfach mal davon aus, dass der Forenbetreiber weiss, was er macht.
Und ich Profi genug bin, keine Ratschläge zu erteilen, die unnütz sind (bestimmt nicht komplett und rechtsverwertbar, wie es die Stellungnahme eines im Baurecht erfahrenen Rechtsanwaltes wäre, aber bestimmt nicht unnütz). Meine Arbeit und das Ansehen dieses Forums würden darunter leiden, was wirklich nicht in meinem Interesse ist.

Wenn BauLine Stanger eine bessere Antwort würden geben können, nur zu, ich bin noch bereit dazu zu lernen (ohne Ironie) - und wenn der Fragesteller mehr davon hat, umso besser, gerade das macht ein Forum aus.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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