Nahwärme-Vertrag und Grenzbebauung

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C

Crixton

Hallo Hausbau Forum,

ich habe noch zwei Fragen an euch:
1. Nahwärme Vertragskonditionen:
  • In dem Neubaugebiet gibt es einen Vertraglich vorgeschriebenen "Anschluss- und Benutzungszwang" für die örtliche Nahwärme, allerdings zu wenig ansprechenden Konditionen
  • Im Vertrag stehen dazu folgende zusätze:
    • ...eine Befreiung kann auf Antrag erteilt werden, wenn ein Gebäude errichtet wird, dass mindestens den Anforderungen eines "KfW-Effizienzhauses 40plus" entspricht. Die Befreiung muss schriftlich beantragt werden.
    • Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafzahlung in Höhe von einmalig 50 Euro je Quadratmeter Wohnraum bzw beheizter Nutzfläche festgelegt....
Liest sich für mich so, dass man den Nahwärmeanschlusszwang durch die beiden obigen Ausnahmen auch umgehen kann. Kommt am Ende auch darauf an, ob sich ein KfW 40plus wirklich auszahlt und was die mehrkosten dafür sind.
Die zweite Option wäre die eine einmalige Strafzahlung in Anspruch zu nehmen. Bei den festgeschriebenen 50€ / qm (ca 160qm beheizte Fläche) wäre das auf > 15 Jahre gesehen wirtschaftlicher als die nutzung der Nahwärme zu den angegeben Konditionen und man ist langfristig von Preiserhöhungen unabhängig

Versteht ihr das auch so?


2. Grenzbebauung
  • In dem Baugebiet ist grenzbebauung komplett zulässig (bedingt durch die Grundstücksgröße). Das Nachbarshaus wird dadurch direkt an unsere Garage angrenzen. Vom Nachbar weiß ich, dass er mit Keller bauen will, ist ja auch OK. Dadurch muss er bei mir auf dem Grundstück aber eine Böschung für die Baugrube machen. Wenn das Fundament für die Garage von mir bis dahin schon steht ist das doch nicht mehr möglich...
    • Wie seht ihr das und was gibt es hier für Optionen?
    • Eventuell so planen, dass er zumindest den Kellerrohbau und Bodenplatte frühzeit fertig bekommt und unser Garagenfundament erst danach gemacht wird? Sonst sind wir zeitlich ja komplett abhängig.

Danke vorab
 
K1300S

K1300S

Zu 1 verstehe ich das auch so, aber rechne lieber genau, bevor Du Dir da irgendwelche Strafen anlachst. Tendenziell halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass nur Fernwärme teurer wird und Elektrizität nicht.

Zu 2: Wenn Ihr es zeitlich so hinbekommen könnt, dass erst der Keller erstellt und dann ab EG weitergebaut wird, würde ich das so machen. Ansonsten muss Euer Boden abgefangen werden, wenn der Keller erstellt wird, was auch möglich ist aber immer mit Risiken verbunden. Außerdem soll es gerüchteweise nicht von jedem Bauherren so genau genommen werden mit den nötigen Maßnahmen ...
 
S

Steffi33

Hmmm… wir hatten früher in unserer Reihenhaussiedlung auch Fernwärme. Wir lagen eigentlich nie wesentlich teurer, als Kollegen/Freunde mit anderen Medien. Einen Schornsteinfeger brauchten wir auch nie.. ;) Wie würdest du alternativ heizen wollen?
 
K1300S

K1300S

In unserem Fall ist sogar sehr detailliert definiert, wie der Preis berechnet wird. Der Anbieter (Stadtwerke) kann also nicht einfach nach Gutdünken Aufschläge erheben.
 
C

Crixton

Zur nahwärme:
Einmalige anschlusskosten an das nahwärmenetz: 10.000 €

Und die Preise für die nächsten 20J sind so festgeschrieben:
Grundpreis für Instandhaltung und inspektion: 650€ / Jahr
Arbeitspreis: 8,2 ct/kWh

Betriebskosten pro Jahr überschlagen 1.850€ für Heizung und brauchwasser.
(Angenommen 15.000 kwh verbrauch insgesamt)

Kommt mir im Vergleich zu einer luft-wasser WP schon hoch vor.
 
11ant

11ant

In dem Baugebiet ist grenzbebauung komplett zulässig (bedingt durch die Grundstücksgröße).
Auch die Nahwärme-Zwangsbeglückung wird damit zu tun haben, Einzelhausheizungsräume einsparen zu wollen. Vermutlich hat man im Gemeinderat lange darüber nachgedacht, wie man in der Praxis hinkriegt, auf Miniparzellen überhaupt Einfamilienhaus stellen zu können.
Zum Thema "Mitkellerer baut neben Ohnekellerer bei faktischem Kettenhaus" kannst Du - bei schwachem Herzen unter ärztlicher Aufsicht - den Thread von @goalkeeper https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/ durchlesen ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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