Nachträgliche Erschließungskosten möglich ode nicht?

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TobiasW.

Hallo Zusammen!

Wir haben im Januar 2017 unser Einfamilienhaus bezogen. Ein ehemaliger Ackerstreifen wurde erschlossen, um mit 12 Einfamilienhaus bebaut zu werden. Gegenüber dieser Neubaureihe existiert ein gewachsenes Wohngebiet mit dahinterliegendem Industriegebiet. Geplant ist, wenn alle Häuser irgendwann fertiggestellt sind, dass die Fahrbahn der Straße erneuert wird. Jetzt zu meiner Frage:

Das Grundstück haben wir laut Kaufvertrag voll erschlossen gekauft. Kann die Stadt die Kosten für die Straßenerneuerung auch uns in Rechnung stellen, sind die Kosten mit Kauf des Grundstückes abgegolten?

Vielen Dank

Tobias
 
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Lumpi_LE

Straßenerneuerung wird idR auf die Anwohner umgelegt, muss aber nicht. Automatisch raus seid ihr aber nicht.
 
W

Wickie

Wenn die Kosten für die Straßenerneuerung mit abgegolten sein sollten, müsste das auch in Eurem Kaufvertrag erwähnt sein. Gibt es da so einen Passus?
Die Kosten für die Straßenerneuerung werden nach Grundstücksgröße und Nutzung der jeweiligen Straße umgelegt auf die Anlieger und haben nichts mit Erschließungskosten zu tun. Leider :(
 
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Otus11

Jetzt zu meiner Frage:

Das Grundstück haben wir laut Kaufvertrag voll erschlossen gekauft. Kann die Stadt die Kosten für die Straßenerneuerung auch uns in Rechnung stellen, sind die Kosten mit Kauf des Grundstückes abgegolten?
Kommt darauf an, was im KV geregelt ist und die Kommune bereits dazu regional geregelt hat...
** Ersterschließung (sofern Straßenausbau begrifflich erfasst) dann mit erfasst;
** (späterer) Straßenausbau (= neu machen) ist dann oft z. B. gemäß Straßenausbausatzung der betr. Gemeinde oder Landkreis vor Ort geregelt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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