Nachbars Baukran vor unserem Haus aufstellen?

4,20 Stern(e) 5 Votes
C

Chinchok

Hallo in die Runde ‍♀,

Ich hätte eine Frage an Alle, die sich mit dem Baurecht auskennen. Mir ist erzählt worden, dass die Besitzer des Nachbarhauses (großes Mehrfamilienhaus) demnächst mit dem Ausbau des Daches anfangen. Baugenehmigung liegt vor, wir hatten keinen Einwand, alles gut soweit. Nun steht seit ca. 2 Wochen ein Container vor unserem Haus (Gehweg) obwohl genug Platz vor dem Nachbarhaus vorhanden ist. Soweit auch gut, das Gewerbe in unserem Haus hat sich nicht darüber beschwert. Nun wurde mir aber erzählt, dass an dieser Stelle, wo jetzt der Baucontainer steht, auch der Baukran aufgestellt werden soll. Das bedeutet, direkt vor unserem Mehrfamilienhaus mit Gewerbe. Der Baukran würde direkt vor dem Schaufenster des Geschäftes stehen. Der Sinn, bzw. warum es angeblich so sein soll, entschließt sich mir komplett. Wir wurden nicht gefragt, haben keine Informationen hierüber erhalten. Das Nachbarhaus hat ebenfalls 2 Gewerbe unten drin. Kann es sein, dass der Hausbesitzer seine Gewerbemieter nicht belästigen möchte und deshalb einfach alles vor unserem Haus und Gewerbe aufstellt? Darf er das einfach so? Gibt es hier eine rechtliche Handhabe? Ich will keinen Stress mit dem Nachbarn. Wir sanieren demnächst alle Balkone und müssen Teile des Gerüstes auf seinem Hof stellen, da wir einen Anbau am Haus haben und dort die Last des Gerüstes nicht auf das Gebäude bzw. die Mauer darf. Soviel ich weiß, würde hier das Hammerschlag - und Leiterrecht greifen. Wir müssen doch sicher auch den Nachbarn trotzdem in Kenntnis setzen und eine Genehmigung für das Baugerüst von ihm einholen?

Wir kennen die Besitzer des Nachbarhauses nicht. Ist glaube ich eine Erbengemeinschaft. Wie sollen wir jetzt vorgehen? Alles stillschweigend hinnehmen? Können evtl. Ersatzforderungen von dem Gewerbe an uns gestellt werden, sollte sich der Kran geschäftsschädigend für das Gewerbe auswirken? Fragen über Fragen, sorry
LG Chinchok
 
A

Alex85

Die Container stehen jetzt auf dem Gehweg und dort soll auch der Kran stehen?
Falls ja, glaube ich nicht, dass dies ohne Genehmigung der Ordnungsbehörden geht. Dort würde ich auch einen Ansprechpartner suchen, sofern der Bauherr nicht bekannt bzw. erreichbar ist.
Wie lang sollen die Bauarbeiten denn dauern?
 
M

Maria16

Vermietet ihr an die Gewerbebetriebe?

Irgendwo werden auch Baufahrzeuge stehen müssen, nehme ich an. Ob die vor den Schaufenstern stehen oder der Kran, macht in meinen Augen kaum einen Unterschied...?
Abgesehen davon gilt grds., dass sie für eine Nutzung der Straße eine Genehmigung und Absicherung benötigen, Ansprüche eurerseits, dass eine solche nicht erteilt werden soll, kann ich mir aber nicht vorstellen.
 
C

Chinchok

Ja, der Container steht auf dem Gehweg vor unserem Haus und dem Gewerbe. Unser Grundstück reicht noch ca. 1,70 in den Gehweg rein. Dann fängt der öffentliche Verkehrsweg an. Ist etwas kompliziert. Da wir auch noch einen Kellerabgang vor dem Haus haben, der zum Gewerbe gehört. Der Container wurde auch ohne unser Wissen dort hingestellt, aber kein Mieter hat sich deshalb bei uns beschwert, deshalb wüssten wir das nicht. Bin gestern vor Ort gefahren um mir selbst ein Bild der Situation zu machen.
 
C

Chinchok

Das Haus steht in der Stadt, unser Haus ist auch ein Mehrfamilienhaus mit Gewebe unten drin. Wie fast bei allen Häusern in dieser Gegend. Mir ist das alles ein großes Rätsel, vor allem weil wir nicht unterrichtet wurden über den Start der Bauarbeiten. Und warum wird alles vor unserem Haus aufgestellt statt vor dem Haus , wo die Baumaßnahmen durchgeführt werden?
 
Z

Zaba12

Wenn eine Genehmigung der Stadt vorliegt zur Aufstellung bzw. Benutzung als Abstellort für den öffentlichen Bereich muss niemand weiteres gefragt werden.

Das einzige was du machen kannst ist das Amt bitten zu prüfen ob der Nachbar sich an die Vorgaben bei der Aufstellung gehalten hat, da weil du glaubst das er sich nicht daran gehalten hat - ob es stimmt oder nicht wäre erst mal egal. Dies muss überprüft werden. Wenn ein Verstoß vorliegt muss der Nachbar nachbessern und mehr nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben