Nachbar will aufschütten am Hang-was tun?

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Tobbster77

Tobbster77

Hallo liebes Forum,
wir befinden uns im Bundesland Bayern. Unser Nachbar hat uns informiert, dass er im Rahmen des Freistellungsverfahrens seine Bauanträge für ein Einfamilienhaus mit CP einreichen möchte. Er plant Bau mit Bodenplatte, wir mit Keller.

Unsere Grundstücke liegen am Hang. Der Bebauungsplan der Gemeinde gibt vor, dass entlang der Grundstücksgrenzen zum Nachbarn keine Veränderungen zur Geländeroberkante zulässig sind. Randbebbauung für CP / Garage ist zulässig

Der Nachbar nun seine Einfahrt inkl. Carport ebenerdig gestalten. Das heißt er will auf einer Länge von 13 Metern den Boden angleichen möchte. Er lässt ca. 50 cm Platz zu unserem Grundstück. Laut meiner Berechnung würde er ca. 1 Meter aufschütten/angleichen ( von Beginn Straße bis Abschluss der CP). Wir selbst wissen noch nicht, ob wir evtl. neben seinem CP unseren Stellplätze hinstellen werden. Das bedeutet, dass wir auch noch gar nicht wissen, ob wir etwas aufschütten würden.

1. Darf er das im Rahmen des Freistellungsverfahrens, z.B. mit L-Steinen?
2. Welche Gefahren können wir uns als Nachbarn entstehen? ( Entwässerung / Probleme bei Regen)
3. Er will, dass wir seinen Eingabeplan unterzeichnen, was wir ohne Rücksprache mit unserer Baufirma / Landratsamt, erst mal nicht machen möchten. Sinnvoll?

Ich hoffe ihr könnt etwas Input für das Gepräch mit ihm geben. Gibt es Erfahrungen und was sollten wir ihn im Gespräch miteinander fragen bzw. abklären?

Vielen Dank.

Beste Grüße
Tobias
 
M

Müllerin

2. Welche Gefahren können wir uns als Nachbarn entstehen? ( Entwässerung / Probleme bei Regen)
3. Er will, dass wir seinen Eingabeplan unterzeichnen, was wir ohne Rücksprache mit unserer Baufirma / Landratsamt, erst mal nicht machen möchten. Sinnvoll?
2. er muss auf sein Grundstück entwässern, wie er das anstellt ist seine Sache

3. es ist immer sinnvoll, etwas NICHT zu unterschreiben, wenn man die Folgen nicht genau kennt, ja.

Zum Inhalt wissen andere mehr.
 
Tassimat

Tassimat

Wir selbst wissen noch nicht, ob wir evtl. neben seinem CP unseren Stellplätze hinstellen werden.
Macht euch schnell Gedanken, wie ihr das umsetzten wollt. Wäre ein gespiegelte Ausführung nicht auch für euch sinnvoll? Dann gleicht ihr beide etwas an und dann passt alles perfekt.
 
M4rvin

M4rvin

Wenn er 50cm von der Grenze einrückt, darf er das. Ich glaube bis zu 2m genehmigungsfrei.

Sinnvoll wäre natürlich, wenn ihr das gemeinsam macht, dann spart sich der Nachbar zB die L-Steine und du hast was bei ihm gut!
Außerdem könnt ihr dann beide an die Grenze bauen!
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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