Nach Trennung Haushälfte übernehmen - Fragen zu Optionen

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Abraxas

Hallo zusammen,

ich muss etwas weiter ausholen, da der Fall wohl nicht so einfach ist und ich hier mal eure Meinung benötige und um Mögliche Optionen die ich habe auszuloten.

Meine damalige Frau und ich haben uns 2011 eine Doppelhaushälfte für 206.000€ gekauft und dafür zwei Kredite bei der BW-Bank aufgenommen, einen über 109.000€ bei der BW-Bank direkt (15 Jahre LZ/3,35%) und einen über die KFW über 70.000€ (10 Jahre LZ/3,15%). Aktuell noch offen ca. 150.000€ - Wert des Hauses mittlerweile 250-290.000€

Wir haben uns 2013 getrennt und letztes Jahr hat meine damalige Freundin die Hälfte des Hauses meiner Frau abgekauft für 25.000€ + Hälfte der offenen Restschuld, da es die Bank 2017 ablehnte, dass ich das Haus selbst komplett übernehme, weil ich noch Unterhalt an meine ex Frau zahlen musste und ich zwei Ratenkredite offen hatte/habe.

Nun hat sich meine Freundin sich Anfang dieses Jahres von mir getrennt und möchte natürlich so schnell wie möglich aus dem Haus raus und dem Kredit raus. Sie will ihre 25000€ wieder.

Ich will das Haus unter allen Umständen behalten, habe aber die Befürchtung das die Bank aufgrund meiner zwei Ratenkredite und den Unterhalt an meine Tochter nicht mitspielt. Die 25.000€ müsste ich finanzieren.

Nach Abzug aller monatlichen Ausgaben inkl. der Rate für das Haus, bleiben mir ca. 1200-1400€ im Monat übrig zur freien Verfügung. Was ich für viel Geld halte.

Mein Schufa Score liegt bei 96,81%

Falls die Bank die Schuldhaftentlassung ablehnen sollte, welche Möglichkeiten hätte ich denn das Haus trotzdem zu behalten?

Mir fällt ein:
- Mein Vater 71 - ca. 1700€ Rente könnte die Hälfte übernehmen, ich weiß aber nicht wie die Bank das beurteilt wegen Alter und Höhe der Rente
- Beide Immobilienkredit vorzeitig ablösen und woanders finanzieren?
- ....
- ....

Ich bin echt über jeden Tipp dankbar!!

Grüße
 
Y

ypg

Hm, als mein damaliger Mann auszog und ich ihn auszahlte, hatte die Bank von mir diesbezüglich keine Infos bekommen. Muss sie auch nicht. Hauptsache, der Kredit wird bedient!

Allerdings musst Du wohl irgendwie zu 25000€ kommen..
 
H

HilfeHilfe

Das Problem ist, das sie auf keinen Fall im Kredit und Grundbuch stehen bleiben will..
Das wird nur funktionieren wenn die Bank eine Schuldhaftentlassung mitmacht. Hat ja schon nicht bei Ex Frau funktioniert, scheidet hier aus.

Option 2 mit deinem Vater, könnte , müsste aber nicht funktionieren. Die Bank könnte hier einen Schuldnerwechsel prüfen , dein Vater würde aber nur das Darlehen übernehmen und nicht das Haus. Also nur klassischer Verkauf von deiner Ex Freundin an den Vater. Weiß er schon von seinem Glück
 
Musketier

Musketier

Im Step 1 würde ich das mit der Bank klären. Eigentlich sollte doch genug freie Sicherheit verfügbar sein, um das Darlehen noch mal aufzustocken. Ist nur die Frage, ob das monatliche Einkommen der Bank reicht. Das erfährst du aber nur von der Bank und natürlich sollte deine Haushaltsrechnung so genau wie möglich sein.

Falls das doch nicht gehen sollte
Wie viel könntest du ihr denn sofort zahlen?
Angenommen 10T€ sofort und 15T€ gibt sie dir Darlehen und bekommt dafür einen Eintrag im 2. Rang im Grundbuch und du zahlst das dann in Raten zurück. Hier ist dann ebenfalls die Frage, ob du genug monatlich übrig hast.
 
H

HilfeHilfe

Im Step 1 würde ich das mit der Bank klären. Eigentlich sollte doch genug freie Sicherheit verfügbar sein, um das Darlehen noch mal aufzustocken. Ist nur die Frage, ob das monatliche Einkommen der Bank reicht. Das erfährst du aber nur von der Bank und natürlich sollte deine Haushaltsrechnung so genau wie möglich sein.

Falls das doch nicht gehen sollte
Wie viel könntest du ihr denn sofort zahlen?
Angenommen 10T€ sofort und 15T€ gibt sie dir Darlehen und bekommt dafür einen Eintrag im 2. Rang im Grundbuch und du zahlst das dann in Raten zurück. Hier ist dann ebenfalls die Frage, ob du genug monatlich übrig hast.
ja aber die gute Frau will 1 aus dem Haus / GB raus und 2 aus dem Darlehen.

Da muss die Bank erst mal nichts machen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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