Hallo liebe Forumsmitglieder,
wir bauen aktuell unser Haus am unteren Teil eines Hangs, nahezu ebenes Grundstück. Im Gartenbereich wäre auch eine gewisse Hangneigung gewesen weshalb wir das Auffüllen beim Bauträger beauftragt haben für Kosten von ca. 3.000 EUR. Was wir nicht wussten ist jedoch die vorgegebene Bauhöhe des Hauses, das über dem ursprünglichen Grundstücksniveau liegt und dadurch musste unser Gartenbereich nochmals aufgefüllt werden wodurch wir an einer Seite nun eine Böschung von 2 m haben. Die Kosten für die Befestigung liegen hier bei 20.000 - 30.000 EUR. Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir ggf. die Terrasse mit STufen gebaut und den Garten terrassiert. Unser Bauträger hat uns auf diese Sache niemals hingewiesen und was das nach sich zieht. Auch im Werkplan ist diese enorme Böschungshöhe nicht ersichtlich.
Haben wir hier irgendwelche Handhabe?
Vielen Dank vorab!
Sony
wir bauen aktuell unser Haus am unteren Teil eines Hangs, nahezu ebenes Grundstück. Im Gartenbereich wäre auch eine gewisse Hangneigung gewesen weshalb wir das Auffüllen beim Bauträger beauftragt haben für Kosten von ca. 3.000 EUR. Was wir nicht wussten ist jedoch die vorgegebene Bauhöhe des Hauses, das über dem ursprünglichen Grundstücksniveau liegt und dadurch musste unser Gartenbereich nochmals aufgefüllt werden wodurch wir an einer Seite nun eine Böschung von 2 m haben. Die Kosten für die Befestigung liegen hier bei 20.000 - 30.000 EUR. Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir ggf. die Terrasse mit STufen gebaut und den Garten terrassiert. Unser Bauträger hat uns auf diese Sache niemals hingewiesen und was das nach sich zieht. Auch im Werkplan ist diese enorme Böschungshöhe nicht ersichtlich.
Haben wir hier irgendwelche Handhabe?
Vielen Dank vorab!
Sony
Mottenhausen schrieb:
Ja, haben wir berücksichtigt, Nachbarn beide ähnlich hoch, Garage an Garage auf gleicher Höhe usw. das passt alles. Böschung Richtung Straße.
Aber was nützt deine Antwort jetzt dem TE?Stimmt, habe deine Lösung überlesen, wo steht diese noch mal?Jetzt mal ehrlich, viel heilen bei "vergessenen" 2m Höhenunterschied kann man im Nachhinein nicht. Meistens läuft sowas in eine Nachfinanzierung oder in eine Rutsche die in den unteren Garten führt (Wobei das nur 1,5m sind)
M
Mottenhausen11.02.19 14:16Zaba12 schrieb:
Stimmt, habe deine Lösung überlesen, wo steht diese noch mal?Naja... ok. hast ja recht :-(
H
HilfeHilfe11.02.19 14:27man ist auch mal vor Ort und sieht ja die Höhenunterschiede !
wir hatten auch eine Abböschung und waren ehrlich gesagt erschrocken.
Am ende haben wir selbst die Trockenmauer hochgezogen mit einem Kumpel. Mutterboden hat der Nachbar abgegeben.
Kostenpunkt 3.500 do it your self statt 18.000 netto vom BT
wir hatten auch eine Abböschung und waren ehrlich gesagt erschrocken.
Am ende haben wir selbst die Trockenmauer hochgezogen mit einem Kumpel. Mutterboden hat der Nachbar abgegeben.
Kostenpunkt 3.500 do it your self statt 18.000 netto vom BT
Sony70 schrieb:
Was wir nicht wussten ist jedoch die vorgegebene Bauhöhe des Hauses, das über dem ursprünglichen Grundstücksniveau liegt und dadurch musste unser Gartenbereich nochmals aufgefüllt werdenAus dem Satz werd ich nicht schlau. Auf ein aufgeschüttetes Grundstück musste noch mal aufgeschüttet werden, um auf eine Erdgeschossfußbodenhöhe etc. zu kommen?L
Ludwig Werth30.08.19 19:1130.000 Euro hat dieser Spaß gekostet ? Hm....... da kenne ich ganz andere Summen und somit ist der Fragesteller noch mal "preiswert" davon gekommen.
Ich wundere mich, daß seit 50 Jahren die Bauherren immer wieder den gleichen Fehler machen: Sie haben keinen Architekten und verzichten somit auf dessen Beratungs- und Hinweispflichten. Stattdessen kauft man beim Bauträger, der derlei Pflichten nicht hat und verläßt sich darauf, daß er die üblichen Baubeteiligten, die für jedes Projekt erforderlich sind, 1:1 ersetzt. Dann hat der Bauherr nicht einmal einen Berater, der den Bauvertrag samt aller Anlagen prüft, es finden keinerlei Plausibilitätskontrollen statt und das Projekt wird nicht professionell angeschoben - nämlich nur insoweit, als daß es den Interessen und den vereinbarten Bauleistungen des Bauträgers genügt. Der Bauherr hat nicht einmal einen SiGeKo und wird sich wundern, wenn er als Unfallfolge strafrechtlich belangt wird und die BG ihn hinsichtlich der Unfallkosten in Regress nimmt (z.b. kostet ein Oberschenkelhalsbruch 80.000 Euro). Ob das Grundstück kampfmittelfrei ist, interessiert den Bauherren auch nicht (könnte ja eine Gebühr von 70 Euro) auslösen und deswegen befinden sich oft genug Fliegerbomben unter neu erbauten Häusern. Man könnte die Aufzählung noch weiter fortführen, auf was der Bauherr alles verzichtet. Die Crux daran ist aber, daß alle Verzichtspositionen riskant sind und bei Eintritt des Risiko's die Angelegenheit sündhaft teuer wird.
Ich wundere mich, daß seit 50 Jahren die Bauherren immer wieder den gleichen Fehler machen: Sie haben keinen Architekten und verzichten somit auf dessen Beratungs- und Hinweispflichten. Stattdessen kauft man beim Bauträger, der derlei Pflichten nicht hat und verläßt sich darauf, daß er die üblichen Baubeteiligten, die für jedes Projekt erforderlich sind, 1:1 ersetzt. Dann hat der Bauherr nicht einmal einen Berater, der den Bauvertrag samt aller Anlagen prüft, es finden keinerlei Plausibilitätskontrollen statt und das Projekt wird nicht professionell angeschoben - nämlich nur insoweit, als daß es den Interessen und den vereinbarten Bauleistungen des Bauträgers genügt. Der Bauherr hat nicht einmal einen SiGeKo und wird sich wundern, wenn er als Unfallfolge strafrechtlich belangt wird und die BG ihn hinsichtlich der Unfallkosten in Regress nimmt (z.b. kostet ein Oberschenkelhalsbruch 80.000 Euro). Ob das Grundstück kampfmittelfrei ist, interessiert den Bauherren auch nicht (könnte ja eine Gebühr von 70 Euro) auslösen und deswegen befinden sich oft genug Fliegerbomben unter neu erbauten Häusern. Man könnte die Aufzählung noch weiter fortführen, auf was der Bauherr alles verzichtet. Die Crux daran ist aber, daß alle Verzichtspositionen riskant sind und bei Eintritt des Risiko's die Angelegenheit sündhaft teuer wird.
Ludwig Werth schrieb:
30.000 Euro hat dieser Spaß gekostet ? Hm....... da kenne ich ganz andere Summen und somit ist der Fragesteller noch mal "preiswert" davon gekommen.
Ich wundere mich, daß seit 50 Jahren die Bauherren immer wieder den gleichen Fehler machen: Sie haben keinen Architekten und verzichten somit auf dessen Beratungs- und Hinweispflichten. Stattdessen kauft man beim Bauträger, der derlei Pflichten nicht hat und verläßt sich darauf, daß er die üblichen Baubeteiligten, die für jedes Projekt erforderlich sind, 1:1 ersetzt. Dann hat der Bauherr nicht einmal einen Berater, der den Bauvertrag samt aller Anlagen prüft, es finden keinerlei Plausibilitätskontrollen statt und das Projekt wird nicht professionell angeschoben - nämlich nur insoweit, als daß es den Interessen und den vereinbarten Bauleistungen des Bauträgers genügt. Der Bauherr hat nicht einmal einen SiGeKo und wird sich wundern, wenn er als Unfallfolge strafrechtlich belangt wird und die BG ihn hinsichtlich der Unfallkosten in Regress nimmt (z.b. kostet ein Oberschenkelhalsbruch 80.000 Euro). Ob das Grundstück kampfmittelfrei ist, interessiert den Bauherren auch nicht (könnte ja eine Gebühr von 70 Euro) auslösen und deswegen befinden sich oft genug Fliegerbomben unter neu erbauten Häusern. Man könnte die Aufzählung noch weiter fortführen, auf was der Bauherr alles verzichtet. Die Crux daran ist aber, daß alle Verzichtspositionen riskant sind und bei Eintritt des Risiko's die Angelegenheit sündhaft teuer wird.das sind ja ein Haufen Unterstellungen in der Kürze - ohne Details zu kennen ... lohnt es sich bei einem alten Beitrag, so drauf zu hauen?
Ähnliche Themen