Winniefred
Hallo!
Wir haben letztes Jahr ein Grundstück gekauft, das 1921 bebaut worden ist. Hierfür wurde aus einem Flurstück 8 Flurstücke gemacht (für 2x4 Reihenhäuser). Das mit der Nummer H ist unseres. Nun hatten wir wegen einer sanierungsbedürftigen Grenzstützmauer einen Termin mit dem Tiefbauamt (direkt neben der Mauer liegt ein Fußweg der Stadt mit Laternen). Nach den Unterlagen der Dame müsste unser Grundstück hinten ca. 1m breiter sein als wir es heute gemessen haben. Es ist also zu vermuten, dass die Mauer 1m zu weit auf unserem Grundstück liegt oder die Grenze zum anderen Nachbarn nicht korrekt ist, was wir aber eher nicht vermuten. Das würde auch bedeuten, dass die Laternen auf unserem Grund stehen und versetzt werden müssten. Grenzsteine sind nicht auffindbar. Es ist nicht bekannt, ob das Grundstück überhaupt schonmal vermessen wurde. Hierfür habe ich Montag einen Termin beim Katasteramt, eine generelle Auskunft konnte man mir dort telefonisch nicht erteilen.
Müsste es nicht schon vermessen sein, wenn damals das Flurstück in 8 Flurstücke aufgeteilt wurde? Ich meine, das wurde ja sicher auch 1921 nicht einfach nur so pi mal Daumen gemacht, oder? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung wie das mit Altbeständen aussieht. Eine nachträgliche Einmessungspflicht für so alte Gebäude besteht in unserem Bundesland jedenfalls nicht, aber das Grundstück muss doch für den damaligen Neubau mal ausgemessen worden sein, denke ich jedenfalls.
Eine Vermessung würde sicherlich um die 2000-2500€ kosten (6 Eckpunkte, 652m2, hoher Bodenrichtwert), wir würden da natürlich gerne drumherumkommen. Andererseits kostet eine neue Mauer oder Böschung auch viel Geld und sollte dann schon an der richtigen Stelle stehen.
Grüße
Wir haben letztes Jahr ein Grundstück gekauft, das 1921 bebaut worden ist. Hierfür wurde aus einem Flurstück 8 Flurstücke gemacht (für 2x4 Reihenhäuser). Das mit der Nummer H ist unseres. Nun hatten wir wegen einer sanierungsbedürftigen Grenzstützmauer einen Termin mit dem Tiefbauamt (direkt neben der Mauer liegt ein Fußweg der Stadt mit Laternen). Nach den Unterlagen der Dame müsste unser Grundstück hinten ca. 1m breiter sein als wir es heute gemessen haben. Es ist also zu vermuten, dass die Mauer 1m zu weit auf unserem Grundstück liegt oder die Grenze zum anderen Nachbarn nicht korrekt ist, was wir aber eher nicht vermuten. Das würde auch bedeuten, dass die Laternen auf unserem Grund stehen und versetzt werden müssten. Grenzsteine sind nicht auffindbar. Es ist nicht bekannt, ob das Grundstück überhaupt schonmal vermessen wurde. Hierfür habe ich Montag einen Termin beim Katasteramt, eine generelle Auskunft konnte man mir dort telefonisch nicht erteilen.
Müsste es nicht schon vermessen sein, wenn damals das Flurstück in 8 Flurstücke aufgeteilt wurde? Ich meine, das wurde ja sicher auch 1921 nicht einfach nur so pi mal Daumen gemacht, oder? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung wie das mit Altbeständen aussieht. Eine nachträgliche Einmessungspflicht für so alte Gebäude besteht in unserem Bundesland jedenfalls nicht, aber das Grundstück muss doch für den damaligen Neubau mal ausgemessen worden sein, denke ich jedenfalls.
Eine Vermessung würde sicherlich um die 2000-2500€ kosten (6 Eckpunkte, 652m2, hoher Bodenrichtwert), wir würden da natürlich gerne drumherumkommen. Andererseits kostet eine neue Mauer oder Böschung auch viel Geld und sollte dann schon an der richtigen Stelle stehen.
Grüße