Hallo zusammen!
ich wohne in Niedersachsen und besitze ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 2017. Im Obergeschoss gibt es vier bodentiefe Fenster.
Zur Absturzsicherung sind Französische Balkone montiert. Da mir die Französische Balkone optisch nicht gefallen,
möchte ich diese gern austauschen/ austauschen lassen. Auf der Suche nach einem Ersatz bin ich von einem Metallbauer darauf hingewiesen worden, dass eine Verankerung der Balkone immer im eigentlichen Mauerwerk (in meinem Falle Poroton) zu erfolgen hat. Eine Montage nur in der Verblendfassade (Klinker) wäre unzulässig.
Ist das korrekt? Wären also alle Balkone die nur an der Klinkerfassade oder in der Fensterlaibung (ebenfalls noch Verblendfassade) verankert werden unzulässig?
Gibt es z.B. eine DIN-Norm in der genau beschrieben ist wie die Befestigung auszusehen hat?
Vielen Dank und mit beste Grüße!
Peter
ich wohne in Niedersachsen und besitze ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 2017. Im Obergeschoss gibt es vier bodentiefe Fenster.
Zur Absturzsicherung sind Französische Balkone montiert. Da mir die Französische Balkone optisch nicht gefallen,
möchte ich diese gern austauschen/ austauschen lassen. Auf der Suche nach einem Ersatz bin ich von einem Metallbauer darauf hingewiesen worden, dass eine Verankerung der Balkone immer im eigentlichen Mauerwerk (in meinem Falle Poroton) zu erfolgen hat. Eine Montage nur in der Verblendfassade (Klinker) wäre unzulässig.
Ist das korrekt? Wären also alle Balkone die nur an der Klinkerfassade oder in der Fensterlaibung (ebenfalls noch Verblendfassade) verankert werden unzulässig?
Gibt es z.B. eine DIN-Norm in der genau beschrieben ist wie die Befestigung auszusehen hat?
Vielen Dank und mit beste Grüße!
Peter
Heimwerker2079 schrieb:
Zur Absturzsicherung sind Französische Balkone montiert.Da muß ja auch dieser Bestand schon eine Verankerung haben - was spricht gegen deren Weiterverwendung ?https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
Heimwerker207916.04.20 18:46War gerade mal handwerklich tätig... sieht nicht so aus als ob da eine Verankerung wäre. Der "Fuß", mit dem der bestehende Balkon an der Wand befestigt ist, ist nur auf den Klinker gesetzt und verschraubt... und die Schrauben sind nicht mal lang genug um durch den Klinker zu kommen - unfassbar...
Aus dem Jahr 2017 könnte sich da zu prüfen lohnen, was daran noch reklamierbar wäre.
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nordanney schrieb:
ein Erwachsener kräftig dagegen lehnt, liegt er im EG und Dir fehlt ein Stück Fassade.Das wäre natürlich um die Fassade sehr ärgerlich
Heimwerker2079 schrieb:
und die Schrauben sind nicht mal lang genug um durch den Klinker zu kommen - unfassbar...Ausprobieren, ob es hält?Was schwebt Dir denn als Alternative vor? Vielleicht hängst Du einfach eine HPL-Platte vor oder hinter die Streben?
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