Möglichkeiten Bauzwang/Baufrist zu erfüllen, um später zu bauen

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H

hollowback

Hallo an alle,

ich besitze ein Grundstück in Bayern, dass mit einem Bauzwang/Baufrist auferlegt ist.

Auf Grund mehrerer persönlicher Gründe (z.B. Grundriss und Baumaterialien stehen noch nicht ganz fest), möchte ich nicht innerhalb dieser Frist bauen, sondern erst später, wenn ich meine Entscheidungen getroffen habe.

Mein Ziel ist es, eine kostengünstige Möglichkeit zu finden um den Bauzwang seitens der Gemeinde zu erfüllen (Wiederkaufsrecht der Gemeinde kann dann aus dem Grundbuch gelöscht werden). Somit muss ich mir dann wegen der Gemeinde keine Gedanken mehr machen und kann bauen wann ich möchte.

Es handelt sich um ein von der Gemeinde gekauftes Wohnbaugrundstück (voll erschlossen, 850qm) mit Bebauungsplan. In Kaufvertrag steht:

"Der Käufer verpflichtet sich auf dem Baugrundstück, innerhalb einer Frist von (...) ein Wohnhaus nach den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplan oder mindestens einen Wohnhausrohbau zu erstellen.

Die Gemeinde behält sich das Recht zum Wiederkauf des Grundstückes vor; es kann ausgeübt werden, wenn
a) der Erwerber der übernommenen Bauverpflichtung nicht fristgemäß nachkommt;
b) der Erwerber das Grundstück veräußert, ohne hierauf wenigstens einen Wohnhausrohbau
errichtet zu haben.“

Die Gemeinde hat sich das Wiederkaufsrecht im Grundbuch eintragen lassen.

Kennt ihr kostengünstige Möglichkeiten die Voraussetzungen des Bauzwangs zu erfüllen, wenn man noch nicht vor hat anzufangen?

Da ich das Grundstück unbedingt behalten möchte und nicht wieder an die Gemeinde zurück geben möchte (zum damaligen Kaufpreis + weiterer Gebühren) wäre ich bereit Unkosten bis zu 20.000 Euro für diese Möglichkeiten auszugeben.

Folgende Überlegungen bzw. Maßnahmen habe ich mir schon einfallen lassen:
  • Eine Baufristverlängerung wurde bei der Gemeinde bereits beantragt und auch „einmalig um ein weiteres Jahr“ genehmigt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ich mit einer weiteren Anfrage noch eine Verlängerung erhalte.
  • Irgendwie günstig die Voraussetzung des Wohnhausrohbau erfüllen. Vielleicht ein „billiges“ TinyHouse (Minihaus) als Rohbau auf das Grundstück stellen? Es würde dann abgerissen oder verkauft werden, wenn mit dem späteren eigentlichen Einfamilienhausbau angefangen wird.
Ich würde mich sehr um nützliche Tipps/Vorschlägen von euch freuen.

Auch ob es überhaupt möglich ist unter 20.000 Euro einen Wohnhausrohbau zu erstellen (einschließlich aller Gebühren und späteren Abriss) um die Anforderungen der Gemeinde zu erfüllen?

Der Bebauungsplan des Grundstücks gibt nur Maximalwerte an, somit wäre es theoretisch möglich so klein und günstig/billig wie möglich diesen Rohbau zu errichten.

Bitte fragt mich nicht, warum ich noch nicht anfangen möchte bzw. ich bereit wäre bis zu 20.000 Euro in den Sand zu setzen.

Ich möchte einfach nur eure Ideen zu meiner Anfrage wissen und ob diese auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führen könnten.

Vielen Dank und einen schönen Abend!

Grüße

Jan
 
B

Bookstar

Absoluter Blödsinn. Der Bebauungszwang soll genau das verhindern, Grundstücke sollen an Leute gehen die dringend Bedarf haben und deshalb solltest du es zurück geben, freiwillig.
 
N

nordanney

Auch ob es überhaupt möglich ist unter 20.000 Euro einen Wohnhausrohbau zu erstellen (einschließlich aller Gebühren und späteren Abriss) um die Anforderungen der Gemeinde zu erfüllen?
Ich sehe lediglich die Gemeinde den Rückkauf ausüben. Finde ich ehrlich gesagt auch gut, wenn ein Käufer es trotz einer Fristverlängerung nicht auf die Reihe bekommt.
 
11ant

11ant

850 qm (da passen rein den Quadratmetern nach sogar zwei Einfamilienhaus darauf), voll erschlossen. Noch dazu nicht vom freien Markt, sondern von der Gemeinde - also einem Verkäufer mit legitimen öffentlichen Wohnbau- und Ansiedlungsfördergedanken, womöglich noch zu einem dafür zielführenden Preis. Da ist es schon arg asozial, sich wohnwirtschaftlich gesehen faktisch wie ein Spekulant zu verhalten, nur weil ihro Hoheit geruhen, über das Traumschlößchen noch in Ruhe Cognac schwenken zu wollen. Das ist Quertreiberei am Gemeinwohl, und würde dazu führen, die Marktlage weiter zu verschärfen, wenn es solche Klauseln nicht gäbe.
 
W

WingVII

Ich finde es auch nicht in Ordnung wenn man ein Grundstück blockiert, nur weil vordergründig Grundriss und Baumaterialien nicht stehen. Dafür gibt es zu viele Interessenten. Ich baue auch in Bayern. In unserem Baugebiet sind von 50 Parzellen schon die Hälfte bebaut obwohl die Erschließung noch nicht mal abgeschlossen ist. Schaue ich in Nachbargemeinden, sind teilweise 30-40% der Parzellen älterer Baugebiete nach über 5 Jahren noch immer nicht bebaut, weil es zum Vergabezeitpunkt keinen Bauzwang gab und die Eigentümer immer noch mit den Grundstücken spekulieren. Wir haben lange nach einem Grundstück gesucht, daher finde ich es witzlos so eine Parzelle auf Jahre mit einem TinyHaus zu blockieren.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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