Meinungen zum Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Grundrisse

4,50 Stern(e) 4 Votes
kaho674

kaho674

wenn das kein Bauland ist, kannst es ja nicht vergleichen :)
Doch schon, denn es stehen überall Wohnhäuser drauf.
Es ist ja schon so, dass die Kinderzimmer mit auf das OG der Einliegerwohnung geht. wenn man noch mehr davon nehmen würde, wäre ja die ganze Dachform anders, und günstiger wäre es auch nicht, da man dann wieder bestimte baurichtlinien de Bebauungsplans einhalten müsste.
Bungalows zb. wie die Einliegerwohnung ja eine ist dürfen maximal 4 Meter hoch sein und müssen dann auch, 40° dachneigung haben, wenn ich mich gerade nicht täusche.
Nunja, wir kennen Deinen Bebauungsplan ja nicht. Die Infos von Dir dazu sind zu spärlich. Und Du wirfst da auch m.E. bissl was durcheinander. Vielleicht guckst Du Dir das noch mal genau an.

Ja, dann wär die Dachform komplett anders. Und?

Was hat die Nutzung des Daches mit dem Bebauungsplan zu tun? Wenn Du 2 Dächer bauen darfst, dann sicherlich auch nur 1.

Aber wenn keine Geldnot herrscht und der Rest des Landes dann für Euch ausreicht, dann umbaut halt noch bissl ungenutzten Luftraum. Freut sich der Zimmermann. Vielleicht brauch man ihn mal zu irgendwas - wer weiß.
 
11ant

11ant

Bungalows zb. wie die Einliegerwohnung ja eine ist dürfen maximal 4 Meter hoch sein und müssen dann auch, 40° dachneigung haben, wenn ich mich gerade nicht täusche.
Letzteres halte ich für wahrscheinlich, schon nach Deiner merkwürdigen Angabe zu Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl. Sag´ mal die Gemeinde und die Bebauungsplan-Bezeichnung, dann kann man nachlesen. Unterschiedliche Höhen etc. für ein- bzw. mehrgeschossige Bauten gelten typischerweise für unterschiedliche Baufelder.
 
H

haydee

welche Abstellraum ist nicht nutzbar und warum?
ich hab es irgendwie nie als Nachteil gesehen, dass ein Kinderzimmer nord ost Ausrichtung hat.
kann mir das gerade nicht richtig vorstellen, klar man hat nicht das direkte Sonnenlicht drin. aber durch das Tageslicht ist es doch hell genug. vor allem bei einem Fenster das 1.60 x 1,60 groß ist.
der Esstisch ist dafür da, um zu essen wenn besuch da ist, oder wenn die Kinder älter sind abends evtl.

ich mag keinen tresen, deswegen auch die Tischhöhe. der schmale tisch in der Küche ist dann dafür da, dass man morgens noch mal eben was frühstücken ohne direkt alles ins wohn/Esszimmer zu räumen.
was genau meinst du denn mit keine direkte Verbindung der Wohneinheiten?
Einliegerwohnung und haupthaus? mir war das besonders wichtig, das dies getrennt wird und man da wirklich nur über die eingänge ins die häuser kommt. es stand mal im raum bspw. im Hausanschluss raum noch eine tür in die Einliegerwohnung zu bauen. war ich aber direkt gegen :)
Der schmale Schlauch im OG. Was willst du da reinstellen? Ein Putzmittelschrank ist zu tief.

Im Nord Ost Kinderzimmer wird man viel häufiger Licht brauchen. Da ist es dem ein oder anderen Nachmittag zu dunkel für Hausaufgaben bei Tageslicht.

Ah als gute Stube ist der Essbereich gedacht. Bleibe dabei vernünftige Wohnküche ohne Notlösung an der Küchenzeile.

Die Großeltern sollen doch mal nach den Kindern schauen. Sei es abends oder nach der Schule oder Kind krank. Ebenfalls werden die Großeltern auch mal die ein oder andere Hilfeleistung brauchen. Will man wirklich bei Wind und Wetter raus? Es gibt sogar Mehrgenerationenhäuser die einen geplanten Gemeinschaftsbereich haben. Ob man letzteres will muss man selber entscheiden - es hat durchaus seine Vorteile. Eine Verbindungstüre ist ein muss und keine Einschränkung in der Privatsphäre.
 
F

fullkehr

Letzteres halte ich für wahrscheinlich, schon nach Deiner merkwürdigen Angabe zu Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl. Sag´ mal die Gemeinde und die Bebauungsplan-Bezeichnung, dann kann man nachlesen. Unterschiedliche Höhen etc. für ein- bzw. mehrgeschossige Bauten gelten typischerweise für unterschiedliche Baufelder.

1. Gebäudehöhen Der Bezugs-Höhenpunkt zur Bestimmung der Gebäudehöhe (Höhe fertiger Erdgeschossfußboden, Firsthöhe, Traufenhöhe) ist der Schnittpunkt der Mittellinie der erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche – Ok. fertige Straßenoberfläche – mit der verlängerten, senkrecht zur öffentlichen Verkehrsfläche verlaufenden Mittellinie des jeweiligen Baugrundstücks (Grundstücksachse)

1.1 Die Höhe des fertigen Erdgeschossfußbodens in der Mitte des Gebäudes darf, gemessen vom Bezugs-Höhenpunkt 0,5 m nicht überschreiten.

1.2 In dem Teilbereich des Plangebietes, in dem die Darstellung des HQ extrem nachrichtlich übernommen worden ist, sind Geländeaufhöhungen der privaten Baugrundstücke bis zu 31 m über Normalnull (NN) vorzunehmen, sodass die Höhe des fertigen Erdgeschossfußbodens über 31 m über NN liegt. Die Aufhöhung hat mit zur Versickerung von Oberflächenwasser geeignetem Material zu geschehen.

1.3 Die Traufenhöhe der Gebäude darf, gemessen von der Ok. des fertigen Erdgeschossfußbodens bis zum Schnittpunkt der Außenkante des aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut, die folgende Werte nicht unter- bzw. überschreiten: - bei einer Dachneigung unter 30°: min. 4,00 m bis max. 5,80 m - bei einer Dachneigung über 30°: max. 4,00 m

1.4 Die maximale Gebäudehöhe (Firsthöhe) darf, gemessen von der Ok. fertiger Erdgeschossfußboden bis Ok. First (höchster Punkt der Dachhaut) 9,00 m nicht überschreiten.
 
F

fullkehr

Der schmale Schlauch im OG. Was willst du da reinstellen? Ein Putzmittelschrank ist zu tief.

Im Nord Ost Kinderzimmer wird man viel häufiger Licht brauchen. Da ist es dem ein oder anderen Nachmittag zu dunkel für Hausaufgaben bei Tageslicht.

Ah als gute Stube ist der Essbereich gedacht. Bleibe dabei vernünftige Wohnküche ohne Notlösung an der Küchenzeile.

Die Großeltern sollen doch mal nach den Kindern schauen. Sei es abends oder nach der Schule oder Kind krank. Ebenfalls werden die Großeltern auch mal die ein oder andere Hilfeleistung brauchen. Will man wirklich bei Wind und Wetter raus? Es gibt sogar Mehrgenerationenhäuser die einen geplanten Gemeinschaftsbereich haben. Ob man letzteres will muss man selber entscheiden - es hat durchaus seine Vorteile. Eine Verbindungstüre ist ein muss und keine Einschränkung in der Privatsphäre.
der Abstellraum im OG ist 1,35 breit und bis zur 2 Meter Linie 3.50 lang.
ich finde schon, dass dort ne ganze menge reinpasst.
Koffer, Staubsauger, Putzmittel.

und mit den Eingängen, sehe ich das echt anders. eine Verbindungstür ist ein absolutes nogo…. was spricht dagegen, das man eben die Haustür verlässt über den überdachten Bereich die 6 meter rüber geht.
 
Y

ypg

Will man wirklich bei Wind und Wetter raus?
Warum denn nicht? Die paar Meter wird man schon hinbekommen.
Ich würd auch keine Innere Verbindung bauen.
der Abstellraum im OG ist 1,35 breit und bis zur 2 Meter Linie 3.50 lang.
ich finde schon, dass dort ne ganze menge reinpasst.
Koffer, Staubsauger, Putzmittel.
Da passt ne Menge rein, ja. Ob es dann aber auch wieder rausgetragen werden kann, steht auf nem anderen Blatt. ;) Wird gehen, aber nicht einfach, ein sperriges Gut wie Dekokarton oder Koffer an nem Putzregal langzutragen.

Die Küche kann schon gern Mittelpunkt eines Hauses sein. Sollte sie auch. Aber ist sie hier nicht, sondern ist sie Durchgangszimmer, eher also Verkehrsfläche.
Ich als Bauherr würde mit meinem Plan genau aus diesem Grund hier sein, um genau das zu erfahren (weil ich selbst das nicht gesehen habe) und um das Ruder rumzureißen und nochmal etwas zu verändern mit neuem Entwurf, wo die Küche genau das ist, was man will: ein zentraler Treffpunkt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2298 Themen mit insgesamt 80220 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben