Ich habe alles aus dem Bebauungsplan schon reingeschrieben. Wir haben keine Auflagen was die Firsthöhe etc. angeht. Aber wie gesagt, so wie wir das verstanden haben, kann die vorgeschrieben 1,5-Geschossigkeit zum Problem werden. Wir werden wohl noch ein paar Mal mit dem Bauträger sprechen müssenDann guck in den Bebauungsplan und stell das hier ein. Ein höherer Kniestock verändert nicht unbedingt die Firsthöhe wenn die Dachneigung flacher wird. Es gibt aber unterschiedliche Einschränkungen bzw. Auflagen...
Dann stelle ich die Frage noch´mal anders: wie viel anders hätte der Grundriss ausgesehen, wenn OHNE auf einem Schubladenentwurf aufzubauen NUR Eure Wünsche umgesetzt worden wären; bzw. wie gut erkennt Ihr Eure Wünsche dennoch darin wieder ?Ist im Großen und Ganzen der Standardgrundriss.
Das nennt man einen kausalen ZusammenhangBin nicht der Experte auf dem Gebiet aber Grenzabstand klingt unlogisch.
Wenn ich da mal heute nicht ungewöhnliche 18 cm Fußbodenaufbau aufschlage, bleiben noch 69 cm (und damit bei 45° leicht zu rechnen 31 cm Vorbauwand, bis man 1m Drempel auf der Innenseite "voll hat").Vor allem, es sind lt. Eingangstext nur 87 cm Kniestock Rohbaumaß.
Ist mir schon klar (Abstandsflächen) in dem Fall hier kann ich mir das jedoch nicht vorstellen...so viel Kniestock kann man kaum machenDas nennt man einen kausalen Zusammenhang
Die 3m sind kein gottgegeben fixes Maß, sondern können sich durchaus auch erhöhen, wenn 1/2H mehr als 3m sind (was ich hier jedoch nicht befürchte). Zutreffen wird hier eher die Vollgeschoßfalle - die jedoch entschärfbar ist, in dem man die 45° DN nicht ausreizt.