Mehrgenerationenhaus mit Tiefgarage für 3 Familien

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11ant

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Was ich hier entstehen können sehe, ist dem Charakter nach ein recht gewöhnliches Dreifamilien-Mietshaus mit den einzigen Unterschieden, daß es in der Hausgemeinschaft keine Fremden gibt und ebenso auch keinen Fremden als Vermieter. Aber im Zuschnitt wird es letztlich dieselbe Wohnform sein.

Den Plan der Tiefgarage haben wir erst mal so in den Raum geworfen, da eben bei zwei Neubauten in der Nachbarschaft (Grundstück 1. ca. 890 qm / Grundstück 2 ca. 1100 qm) jeweils eine TG errichtet wurde...
Die wären dann mal interessant näher zu betrachten, wie das dort gelöst wurde. Es ist schon einige (>10) Jahre her, daß ich mich zuletzt intensiv mit Tiefgaragen beschäftigt habe. Wenn man die Erleichterungen für kleine Anlagen ausreizt, sind sie unbequem zu benutzen. Nicht vergessen: ein Pyrrhussieg ist kein Hornberger Schießen, sondern diesem an Ineffizienz noch überlegen

Kann man sich um die Tiefgarage mogeln, wenn man so einen Autoaufzug baut?
Doppelparker sind da auch keine Sparlösung, lediglich im Flächenverbrauch sind sie deutlich günstiger. Bildlich sind es quasi jeweils eine Reparaturbühne mit zwei Abschleppwagen-Pritschen und einem Schacht. Man kann sie leidlich nobel stylen, dann darf Geld aber wirklich keine Rolex spielen.

Ich würde vermutlich am ehesten ein Ensemble als drei Einzelgaragen in Reihe, drei Stellplätzen und einer Fahrräder- und Tonnenbox in Erwägung ziehen. So paßt es m.E. auch am besten für eine evtl. spätere Veräußerbarkeit an jemanden, der es klassisch als Mehrfamilienhaus für nicht miteinander verwandte Parteien erwirbt - wenn man nicht sogar von vornherein vom Zuschnitt her wie drei ETW plant.
 
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Muc1985

Was ich hier entstehen können sehe, ist dem Charakter nach ein recht gewöhnliches Dreifamilien-Mietshaus mit den einzigen Unterschieden, daß es in der Hausgemeinschaft keine Fremden gibt und ebenso auch keinen Fremden als Vermieter. Aber im Zuschnitt wird es letztlich dieselbe Wohnform sein.
Vielleicht habe ich hier eine falsche Erwartungshaltung, aber meiner Einschätzung nach sollte und müsste doch ein gutes Architekturbüro die Fähigkeit besitzen z. B. anstatt eines recht gewöhnlichen Dreifamilien-Mietshauses etwas deutlich ansehnlicheres zu schaffen?
 
RomeoZwo

RomeoZwo

@RomeoZwo und @ypg. Den Plan der Tiefgarage haben wir erst mal so in den Raum geworfen, da eben bei zwei Neubauten in der Nachbarschaft (Grundstück 1. ca. 890 qm / Grundstück 2 ca. 1100 qm) jeweils eine TG errichtet wurde...
Im Prinzip find ich ja Tiefgaragen klasse (wenn es das Budget zulässt). Die Größendefinition ist soweit ich es aus der Bay. GaStellV. erkennen kann unabhängig ob rein private Nutzung oder nicht. Als Nutzfläche gelten Stellplatzfläche + Verkehrsfläche. Bis 100m2 kann die Zufahrt gebaut werden wie man will, das entspricht dann eine TG mit 4 bis 5 Stellplätzen.

Für München kommen mir übrigens 1000m2 für ein Doppelhaus mit Einliegerwohnung fast fürstlich vor. Da hab ich schon von Doppelhaushälfte Grundstücken von 150m2 gehört bei 90m2 durch das Haus überbauter Fläche.
 
11ant

11ant

sollte und müsste doch ein gutes Architekturbüro die Fähigkeit besitzen z. B. anstatt eines recht gewöhnlichen Dreifamilien-Mietshauses etwas deutlich ansehnlicheres zu schaffen?
Ich habe nicht gesagt, daß es lieblos aussehen müsse. Aber wie Yvonne schon anriß, locker arrangieren und aufpeppen stößt in einem nach Grenzabständen noch 14 m "breiten" Baufenster eben an Grenzen.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

So sehr ich mir als Rentner in ferner Zukunft ein schönes Penthouse mit Dachterrasse (ohne Garten den ich Pflegen muss) wünschen würde, glaube ich, dass hier das dafür notwendige 3. Treppenhaus (Fluchtweg!) + Aufzug etwas zu viel ist (Platzbedarf, Kosten). Vielleicht kann ein guter Architekt mit einem Haus mit etwas L-Form (s.Skizze) einen Plan entwerfen, der die beiden Wohneinheiten etwas besser als bei einem klassischen Doppelhaushälfte trennt (zur Konfliktvermeidung) und individuelle Wünsche im Grundriss besser berücksichtigt als ein Spiegelentwurf. Bei 14m Breite des Baufensters und vermutlich um die 200m2 Grundflächenbedarf des Hauses (ich geh von 2,5 Etagen aus) ergibt sich ja ein quasi quadratischer Baukörper. Bisle in die Länge gestreckt sollte sich da doch einige kreative Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.
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11ant

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So sehr ich mir als Rentner in ferner Zukunft ein schönes Penthouse mit Dachterrasse (ohne Garten den ich Pflegen muss) wünschen würde, glaube ich, dass hier das dafür notwendige 3. Treppenhaus (Fluchtweg!) + Aufzug etwas zu viel ist
Ich denke, ein "Penthouse" kann hier eher nur eine sich über zwei nebeneinander gelegene Maisonettes erstreckende Dachgeschosswohnung meinen - keinen Bungalow "auf einem Flachdach als Grundstück".
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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