Mängelanzeige - Formvorgabe ?

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A

Andre77

Hallo,

muss eine Mängelanzeige eine gewisse Formvorgabe haben, oder muss man da auf etwas besonderes achten?


Danke!
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

sie muss den Mangel genau bezeichnen, rechtswirksam zugegangen (nicht per Mail!) sein und eine angemessene Frist zur Beseitigung enthalten, als Voraussetzung für Ersatzvornahmen. Du findes nach entsprechender Suche garantiert Kostenlose Vorlagen. Gen auch PN
 
J

Jann St

Falls sich das Thema durch Antwort 1 nicht schon geklärt hat, sende ich dir gern eine Vorlage zu. Man sollte sich natürlich auf den Paragraphen beziehen also Baugesetzbuch oder vob falls vereinbart.
Und ob es ein Mangel vor oder nach Abnahme ist, sollte rein.

Außerdem musst du die folgenden Rechtswege natürlich kennen, wenn der Mangel nicht oder nicht ausreichend beseitigt wurde.

Lg Jann
 
H

hampshire

Man kann von Dir nicht erwarten, daß Du eine absolut präzise Beschreibung gibst (Verbraucherschutz). Ich würde bei der Beschreibung sogar recht grob bleiben - das macht weniger Angriffs-Fläche für Spitzfindigkeiten.
Bei der Fristsetzung kannst Du als Laie auch eine eher enge Frist setzen. Man kann von Dir nicht erwarten, dass Du einschätzen kannst innerhalb welcher Zeit ein Mangel behoben werden muss (Verbraucherschutz). Dein Gegenüber wird sich ja daraufhin irgendwie bewegen.
Man kann von Dir verlangen die vertragsgemäße Zustellung nachzuweisen, darauf würde ich achten.
 
F

fach1werk

Bei uns war es so, dass ich Mängel 3x mit Fristsetzungen jeweils per Einschreiben reklamiert habe. Ob die Fristen kurz oder lang waren war ...schnurz. Ich hatte ziemlich gewissenhaft dokumentiert. Das halte ich für wichtig weil man den Fortgang noch nicht kennt. Ob man ein Verfahren brauchte oder nicht stellt sich jetzt nach 3,5 Jahren vielleicht auch als abhängig vom Bauleiter dar.

Ist's denn was Teures woran es fehlt?

Die formalen Voraussetzungen sind leicht zu schaffen, der Rest kann sehr zäh werden. Ich drücke Dir die Daumen. An jedem Bau ist was. Es kommt immer drauf an, wie das Bau(regie)Unternehmen damit umgeht.

Viele Grüße
Gabriele
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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