Machbarkeit Einfamilienhaus+Grundstück 550k-600k NRW

5,00 Stern(e) 3 Votes
RomeoZwo

RomeoZwo

Wenn ich ein Mietobjekt beleihe, um mir ein eigenes Haus zu kaufen, darf ich die Zinsen dann absetzen? Ersetze Haus durch Auto, Uhr, Urlaub etc. Das macht deutlich, wieso es nicht so funktioniert.
Und wo ist bitte der Unterschied ob ich vor dem Kauf des Investments oder bei einer späteren Beleihung den Anteil des Eigenkapitals reduziere?
Nach deiner Argumentation dürften alle Eigentümer einer beliehenen Kapitalanlage kein weiteres Vermögen haben.
Wichtig ist nur, das die Gewinnerziehlung erhalten bleibt. Sonst ist es Liebhaberei und nicht abzugsfähig.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Dreh den Sachverhalt einfach mal um. Person A und B haben jeweils 300.000€.
Person A kauft ein Einfamilienhaus zur Eigennutzung, nimmt dafür 250.000 Eigenkapital und 250.000 von der Bank. Von den verbleibenden 50.000 kauft Person A eine Wohnung (Kaufpreis 250.000) zur Vermietung und finanziert die fehlenden 200.000 durch die Bank, die Zinsen dafür werden abgesetzt.

Siehst du bei Person A ein Problem?

Person B kauft (oder beleiht) eine Wohnung zur Vermietung im Wert von 250.000 . 50.000 kommen aus dem Eigenkapital und 200.000 leiht sich Person B von der Bank. Die Zinsen für die 200.000 macht er steuerlich geltend. Von den verbliebenen 250.000 kauft sich Person B ein Einfamilienhaus zur Eigennutzung. Die fehlenden 250.000 kommen von der Bank (dieselbe oder eine andere).

Wo ist der Unterschied zu Person A?
 
A

Aphrodithe

Und wo ist bitte der Unterschied ob ich vor dem Kauf des Investments oder bei einer späteren Beleihung den Anteil des Eigenkapitals reduziere?
Nach deiner Argumentation dürften alle Eigentümer einer beliehenen Kapitalanlage kein weiteres Vermögen haben.
Wichtig ist nur, das die Gewinnerziehlung erhalten bleibt. Sonst ist es Liebhaberei und nicht abzugsfähig.
Hier dient die Beleihung ausschließlich dem Zweck privat genutzten Wohnraum mit einem Steuervorteil zu finanzieren. Das hat der Gesetzgeber so nicht vorgesehen. Gibt es Urteile von Finanzgericht Münster und Köln in meinem Zuständigkeitsbereich. Genau kann ich heraussuchen wenn ich wieder im Büro bin.
Ist mit dem juristischen Leiter des Finanzamts a.D. diskutiert und nach seiner Aufassung völlig üblich und legal.
Da hängt sich einer ganz weit aus dem Fenster. Es wird bei den Finanzämtern in der Regel nicht geprüft aber die Steuererleichterung ist nicht zur Schaffung privaten Wohnraums gedacht. Bei einer Wohnung/Haus zum vermieten sieht es anders aus.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Nein, das ist doch gar nicht die Frage. Die Frage ist: Wenn ich ein Mietobjekt beleihe, um mir ein eigenes Haus zu kaufen, darf ich die Zinsen dann absetzen? Ersetze Haus durch Auto, Uhr, Urlaub etc. Das macht deutlich, wieso es nicht so funktioniert.
Das macht es deutlich, dass es funktioniert. Es geht ja nur um die Zinsen für das Mietobjekt, nicht um die des gesamten Kredits!
Noch schreibt dir der Staat nicht vor wofür du dein Eigenkapital einsetzten musst. D.h. du kannst dein Geld auch verbrennen (was für den Staat das schlechteste wäre, da bei anderen Invests auch Steuern anfallen - am meisten beim dicken Auto).
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Da hängt sich einer ganz weit aus dem Fenster. Es wird bei den Finanzämtern in der Regel nicht geprüft aber die Steuererleichterung ist nicht zur Schaffung privaten Wohnraums gedacht. Bei einer Wohnung/Haus zum vermieten sieht es anders aus.
Aber der TE schafft doch vermieteten Wohnraum. Das RMH wird zukünftig vermietet. Er generiert zu versteuernde Mieteinnahmen die bisher nicht entstanden sind.

Die Urteile und der genaue Sachverhalt würden mich wirklich interessieren, freue mich wenn du die raussuchst.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3117 Themen mit insgesamt 67463 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben