Das erklär mir mal bitte - das Darlehen ist mit dem Kauf von Objekt A aufgenommen wurden, läuft auf Objekt A und finanziert Objekt A.Bei dir ist das doch ein vollkommen anderer Sachverhalt, weil bei dir Objekt A und B beides Kapitalanlagen sind und vermietet werden.
Die entstehenden Schuldzinsen sind aber nicht auf der Anlage V von Objekt A abziebar sondern auf der Anlage V von Objekt B.
Sehe ich auch so - ihr behauptet aber, dass Person B das nicht darf, da sie ja ihr Eigenkapital zur Zahlung der Kapitalanlage verwenden könnte und somit dies nicht absetzten kann - weil vom Eigenkapital könnte er sich ja auch eine Protzkarre kaufen.Bei deinem Beispiel in Beitrag 45 gibt es keine Ungleichbehandlung.
Beide Personen können Schuldzinsen für 200.000€ gelten machen