Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher | Heizungbauer beruft sich auf Gebäudeenergiegesetz-Vorgabe

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Stravanzer

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Servus Zusammen,

ich habe zwar die Suchfunktion benutzt, jedoch bin ich zu meinem Anliegen nicht fündig geworden.

Aktuelles Bauvorhaben ist bei uns in Planungsphase.
Gebaut wird ein Einfamilienhaus (KFW 55 EE) über einen Bauträger. Soweit ist alles geregelt, die KfW-Förderung ist durch und auch genehmigt.
Soweit so gut!
Die Gewerke werden derzeit durchgesprochen und ich befinde mich im "Clinch" mit dem vom Bauträger beauftragten Heizungsbauer.

Inhalt der Bauleistungsbeschreibung:
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit ERR & Pufferspeicher etc...

Mein Ausführungswunsch:
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne ERR & Pufferspeicher, da ich die Wärmepumpe über den "Selbstregeleffekt" (Berechnung des hydraulischen Abgleichs bzw des Mindest-/Gesamtvolumenstrom um in der Hydraulik auf Pufferspeicher und Überstromventil verzichten zu können, um Energieeffizienter das Haus heizen zu können/wollen)

Ebenso sollen die ERR's in den jeweiligen Zimmern nicht angeschlossen bzw nur optisch vorhanden sein.

Der Heizi meint, dass er aufgrund der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung-Vorgaben die Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher nicht verbauen darf.
Wenn die Abnahme vom Energieberater aussteht, würde/könnte die nicht abgenommen werden, aufgrund der fehlenden Ausstattung (Pufferspeicher + ERR). Er pocht auf einen Pufferspeicher!

Welche Möglichkeiten sind mir als Bauherr gegeben, um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher + ERR trotzdem zu bekommen?
Gibt es tatsächlich eine Abnahme vom Energieberater? Ist sowas üblich?

Evtl hat die Community hier ein paar Tipps oder ggf sogar eine Lösung parat?
Für Hilfe bedanke ich mich schon mal vorab.

Gruß
Tom
 
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B

Benutzer200

Der Heizi meint, dass er aufgrund der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung-Vorgaben die Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher nicht verbauen darf.
Frag ihn einfach mal, wo das genau steht. Nach einem Stammeln durch den Heizi wird ein "finde ich gerade nicht" kommen (kann er auch nicht finden, da es diese Vorgabe nicht gibt). Pufferspeicher werden tatsächlich auch nur selten verbaut, da meistens unsinnig bzw. effizenzsenkend.

ERRs sind zwingend vorgeschrieben - müsstest eine explizite Befreiung beantragen, damit Du drauf verzichten kannst. Alternativ nach Inbetriebnahme demontieren. Das Ingenieurbüro Heckmann, das meine Heizung geplant hat, bietet z.B. einen auf das konkrete Bauvorhaben abgestimmten Brief zur Befreiung für € 100 an (wenn man dort die Heizungsauslegung/Heizlastberechnung in Auftrag gibt). Das kann jeder Planer machen, wenn er dazu gewillt ist.
 
Stravanzer

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Frag ihn einfach mal, wo das genau steht. Nach einem Stammeln durch den Heizi wird ein "finde ich gerade nicht" kommen (kann er auch nicht finden, da es diese Vorgabe nicht gibt). Pufferspeicher werden tatsächlich auch nur selten verbaut, da meistens unsinnig bzw. effizenzsenkend.

ERRs sind zwingend vorgeschrieben - müsstest eine explizite Befreiung beantragen, damit Du drauf verzichten kannst. Alternativ nach Inbetriebnahme demontieren. Das Ingenieurbüro Heckmann, das meine Heizung geplant hat, bietet z.B. einen auf das konkrete Bauvorhaben abgestimmten Brief zur Befreiung für € 100 an (wenn man dort die Heizungsauslegung/Heizlastberechnung in Auftrag gibt). Das kann jeder Planer machen, wenn er dazu gewillt ist.
Danke für Deine Antwort.
Gefunden hab ich bisher nix zum Thema "Pflicht-Pufferspeicher" für Energieeinsparverordnung 2016, jedoch möchte ich da auf Nummer sicher gehen und dem "Heizi" wenn möglich, auch mal die Fakten unter die Nase halten.

Das von Dir genannte IB hab ich für die komplette Berechnung beauftragt, auch mit der Option zur ERR-Befreiung.
Hast Du einen Erfahrungswert wie lange es dauert, bis da die Daten vom IB verfügbar sind? Tage, Wochen?

Gruß
 
B

Benutzer200

Das von Dir genannte IB hab ich für die komplette Berechnung beauftragt, auch mit der Option zur ERR-Befreiung.
Hast Du einen Erfahrungswert wie lange es dauert, bis da die Daten vom IB verfügbar sind? Tage, Wochen?
14 Tage nach Vorlage der nötigen Unterlagen. Dazwischen hat es aber noch einige Rückfragen gegeben, da ich ein Zweifamilienhaus mit zwei WPs und dann auch Auslegung Fußbodenheizung Wohnung 1 und Heizkörper Wohnung 2 beauftragt hatte. Wäre alles komplett gewesen, hätte es wahrscheinlich 3-4 Tage gedauert.
 
Tolentino

Tolentino

Wenn ich mich recht erinnere, kam's bei mir am dritten Tag und der war ein Samstag oder Sonntag (!).
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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