Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Gas+Kontrollierte-Wohnraumlüftung im 135qm Einfamilienhaus?

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M4rvin

M4rvin

Heute gleich die Antwort erhalten:

"Die ausführliche Energieeinsparverordnung-Berechnung liegt uns noch nicht vor. Wir haben vom Energieberater lediglich die Aussage erhalten, dass Sie auf die Solaranlage bei Wahl der kontrollierten Wohnraumlüftung verzichten können. Wenn die exakten Geräte sowie die Werkplanung vorliegen, kann er seine Berechnung im Detail erstellen. Gerne kann ich Ihnen dann auch die Kennzahlen mitteilen. Aktuell ist dies jedoch noch nicht möglich. Ich bitte um Ihr Verständnis."
 
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Aliban2014

Heute gleich die Antwort erhalten:

"Die ausführliche Energieeinsparverordnung-Berechnung liegt uns noch nicht vor. Wir haben vom Energieberater lediglich die Aussage erhalten, dass Sie auf die Solaranlage bei Wahl der kontrollierten Wohnraumlüftung verzichten können. Wenn die exakten Geräte sowie die Werkplanung vorliegen, kann er seine Berechnung im Detail erstellen. Gerne kann ich Ihnen dann auch die Kennzahlen mitteilen. Aktuell ist dies jedoch noch nicht möglich. Ich bitte um Ihr Verständnis."

Schade, aber vielen Dank für die Rückmeldung.


Ich hatte unser Haus mal in einen Energieeinsparverordnung-Rechner mit den ganzen U-Werten usw eingegeben und kam zum Ergebnis, dass der Ht-Wert zwar 15% unter der aktuellen Energieeinsparverordnung-Vorgabe liegt, aber der Jahresprimärenergiebedarf bei der Kombination von Gas+Kontrollierte-Wohnraumlüftung ohne Solar nicht 15% unterhalb der aktuellen Energieeinsparverordnung-Vorgabe liegt (wegen Ersatzmaßnahme für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz).

Im Gegenteil, es gab nur bei Gas+Kontrollierte-Wohnraumlüftung+Solar eine Punktlandung knapp unterhalb des gerade noch zulässigen maximalen Jahresprimärenergiebedarf. Von daher würde die Kombination aus besserer Dämmung und Kontrollierte-Wohnraumlüftung bei uns meiner Meinung nach ohne Solar nicht als Ersatzmaßnahme
i.S.d. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gelten. Mit Blower-Door-Test wäre das Ergebnis noch besser, aber weiterhin keine 15% unterhalb des Energieeinsparverordnung 2016-Gebäudes.

Mal schauen was unser Energieberater dazu sagt.



Ich vermute mittlerweile als Vergleichsmaßstab bei den von Alex85 geposteten Zahlen (Qp 55% und Ht 70%) das Energieeinsparverordnung-Referenzgebäude und nicht die Energieeinsparverordnung-Vorgaben der aktuellen 2016er Fassung (Qp des Referenzgebäudes x 0,75, Ht des Referenzgebäudes x 1,0 = also keine Verschärfung hier).

Dann wären die 55% vom Referenzgebäude aber trotzdem ein hervorragender Wert.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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