Luft-Wasser-Wärmepumpe aktueller Verbrauch und Daten

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G

guckuck2

Woher kriegst Du denn offiziellere Werte als aus dem WR?
Der Erzeugungszähler sitzt "natürlich" im Wechselrichter, abzüglich Einspeisung vom Einspeisezähler/zählwerk des Netzbetriebers = Eigenverbrauch.
Der Wechselrichter selbst errechnet aber auch den Eigenverbrauch, auf Basis der gleichen Erzeugungszählers im WR, minus dem Hausverbrauch, der per Smartmeter ermittelt und zum WR übertragen wurde (in meinem Fall Modbus, früher auch mal per S0 Schnittselle, als ich noch keinen Smartmeter hatte)
Diese beiden Berechnungswege laufen definitiv auseinander, wenn auch nicht gröbst. Der Wert des Eigenverbrauchs direkt aus dem WR ist dabei immer niedriger, als der offizelle Wert, der auf erstem Wege ermittelt wurde.
 
Hangman

Hangman

Abgesehen davon (wir sind ja ohnehin schon wieder Offtopic) ist der Bürokratie-Irrsinn ohnehin die Schattenseite der Sonnenenergie. Warum nicht einfach Aufdach-Photovoltaik bis 30 kW zu reduziertem MwSt-Satz, und dafür die UST Erstattung/Veranlagung komplett weglassen? Dito irgendwelche wahnwitzigen EÜR die bei den aktuellen Vergütungssätzen so oder so immer unterhalb des Freibetrages enden. Ein völlig überflüssiges Photovoltaik Hemmnis.
 
G

guckuck2

Abgesehen davon (wir sind ja ohnehin schon wieder Offtopic) ist der Bürokratie-Irrsinn ohnehin die Schattenseite der Sonnenenergie. Warum nicht einfach Aufdach-Photovoltaik bis 30 kW zu reduziertem MwSt-Satz, und dafür die UST Erstattung/Veranlagung komplett weglassen? Dito irgendwelche wahnwitzigen EÜR die bei den aktuellen Vergütungssätzen so oder so immer unterhalb des Freibetrages enden. Ein völlig überflüssiges Photovoltaik Hemmnis.
Grundsätzlich stimme ich dir zu. Es gibt aber Fortschritt, den man auch mal wahr nehmen muss:
- Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde die Gewerbesteuerpflicht für Anlagen bis 10 kW gestrichen
- Im Jahressteuergesetz 2020 wollte der Bundesrat die Befreiung von der Einkommenssteuerpflicht für kleine Anlagen auf den Weg bringen, war aber nicht mehrheitsfähig. Stattdessen hat die Finanzverwaltung eine Vereinfachungsregelung auf den Weg gebracht - du kannst nun formlos die Anlage als Liebhaberei einstufen lassen, dann ist die EÜR erledigt.
- Nach 5J auf Kleinunternehmerregelung wechseln erledigt auch alle Themen um die Umsatzsteuer.
 
Hangman

Hangman

Grundsätzlich stimme ich dir zu. Es gibt aber Fortschritt, den man auch mal wahr nehmen muss:
- Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde die Gewerbesteuerpflicht für Anlagen bis 10 kW gestrichen
- Im Jahressteuergesetz 2020 wollte der Bundesrat die Befreiung von der Einkommenssteuerpflicht für kleine Anlagen auf den Weg bringen, war aber nicht mehrheitsfähig. Stattdessen hat die Finanzverwaltung eine Vereinfachungsregelung auf den Weg gebracht - du kannst nun formlos die Anlage als Liebhaberei einstufen lassen, dann ist die EÜR erledigt.
- Nach 5J auf Kleinunternehmerregelung wechseln erledigt auch alle Themen um die Umsatzsteuer.
Ist mir bekannt, nur habe ich das private Problem, dass a) mehr als 10 kW, und b) ich initial eine größere Abschreibung gemacht habe und die Vereinfachungsregelung für mich nicht (mehr) anwendbar ist. Ich lande zwar trotzdem mit der EÜR unter dem Freibetrag, aber das wird wenigstens nach allen Regeln der Kunst Cent-genau ermittelt :rolleyes: Wer weiß, vielleicht kommt demnächst auch eine Vereinfachungsvereinfachungsregelung ;)

Ich selbst komme damit ja klar, kenne aber genug Leute die sagen "ist mir zu kompliziert, mache ich nicht" - darum ging es mir.
 
D

Deliverer

Wurde die 10 kWp-Grenze nicht inzwischen auf 30 kWp erweitert? Oder steht da noch die finale Beschlussfassung aus?
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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