Lichtschachtplanung bei möglichem Sickerwasser

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V3ctra

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Hallo zusammen,
Wir haben nun unser Eingabeplanungsgespräch erledigt. Dort kam von der Bauzeichnerin der Hinweis das evtl. WU-Lichtschächte laut Baugrundgutachten nötig werden. Ein Lichtschacht soll inkl. Dämmung ca. 2000€ kosten, es sind 4 Stück geplant.
Wir haben im Angebot bereits Lichtschächte mit Entwässerung berücksichtigt, diese sind aber nicht Wasserundurchlässig.

Im Gutachten steht folgendes:

Schichtwasser / aufge- stautes Sickerwasser / Bemessungswasser- stand



wurde am 10.01.2017 nicht erkundet.
Die Bodenfeuchte innerhalb der in den Sondierbohrungen erkundeten Bodenschichten kann als trocken bis sehr feucht bezeichnet werden. Das Auftreten von aufgestautem Oberflächenwasser auf bindigen Schichten (z. B. Schluff-/Tonlagen) sowie oberhalb des anstehenden Felshorizontes kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Menge des anfallenden aufgestauten Oberflächenwassers ist abhängig von den vorangegangenen Niederschlägen und ist während der Bauzeit mittels Tagwasser- pumpen (ggf. in Form einer Bauwasserhaltung: System aus Drängräben/-leitungen und Pumpensümpfen) gut händelbar.
Der Bemessungswasserstand ist auf Grund von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Böden / Baugrundverhältnissen zunächst hier mit einem Sicherheitszuschlag von 1,0 m über der Unterkante Bodenplatte (~1,6 m u. Grundstücksoberkante) zu beaufschlagen. Eine Präzisierung (Zuschlag bei Anzeichen auf etwaige Oxidations-/ Reduktionshorizonte, also grundwasserbeeinflusste Bereiche) kann nach Begutachtung der Baugruben- sohle bzw. der Baugrube erfolgen. Zudem wird empfohlen umlaufend im unteren Drittel des Arbeitsraums eine Schotter-Dränschicht in Kombination mit einer 0,20 m mächtigen Schicht mit kapillarbrechenden Eigenschaften unter der Bodenplatte an- zuordnen. Hierdurch werden eine rasche Verteilung von ankommendem Wasser so- wie eine Regulierung von lokalen Wasserzutritten erreicht.


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Bei Ausführung in WU-Beton bzw. als Weiße Wanne sind die Vorgaben der WU-Richtlinie (DAfStb, 2006), der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 maßgebend; die Normen der DIN 18195-4 und 6 und die VOB/C ATV 18336 gelten lt. eigener Aussage nicht für Konstruktionen aus wasserundurchläs- sigem Beton. Es ist die Beanspruchungsklasse 1 gemäß WU-Richtlinie anzusetzen. Die Nutzungs- klasse ist durch den Fachplaner festzulegen.

Sollten hierbei Lichtschächte zur Ausführung kommen, so sind diese druckwasserdicht auszuführen bzw. in das Gesamtabdichtungskonzept mit einzubeziehen, bzw. eine entsprechende Höhenlage zu wählen.

.....


Wenn jetzt die Lichtschächte so hoch wie möglich geplant werden, könnte es doch möglich sein unsere "normalen" Lichtschächte zu nehmen, oder?
Danke schon mal für eure antworten.
Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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