ᐅ Letzte Besichtigung vor Vertragsabschluss Wasserschaden gefunden
Erstellt am: 13.07.20 20:27
B
baumgeist
Hallo,
wir interessieren uns für eine Doppelhaushälfte und sind auch schon mit den Verhandlungen durch und warten auf einem Notartermin. Das Objekt ist aus den70er und Sanierungsbedürftig.
Nun wollte ich mir heute das Haus noch einmal genau anschauen ob ich nichts übersehen habe, leider hat es einen massiver Wasserschaden gegeben in der Zeit, das Objekt ist unbewohnt und es hat keiner gemerkt.
Wasserleitung durch gegammelt im Übergang und teilweise in die Betonwand gezogen.
Jetzt stehe ich ein bisschen auf dem Schlauch und bin mir unsicher was ich tuen soll, die Verkäuferin sagte wir reparieren das soweit. Für mich muss dieser Wasserschaden im Vertrag aufgenommen werden, jetzt kann man aber argumentieren das es ja Sanierungsbedürftig wäre und sowieso die Leitung erneuern muss, ja kann man so sehen, aber wie verhält es sich mit dem Wasserschäden am Gebäude?
Gibt es die Möglichkeit das der Gebäudeversicherung melden und die übernehmen den Schaden, wäre ja im Übergang und ich muss ja erstmal bei der Versicherung bleiben bis ich Kündigen kann.
Verhandeln wäre glaube ich schwierig weil es ja sanierungsbedürftig ist und auch nach der Unterschrift hätte auftretten können.
Weiß gerade nicht so richtig weiter, hätte jemand einen Tipp.
Danke
wir interessieren uns für eine Doppelhaushälfte und sind auch schon mit den Verhandlungen durch und warten auf einem Notartermin. Das Objekt ist aus den70er und Sanierungsbedürftig.
Nun wollte ich mir heute das Haus noch einmal genau anschauen ob ich nichts übersehen habe, leider hat es einen massiver Wasserschaden gegeben in der Zeit, das Objekt ist unbewohnt und es hat keiner gemerkt.
Wasserleitung durch gegammelt im Übergang und teilweise in die Betonwand gezogen.
Jetzt stehe ich ein bisschen auf dem Schlauch und bin mir unsicher was ich tuen soll, die Verkäuferin sagte wir reparieren das soweit. Für mich muss dieser Wasserschaden im Vertrag aufgenommen werden, jetzt kann man aber argumentieren das es ja Sanierungsbedürftig wäre und sowieso die Leitung erneuern muss, ja kann man so sehen, aber wie verhält es sich mit dem Wasserschäden am Gebäude?
Gibt es die Möglichkeit das der Gebäudeversicherung melden und die übernehmen den Schaden, wäre ja im Übergang und ich muss ja erstmal bei der Versicherung bleiben bis ich Kündigen kann.
Verhandeln wäre glaube ich schwierig weil es ja sanierungsbedürftig ist und auch nach der Unterschrift hätte auftretten können.
Weiß gerade nicht so richtig weiter, hätte jemand einen Tipp.
Danke
B
baumgeist15.07.20 17:37Ja, Rohrleitung und Strom muss neu gemacht werden das ist schon richtig aber bitte nicht der Estrich Boden im Keller da hab ich keinen Bock drauf. Der Rest wurde schon ordentlich gemacht in den Jahren.
B
baumgeist15.07.20 17:38Wie gesagt die feuchten Wände auf einmal dort wo kein Wasser stand und definitiv nicht direkt an der Schadenstelle ist schon schwierig
baumgeist schrieb:
Wie gesagt die feuchten Wände auf einmal dort wo kein Wasser stand und definitiv nicht direkt an der Schadenstelle ist schon schwierigMoin das ist nicht schwierig, sondern Standard. Das Wasser verteilt sich halt auf der Bodenplatte und steigt dann eventuell auch an ganz anderer Stelle auf.
Je nach Bodenaufbau kann das problemlos getrocknet werden und bis zum Ausbau des Bodens ist vieles möglich.
Wie ist denn sonst so der Stand?
Olli