ᐅ Letzte Besichtigung vor Vertragsabschluss Wasserschaden gefunden
Erstellt am: 13.07.20 20:27
B
baumgeist
Hallo,
wir interessieren uns für eine Doppelhaushälfte und sind auch schon mit den Verhandlungen durch und warten auf einem Notartermin. Das Objekt ist aus den70er und Sanierungsbedürftig.
Nun wollte ich mir heute das Haus noch einmal genau anschauen ob ich nichts übersehen habe, leider hat es einen massiver Wasserschaden gegeben in der Zeit, das Objekt ist unbewohnt und es hat keiner gemerkt.
Wasserleitung durch gegammelt im Übergang und teilweise in die Betonwand gezogen.
Jetzt stehe ich ein bisschen auf dem Schlauch und bin mir unsicher was ich tuen soll, die Verkäuferin sagte wir reparieren das soweit. Für mich muss dieser Wasserschaden im Vertrag aufgenommen werden, jetzt kann man aber argumentieren das es ja Sanierungsbedürftig wäre und sowieso die Leitung erneuern muss, ja kann man so sehen, aber wie verhält es sich mit dem Wasserschäden am Gebäude?
Gibt es die Möglichkeit das der Gebäudeversicherung melden und die übernehmen den Schaden, wäre ja im Übergang und ich muss ja erstmal bei der Versicherung bleiben bis ich Kündigen kann.
Verhandeln wäre glaube ich schwierig weil es ja sanierungsbedürftig ist und auch nach der Unterschrift hätte auftretten können.
Weiß gerade nicht so richtig weiter, hätte jemand einen Tipp.
Danke
wir interessieren uns für eine Doppelhaushälfte und sind auch schon mit den Verhandlungen durch und warten auf einem Notartermin. Das Objekt ist aus den70er und Sanierungsbedürftig.
Nun wollte ich mir heute das Haus noch einmal genau anschauen ob ich nichts übersehen habe, leider hat es einen massiver Wasserschaden gegeben in der Zeit, das Objekt ist unbewohnt und es hat keiner gemerkt.
Wasserleitung durch gegammelt im Übergang und teilweise in die Betonwand gezogen.
Jetzt stehe ich ein bisschen auf dem Schlauch und bin mir unsicher was ich tuen soll, die Verkäuferin sagte wir reparieren das soweit. Für mich muss dieser Wasserschaden im Vertrag aufgenommen werden, jetzt kann man aber argumentieren das es ja Sanierungsbedürftig wäre und sowieso die Leitung erneuern muss, ja kann man so sehen, aber wie verhält es sich mit dem Wasserschäden am Gebäude?
Gibt es die Möglichkeit das der Gebäudeversicherung melden und die übernehmen den Schaden, wäre ja im Übergang und ich muss ja erstmal bei der Versicherung bleiben bis ich Kündigen kann.
Verhandeln wäre glaube ich schwierig weil es ja sanierungsbedürftig ist und auch nach der Unterschrift hätte auftretten können.
Weiß gerade nicht so richtig weiter, hätte jemand einen Tipp.
Danke
K
knalltüte14.07.20 14:35guckuck2 schrieb:
Wenn Alterung vorliegt und/notwendige Reparaturen ausbelieben, wird sich die Versicherung weigern.das wäre ein sogenannter "Sanierungsstau"
Das Wörtchen habe ich auch kennenlernen dürfen (Haus ca. 270 Jahre alt )
Ein Problem könnte auch sein, dass der Wasserschaden im unbewohnten Zustand aufgetreten ist. Denn hätte da jemand gewohnt, so wäre der Schaden viel schneller aufgefallen. Keine Ahnung wie penibel die Versicherung da ist und sich rausreden will.
Aber wie massiv ist der Schaden denn jetzt? Ich sehe auf dem Bild ein bisschen feuchte Wände. Kann man die nicht einfach trocken und alles ist wieder gut?
Aber wie massiv ist der Schaden denn jetzt? Ich sehe auf dem Bild ein bisschen feuchte Wände. Kann man die nicht einfach trocken und alles ist wieder gut?
Jep, unbewohnt ist das Stichwort.
Wenn die Verkäuferin den Leerstand nicht an die Versicherung gemeldet hat (und ich wette, dass sie das nicht gemacht hat), ist diese frei von der Leistung.
Davon abgesehen, sehe ich den tatsächlichen Schaden bei einem Haus, das sowieso noch kernsaniert wird nicht wirklich. Wenn der Boden eh raus kann, kann auch der Estrich unproblematisch getrocknet werden, je nachdem wie eilig ihr es habt trocknet das sogar von selbst.
Ich würde entweder versuchen, den Schaden nochmal vom Preis runter zu bekommen (je mehr desto besser) oder aber eine Vereinbarung treffen, dass zusätzlich Kosten, die durch den Schaden verursacht wurden von der Verkäuferin zu tragen sind.
Letzteres wird sie ungern machen, also lässt sie halt noch paar Tausender nach und gut.
Wenn die Verkäuferin den Leerstand nicht an die Versicherung gemeldet hat (und ich wette, dass sie das nicht gemacht hat), ist diese frei von der Leistung.
Davon abgesehen, sehe ich den tatsächlichen Schaden bei einem Haus, das sowieso noch kernsaniert wird nicht wirklich. Wenn der Boden eh raus kann, kann auch der Estrich unproblematisch getrocknet werden, je nachdem wie eilig ihr es habt trocknet das sogar von selbst.
Ich würde entweder versuchen, den Schaden nochmal vom Preis runter zu bekommen (je mehr desto besser) oder aber eine Vereinbarung treffen, dass zusätzlich Kosten, die durch den Schaden verursacht wurden von der Verkäuferin zu tragen sind.
Letzteres wird sie ungern machen, also lässt sie halt noch paar Tausender nach und gut.
B
baumgeist14.07.20 15:44superzapp schrieb:
das wäre ein sogenannter "Sanierungsstau"
Das Wörtchen habe ich auch kennenlernen dürfen (Haus ca. 270 Jahre alt )Ja aber nicht nach 30jahren, denke da wurde noch was erneuert so wie es ausschaut, außerdem liegt es nicht immer am Alter, verrutschte Dichtung beim pressen oder vergessen zu pressen wird auch undicht.guckuck2 schrieb:
Wenn Alterung vorliegt und/notwendige Reparaturen ausbelieben, wird sich die Versicherung weigern.Moin
Das ist so nicht richtig
Die Versicherung wird des Schaden regulieren. Die schadhafte Stelle der Rohrleitung auszutauschen ist wie auch die Trocknung und Wiederherstellung von Wand- u. Bodenbelägen einschl. aller notwendigen Arbeiten ist Versicherungsleistung.
Darüber hinausgehende und notwendige Arbeiten an der Wasser- Abwasser oder Heizungsleitungen ist Sache des Eigentümers.
Wenn dort ein Estrich eingebaut ist wird dieser getrocknet werden oder je nach Bodenaufbau auch rückgebaut.
Nach Abschluss der Trocknungsmaßnahmen ist der Zustand wie vor dem Schaden.
Olli
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