Die Leistungen, die ein Architekt erbringen muss, sind vertraglich zu vereinbaren. Das kann z.B. schlicht und einfach auch "ein Stück Haus, 2 Vollgeschosse, Satteldach und Keller" sein. Wie das Haus errichtet wird, läge dann in der Hand des Architekten; vor allem muss das Werk (Haus) mangelfrei errichtet werden.
Es bietet sich deshalb an, einen Vertrag zu vereinbaren, der die Leistungen so genau wie möglich beschreibt. D.h., das Haus, Baubeschreibung etc., Entwurf, Ausführungsplanung und Bauleitung oder doch nur Baueingabe?
Die einzelnen Pflichten des Architekten innerhalb eines Pflichtenfelds, sagen wir Baueingabe, müssen Sie nicht unbedingt vereinbaren, da "mangelfrei" da im Vordergrund steht, und es dem Architekten einigermassen frei steht, wie er, um beim Beispiel zu bleiben, zur Baubewilligung kommt.
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