Laut Geschossflächenzahl nur 138 m2 möglich - 2geschossig - Hilfe :)

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Aloha1896

Aufenthaltsraum ist in der Landesbauordnung definiert und Zweifelsfälle (Hobbyraum, Sauna, ...) durch unzählige Urteile mehr oder weniger geklärt.

Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Küche, ..., erschließende Flure und Treppen - nach Außenmaßen!
nicht dazu zählen Abstellräume, Abseiten, Bäder, Toiletten, Ankleiden, ...
Dann passt es ja mit Ankleide und Bad
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Aloha1896

Danke ! Gibt es dazu eine Auflistung ? Was ich finde beschreibt nicht genau um welchen Raum es sich handelt ..
 
A

Aloha1896

Es passt dahin, dass wir dann mit ca 140m2 geplant haben und durch die Flächen (die man nicht anrechnet) ja auf diese Summe kommen könnte ...
 
E

Escroda

auch gegen das Bauamt vorgehen
Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl ist nicht nachbarschützend. Da kannste gehen, so viel Du willst. Da musst Du schon eine Bürgerinitiative mobilisieren.
Das ist das Einfallstor für eine zukünftige Granitisierung des Gebietes
Oder die Lösung zur Erhaltung von Wald-, Land- und Forstwirtschaftsflächen an anderer Stelle. Nachverdichtung ist nicht nur schlecht.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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