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Aloha1896
Dann passt es ja mit Ankleide und BadAufenthaltsraum ist in der Landesbauordnung definiert und Zweifelsfälle (Hobbyraum, Sauna, ...) durch unzählige Urteile mehr oder weniger geklärt.
Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Küche, ..., erschließende Flure und Treppen - nach Außenmaßen!
nicht dazu zählen Abstellräume, Abseiten, Bäder, Toiletten, Ankleiden, ...
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