Lastenübernahme Nachbar Grenzbebauung

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B

bombe87

Hallo Liebes Bauherren,

wir wohnen in BaWü und haben unseren Bauantrag eingereicht. Darin ist ein Carport auf die Grenze geplant, welches alle Kriterien der Landesbauverordnung (Höhe, Ansichtsfläche, Länge, ...) und des Bebauungsplan einhält.

Nun unsere Frage, muss der zukünftige Nachbar trotzdem zustimmen, obwohl wir alle Regelungen einhalten?

Viele Grüße & danke!
 
E

Escroda

Nun unsere Frage, muss der zukünftige Nachbar trotzdem zustimmen, obwohl wir alle Regelungen einhalten?
Nein. Durch die Formulierung der Nachbarbeteiligung im §55 der Landesbauordnung hätte es aber die Bearbeitung des Bauantrages erheblich erleichtern können, wenn man vorher die Nachbarzustimmungen durch Unterschriften auf den Bauvorlagen eingeholt hätte. Ein vorsichtiger Sachbearbeiter wird nämlich von sich aus die Nachbarn beteiligen, wenn die Unterschriften fehlen, und das kann dann zu Verzögerungen führen.
Wenn man sein Bauvorhaben selber den Nachbarn vorstellt, lernt man diese auch gleich kennen und hat die Chance, Argwohn zu verhindern und Missverständnisse zu vermeiden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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