Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

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Tolentino

Tolentino

Entscheidend finde ich, dass Du Dich nicht allein auf die Aussagen des BU verlässt bei der Berechnung der Grundflächenzahl, da Du Dich sonst u.U. unnötig einschränkst. Außerdem wäre noch mal daran zu erinnern, dass Du höchstwahrscheinlich Erwerbsteuer-Steuer auf das Haus zahlst, wenn Du mit dem Verkäufer des GS baust.
Ja, das merke ich.
Nein Verkäufer ist jemand drittes, der Makler und der BU kennen sich.
 
Tolentino

Tolentino

Liebe Alle,

kleines Update von meiner Seite.
Ich habe inzwischen einen Kaufvertragsentwurf vom Notariat erhalten.
Dort wird genau festgelegt, wie das mit der Grunddienstbarkeit (dem Geh- Fahr- und Leitungsrecht- des Hinternachbarn) geregelt ist:
Ich muss ihm das gewähren. Wenn wir es gemeinsam benutzen (also ich den gleichen Streifen befahre, um zu meinem Stellplatz zu kommen) dann teilen wir uns Unterhalt und Sicherungspflichten. Wenn ich den Streifen nicht benutze, muss er sich sogar um alles kümmern.
Bzgl. Steuern: Um die Grunderwerbsteuer kommt man wohl nicht rum.
Die Grundsteuer wird gemindert, da bei der Festlegung durch das Finanzamt die Grunddienstbarkeit einsehbar ist und berücksichtigt wird.

Bzgl. Bebaubarkeit war ich bei der Bauaufsicht:
Es ist kein Bebauungsplan vorhanden. D.h. es gilt §34 Baugesetzbuch. Leider gilt hier, dass es um die überwiegende Bebauung in der Nachbarschaft geht.
Also der Nachbar, der eindeutig 4m an die Straßengrenze gebaut hat, reicht nicht unbedingt als Präzedenzfall, bzw. das ist dann wohl Ermessensspielraum.
Grundflächenzahl orientiert sich genauso, da meinte die Sachbearbeiterin: "könnten auch 0,23 sein. Muss man dann schauen."
Aber auf jeden Fall zählt nur das Hauptgebäude. Nebengebäude dürfen dann die Grundflächenzahl um 50% überschreiten.
Firsthöhe ist 9m möglich.

Was ich leider vergessen habe zu fragen ist, ob der Grenzabstand zur Straße hin (5m, evtl. 4m) durch Nebengebäude bebaut werden darf, muss ich dann wohl nachholen.

Frage an die liebe Foren-Gemeinde:

Lieber 2-Vollgeschosse und Kriechboden oder 1,5er Satteldach mit ausbaufähigem DG?

Danke und Gruß

Tolentino
 
Y

ypg

Ich bin immer für Letzteres... mit einem brauchbaren Kniestock. Ich finde Dachschrägen gemütlicher.
Die meisten hier können mit dieser Schräge und der damit verbundenen Einschränkung in der Möblierung nichts anfangen.

Was Euch beliebt, das müsst ihr Euch selbst überlegen
 
kaho674

kaho674

Grundflächenzahl orientiert sich genauso, da meinte die Sachbearbeiterin: "könnten auch 0,23 sein. Muss man dann schauen."
Aber auf jeden Fall zählt nur das Hauptgebäude. Nebengebäude dürfen dann die Grundflächenzahl um 50% überschreiten.
Bin da skeptisch. Die 23% sind ja m.E. schon der Rest aus Grundflächenzahl II-I. Bei strenger Auslegung könntest Du nur noch diese für alles andere Nutzen. Die 50% Überschreitung ist mit der Zufahrt bereits fast ausgeschöpft.

Könnte mir vorstellen, dass das Bauamt großzügig ist, wenn man es nicht übertreibt und auch noch ein paar stichhaltige Beispiele aus der Nachbarschaft dazu nennt. Gut kommt auch immer ein besonderer Beitrag in Form von Umweltschutz (z.B. Gründächer, Vogelschutzhecken, Magerwiesen usw.), um die Damen und Herren gnädig zu stimmen. Aber zu viel würde ich nicht erwarten.

Lieber 2-Vollgeschosse und Kriechboden oder 1,5er Satteldach mit ausbaufähigem DG?
Bei der kleinen Grundfläche wär ich eher bei 2 Vollgeschossen mit Keller.
 
Tolentino

Tolentino

Ich bin immer für Letzteres... mit einem brauchbaren Kniestock. Ich finde Dachschrägen gemütlicher.
Die meisten hier können mit dieser Schräge und der damit verbundenen Einschränkung in der Möblierung nichts anfangen.
Was Euch beliebt, das müsst ihr Euch selbst überlegen
Was wäre denn ein brauchbarer Kniestock in deinen Augen? 1m?

Naja, ich bin eigentlich jemand der wegen der Nutzbarkeit des Raums eher für 2 Vollgeschosse plädiert. Auf der anderen Seite wollen wir ja die 6 Zimmer unterbringen. Und da wäre bei der beschränkten Grundfläche ein ausbaubarer Dachboden natürlich ein schöner "doppelter Boden".
Die Frage ist, ob es dann wegen der mangelnden Stellfläche im OG und mangelnden Lagerfläche im Allgemeinen, nicht trotzdem alles zu eng wird.

Bin da skeptisch. Die 23% sind ja m.E. schon der Rest aus Grundflächenzahl II-I. Bei strenger Auslegung könntest Du nur noch diese für alles andere Nutzen. Die 50% Überschreitung ist mit der Zufahrt bereits fast ausgeschöpft.
Das hatte ich schon mit der Bauaufsicht geklärt, nur vergessen hier zu schreiben. Wenn die Zufahrt nicht versiegelt wird, zählt sie auch nicht zur versiegelten Fläche (was logisch klingt). Ganz konkret habe ich mit der Sachbearbeiterin Rasengittersteine besprochen. Sichere Aussage: "Die sind OK!".
Und die 0,23 sind tatsächlich ohne irgendwelche Grundflächenzahl II Zahlen zu sehen, sondern die Schätzung der Sachbearbeiterin zum Grad der Bebauung der Nachbarschaft ohne das jetzt genauer betrachtet zu haben.
Sie sagte mir im Gespräch auch, dass kommt teilweise sogar darauf an, wie das Gesamtbild der Bebauung aussieht (ob es sich gut einfügt) und gar nicht mal auf die Zahlen an sich. Was ich mal so auslege, dass selbst 0,25 ok wären, wenn mein Haus am Ende nicht wie ein Wolkenkratzer in mitten von 3-Stöckern aussieht.

Könnte mir vorstellen, dass das Bauamt großzügig ist, wenn man es nicht übertreibt und auch noch ein paar stichhaltige Beispiele aus der Nachbarschaft dazu nennt. Gut kommt auch immer ein besonderer Beitrag in Form von Umweltschutz (z.B. Gründächer, Vogelschutzhecken, Magerwiesen usw.), um die Damen und Herren gnädig zu stimmen. Aber zu viel würde ich nicht erwarten.
Ja, also in der Nachbarschaft sehe ich in meinen Augen viel mehr versiegelte Flächen, das Grundstück ist jetzt zur Hälfte asphaltiert. Aber danke dennoch für die Tipps mit den anderen "Friedensangeboten".

Bei der kleinen Grundfläche wär ich eher bei 2 Vollgeschossen mit Keller.
Tja, Keller. Das Grundwasser steht in Berlin ja allgemein recht hoch. Hier ist es wohl noch extremer. Man müsste mit weißer Wanne bauen, selbst dann ohne Garantie, dass es ewig dicht hält. Kostenpunkt +87 TEUR (lt. Angebot bei anderem Bauprojekt in der Nachbarschaft). Das ist leider nicht drin bei mir...
Tatsächlich baut hier auch sonst kaum einer mit Keller, selbst im Bestand kommt es ab BJ 90er kaum noch vor (zumindest habe ich es bei meinen Besichtigungen nicht gesehen).

weiteres Update:
die 5m (gfs. 4m) zur Straße hin dürfen gar nicht bebaut werden. Also muss der Stellplatz entweder hinter das Haus (wenn das vorne steht, wofür die meisten hier ja plädieren) oder hinter die 5m.

LG

Tolentino
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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