Lärm im Außenbereich bei Kontrollierte-Wohnraumlüftung - Lärmregelung bzgl. Uhrzeiten?

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I

Illo77

  • Moin zusammen,
    gibt es eigentlich eine Regelung zu welchen Uhrzeiten eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung laufen darf und wann nicht bzw. auf welchen Stufen die laufen dürfen?
    Wir haben aktuell ziemlichen Stress mit unserem einen Nachbarn, der total durchdreht sobald die Anlage auf Stufe 3 oder Stufe 4 läuft. Lt. Hersteller ist Stufe 1 nur bei Abwesenheit (Urlaub z. B.) zu nutzen, Stufe 2-3 ist Normalbetrieb (wir nutzen normal nur Stufe 2), Stufe 4 bei Dingen wie Besuch, Wäschetrocknen, Kochen, Duschen, Baden usw…
    Wir lassen im Sommer die Anlage am späten Nachmittag oder frühen Abend (je nachdem) auf Stufe 3 laufen um die Verhältnismäßig kühlere Außenluft der Ostseite (dort sitzt die Ansaugung) in die Räume des Obergeschoss zu lüften (Kinderzimmer) da es dort sonst brühend warm ist und die Kinder ja nun einmal früh im Bett sind wodurch man nicht die Fenster öffnen kann (zum einen wg. der Gefahr, dass das Kind aus dem Fenster klettert aber auch weil es dann auch einfach zu hell im Raum ist, ganz zu schweigen von der Abendsonne die dann auf den Laminatboden scheint und diesen erwärmt der dann über Nacht die wärme wieder in den Raum abgibt). Das führt regelmäßig zu wütenden Äußerungen des Nachbarn. Ich arbeite in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen und musste mir z. B. von meinem Nachbarn schon Fragen anhören ob ich denn da arbeite oder betreut werde und mein armes Kind könne sich ja seine Eltern nicht aussuchen usw.
    Naja jedenfalls war bereits der Installateur des ganzen vor Ort und sagte alles ok (hätte ja wirklich sein können, das was mit der Anlage nicht ok ist).
    Jetzt ist die Frage, was mir nämlich bislang noch keiner erzählen konnte. Gibt es generell eine Regelung speziell solcher Anlagen (ähnlich wie mit Betrieb eines Rasenmähers usw. bis 20 Uhr) dass die zu bestimmten Uhrzeiten bestimmte Werte nicht übertreffen dürfen oder gilt da nur die Allgemeine Lärmschutzverordnung oder wie sich das nennt? Vielleicht weiß ja jemand genaueres darüber, ich weiß nur von jemanden der bei der Umweltbehörde arbeitet, dass das aktuell generell ein Thema ist was mehr wird (auch in Bezug auf Luftwärmepumpen).
    Haus ist Baujahr 2013, Anlage eine Vallox 090sc, Gerät sitzt im Spitzboden an der Ostgiebelinnenwand, Luftein- Auslass sitzt entsprechend an der Außenseite der Giebelwand mit einer Kombi-Lufthutze (einen breiten Schlitz für das eine und nach unten hin eine große Öffnung für das andere, weiß nicht was für Ein- und Auslass ist)
    Und ja ich weiß dass es keine Klimaanlage ist, jedoch ist der Nutzen im Sommer doch deutlich für die kühlere Außenluft und Stufe 3 ist ja immer noch lt. Hersteller „Normal“betrieb, Stufe 4 hatten wir bisher nur als wir Besuch hatten im Winter, wie groß der Unterschied zwischen 3 und 4 ist weiß ich allerdings auch nicht.

    ach ja, Standort ist Schleswig Holstein

    Schönen Gruß
 
AOLNCM

AOLNCM

Die Anlage ist für einen kontinuierlichen Betrieb ausgelegt. Solange die Schalldämpfer und Schällen mit Gummieinsätzen verbaut wurden ist erstenmal nichts auszusetzen.
Was aber geregelt ist, ist der Lärmpegel. Wie viel dB es bei der Nachtruhe Max. sein dürfen k.A. musst du mal Googeln.

Was du noch machen kannst, wenn die Stufe zwei leiser genug ist und die Stufe drei etwas zu laut ist. Man kann normalerweise in Fachmannebene die Volumenströme der jeweiligen Stufen anpassen. evtl. bei der Stufe Drei in zehn qbm Schritten runter gehen bis beide Parteien zufrieden sind?
 
B

Bieber0815

gibt es eigentlich eine Regelung zu welchen Uhrzeiten eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung laufen darf und wann nicht bzw. auf welchen Stufen die laufen dürfen?
Nein, aber zulässige Schallpegel sind geregelt. Es gilt dabei nicht der Schallpegel bei Dir an der Abluftöffnung, sondern der Schallpegel bei Deinem Nachbarn. Einzelheiten sind recht gut ergoogle-bar, wenn Du Kontrollierte-Wohnraumlüftung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt. Das Prinzip ist das gleiche.

(Hättest Du Dir ein Motorrad gekauft, aber Du wolltest ja die Kontrollierte-Wohnraumlüftung, selbst schuld :P *SCNR*).
 
B

Bauexperte

Du willst es leider nicht anders ....

Ich habe jetzt - gefühlt - x-mal Deinen Phantasieberuf gelöscht, Dich durch die Software auffordern zu lassen, Deinen realen Beruf einzutragen. Meinst Du eigentlich, ich hätte Langeweile?

Trage Deinen Beruf nach oder spiel woanders!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
M

MayrCh

Gibt es generell eine Regelung speziell solcher Anlagen (ähnlich wie mit Betrieb eines Rasenmähers usw. bis 20 Uhr) dass die zu bestimmten Uhrzeiten bestimmte Werte nicht übertreffen dürfen oder gilt da nur die Allgemeine Lärmschutzverordnung oder wie sich das nennt?
Mangels Vorschriften werden solche Anlagen häufig der TA Lärm unterworfen, obwohl es sich hier nicht um den TA Lärm gegenständlichen Anlagen- und Gewerbelärm handelt.

Wie schon richtig dargestellt, stellt die TA Lärm auf Richtwerte ab, die maximal beim betroffenen Nachbarn insgesamt ankommen dürfen. Entscheidend ist also nicht hauptsächlich, wie Laut die Anlage an der Quelle ist, sondern wie viel insgesamt (also inklusive aller weiteren evtl. vorhandenen Kontrollierte-Wohnraumlüftung/Luft-Wasser-Wärmepumpe Anlagen) beim Nachbarn ankommt.

Für allgemeine Wohngebiete betragen diese Richtwerte 55 dB(A) tags (06:00-22:00 Uhr) und 40 dB(A) nachts (22:00-06:00 Uhr). Innerhalb dieser Zeiträume gibt es noch besonders geschützte Ruhezeiten (20:00-22:00 sowie 05:00-06:00 Uhr).
Bei Beschwerden aus der Nachbarschaft wird die zuständige Genehmigungs- /Immissionsschutzbehörde - sofern sie fachlich einwandfrei arbeitet - darauf bestehen, dass die Belastung beim Nachbarn aus der betrachteten, einzelnen Anlage mindestens 3, besser 6 dB(A) unterhalb diesen Richtwerten liegen. Nur so ist gemäß der TA Lärm eine Überschreitung der Richtwerte unter Berücksichtigung aller sonstigen relevanten Anlagen- und Gewerbelärmerzeuger auszuschließen.

Je nach konkreter örtlicher Gegebenheit, Aufstellsituation usw. kann der Betrieb einer Kontrollierte-Wohnraumlüftung vor allem im Nachtzeitraum schon zu einer Ausreizung der reduzierten Richtwerte führen, insbesonderse wenn die häufig auftretende Tonhaltigkeit betrachtet wird.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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