L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 05.12.2024
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kobaje0

Dann solltest du Glück haben. Die Änderungen der nächsten 12 Monate werden für das maximale Einkommen herangezogen. Die Änderungen der nächsten 36 Monate beeinflussen die maximale Belastungsgrenze was ja in eurem Fall positiv ist.
 
K

kobaje0

Jemand, der sich nur Wohneigentum leisten kann, wenn der Großteil des Investitionsvolumens mit 1% (Z15) verzinst wird und dann nicht mal mehr Kohle für ne neue Waschmaschine hätte, sollte vielleicht generell von einem Immobilienkauf absehen. Das soll jetzt überhaupt nicht großkotzig klingen, aber will man echt um jeden Preis auf alles verzichten, nur damit man ne eigene Immobilie hat? Das aktuelle Jahr mit der Zwischenfinanzierung war jetzt echt finanziell eine Herausforderung und das wöllte ich nicht 40 Jahre so haben.
Bei einem Kreditbetrag von 322t€ mit 15J Laufzeit und 3% Tilgung beträgt die Zinsersparnis durch Z15 zu einem marktüblichen 3,8% Kredit ca 70t€.

Jeder hat seine individuelle Belastungsgrenze. Und wenn jemand einen Z15 bekommt, spart er sich eine Menge Zinsen und kommt eventuell so in einen Bereich der unterhalb seiner Grenze liegt auch wenn nicht viel Luft ist. Wenn er nun aber nur kaufen kann wenn er eine Zwischenfinanzierung bekommt muss er in der Lage sein notfalls auch konventionell zu finanzieren. Und da steigen diejenigen dann aus (wenn sie vernünftig sind oder eine verantwortungsvolle Bank haben). Und das sind die für dieses Programm eigentlich da sein sollte.
 
D

der_gmuender23

Wir sind bereits seit Mai glückliche z15 Kunden und haben das Darlehen erhalten. Heute kam nun die Bewilligung für die Ergänzungsförderung für das zweite Kind. Eingang beim LRA war im Juli. Natürlich ist aktuell kein Geld da. Aber es ist ja auch keine Eile hier geboten.
 
P

Paulari

Ich verstehe das gerade so: Der Fertighausanbieter will mit einem wirksamen Vertrag, aber ohne einen Cent Anzahlung, die Werkspläne fertig stellen und die Bemusterung durchführen. Ist der Vertrag jedoch aufschiebend bedingt, macht er erstmal gar nichts. Hmm! Ihr müsst letztendlich entscheiden, was ihr macht. Die L-Bank akzeptiert nur Verträge mit aufschiebender Bedingung. Sobald ihr vor Antragstellung Zahlungen leistet und diese später in irgendeiner Form durch das Z15 Darlehen abgedeckt bzw. erstattet werden sollen, merkt die L-Bank das. Die Auszahlung erfolgt i.d.R. nämlich nicht direkt an den Kunden. Also vorher gut überlegen.

Zu deinem letzten Absatz: Deshalb der Hinweis auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Den Antrag zu stellen ist ja nicht gleichbedeutend mit den Antrag auch genehmigt zu bekommen. Wenn von Seiten der L-Bank eine Absage erteilt wird, kommt man mit aufschiebender Bedingung ohne finanzielle Einbußen aus dem Vertrag raus.
Nochmals vielen Dank, dass du dir so viel Zeit nimmst. Ich habe mir unseren Dialog nochmal durchgelesen und gemerkt, dass ich nicht alles richtig interpretiert hatte. Ich versuche unsere Situation nochmal besser zu erklären, weil deine Erfahrung für uns ein entscheidender Faktor für unseren Weg sein könnte (klar kann man sich nie sicher sein, da jede Situation individuell ist!):

Plan: dieses Jahr noch ein sehr gutes Angebot unterschreiben, das alles Mögliche optional enthält, sodass all unsere Wünsche den 21 Monaten Preisgarantie unterliegen. Darin soll eine aufschiebende Bedingung für z15 und KfW WEF 300 stehen, die besagt, dass wir bis Juli 2025 beide Forderungen beantragen. Und zwangsläufig eben auch, dass der Vertrag erst mit Bewilligung der L-Bank zustande kommt. Aufgrund von Umzug und Einschulung unseres Sohnes wollen wir vor Schuljahresbeginn also spätestens August 2026 eingezogen sein.

Problem: (alles bis zur Baugenehmigung wird noch vor dem z15 Antrag stattfinden - sollte kein Problem sein). Bemusterung und Werkspläne fallen vermutlich in die Zeit zwischen Antrag und Bewilligung z15. Fertighausfirma sagt, dass der Vertrag ja erst mit Bewilligung zustande kommt und sie vorher keine Bemusterung und erst Recht keine Werkspläne machen. Sie können dadurch die Hausstellung nicht eintakten, wir verlieren Zeit, was schlecht für unser unumstößliches Einzugsdatum und die Preisgarantie ist. Dieses Problem versuchen wir zu lösen. Dass man sich auf die Förderungen und deren Zusage nicht sicher verlassen kann wissen wir. Dieses Risiko sind wir bereit zu tragen.

Mögliches Szenario1:
Ist es dem Anbieter (trotz der bei uns noch fehlenden Bewilligung) genug Sicherheit, wenn wir nach Bemusterung die erste Rate also 5% bezahlen. Szenario 1a: wir bezahlen diesen Betrag mit Eigenkapital. Szenario 1b: Wir bezahlen das mit einer Zwischenfinanzierung, die ja sowieso notwendig sein wird. Übernimmt das z15 Darlehen dann aber diese Zahlung im Nachhinein, obwohl noch gar keine Bewilligung da war und noch die aufschiebende Bedingung aktiv war?

Mögliches Szenario 2: Das Schreiben der L-Bank, dass "auf eigenes Risiko begonnen werden darf" ermöglicht, den Vertrag "aktiv zu machen" also als Bauherr und als Fertighausfirma beidseitig darauf zu verzichten bis zur Bewilligung zu warten. Das entspräche dem Vorschlag des Verkäufers, diesen Teil nachträglich aus dem Vertrag zu nehmen. Wie auch immer.

Klingt für euch Szenario 1 realistisch? Nach Durchsicht aller Dialoge hier, aller Merkblätter, Infos und Co. wüsste ich nicht, warum Szenario 1a nicht funktionieren sollte. Da muss ich natürlich dem Fertighausverkäufer nochmal auf den Zahn fühlen, bin da aber guter Dinge.

Danke und herzliche Grüße
 
L

LuSch_EFH

Nochmals vielen Dank, dass du dir so viel Zeit nimmst. Ich habe mir unseren Dialog nochmal durchgelesen und gemerkt, dass ich nicht alles richtig interpretiert hatte. Ich versuche unsere Situation nochmal besser zu erklären, weil deine Erfahrung für uns ein entscheidender Faktor für unseren Weg sein könnte (klar kann man sich nie sicher sein, da jede Situation individuell ist!):

Plan: dieses Jahr noch ein sehr gutes Angebot unterschreiben, das alles Mögliche optional enthält, sodass all unsere Wünsche den 21 Monaten Preisgarantie unterliegen. Darin soll eine aufschiebende Bedingung für z15 und KfW WEF 300 stehen, die besagt, dass wir bis Juli 2025 beide Forderungen beantragen. Und zwangsläufig eben auch, dass der Vertrag erst mit Bewilligung der L-Bank zustande kommt. Aufgrund von Umzug und Einschulung unseres Sohnes wollen wir vor Schuljahresbeginn also spätestens August 2026 eingezogen sein.

Problem: (alles bis zur Baugenehmigung wird noch vor dem z15 Antrag stattfinden - sollte kein Problem sein). Bemusterung und Werkspläne fallen vermutlich in die Zeit zwischen Antrag und Bewilligung z15. Fertighausfirma sagt, dass der Vertrag ja erst mit Bewilligung zustande kommt und sie vorher keine Bemusterung und erst Recht keine Werkspläne machen. Sie können dadurch die Hausstellung nicht eintakten, wir verlieren Zeit, was schlecht für unser unumstößliches Einzugsdatum und die Preisgarantie ist. Dieses Problem versuchen wir zu lösen. Dass man sich auf die Förderungen und deren Zusage nicht sicher verlassen kann wissen wir. Dieses Risiko sind wir bereit zu tragen.

Mögliches Szenario1:
Ist es dem Anbieter (trotz der bei uns noch fehlenden Bewilligung) genug Sicherheit, wenn wir nach Bemusterung die erste Rate also 5% bezahlen. Szenario 1a: wir bezahlen diesen Betrag mit Eigenkapital. Szenario 1b: Wir bezahlen das mit einer Zwischenfinanzierung, die ja sowieso notwendig sein wird. Übernimmt das z15 Darlehen dann aber diese Zahlung im Nachhinein, obwohl noch gar keine Bewilligung da war und noch die aufschiebende Bedingung aktiv war?

Mögliches Szenario 2: Das Schreiben der L-Bank, dass "auf eigenes Risiko begonnen werden darf" ermöglicht, den Vertrag "aktiv zu machen" also als Bauherr und als Fertighausfirma beidseitig darauf zu verzichten bis zur Bewilligung zu warten. Das entspräche dem Vorschlag des Verkäufers, diesen Teil nachträglich aus dem Vertrag zu nehmen. Wie auch immer.

Klingt für euch Szenario 1 realistisch? Nach Durchsicht aller Dialoge hier, aller Merkblätter, Infos und Co. wüsste ich nicht, warum Szenario 1a nicht funktionieren sollte. Da muss ich natürlich dem Fertighausverkäufer nochmal auf den Zahn fühlen, bin da aber guter Dinge.

Danke und herzliche Grüße
Euer Vorhaben:
Dezember 2024: Vertrag mit Fertighausfirma unter aufschiebender Bedingung unterzeichnen. 21 Monate Preisgarantie mitnehmen.
Juli 2025: Antrag L-Bank und KfW einreichen, da hier die Probezeit der Ehefrau endet
Nach Eingangsbestätigung der L-Bank und vor tatsächlicher Bewilligung des Darlehens die Werkspläne erstellen, die Bemusterung durchführen und 5% anzahlen. Den Bauantrag stellen. Nach Genehmigung den Bau hochziehen, weitere Zahlung leisten und im September 2026 einziehen, Restzahlung leisten.
Finanziert ab Eingangsbestätigung L-Bank über Zwischenfinanzierung und KfW 300. Wenn Z15 gewährt wird, Zwischenfinanzierung damit ablösen.

Naja, das ist bei geschätzt 80% der "Neubauer" hier im Forum die Vorgehensweise. Wir ziehen das ohne Zwischenfinanzierung durch. Diesbezüglich kann ich deine Fragen also nicht beantworten. Ich verstehe jetzt nicht, inwieweit Szenario 2 hier eine Rolle spielen sollte. Was ändert es für euch und den Fertighausanbieter wenn die aufschiebende Bedingung aus dem Vertrag genommen wird?

Die 5% Anzahlung leistet ihr für die Erstellung der Werkspläne. Die Bemusterung wird erst durchgeführt, wenn die Werkspläne frei gegeben sind. Damit warten die Firmen aber meistens bis der Bauantrag bewilligt ist. Ist dies alles geschehen, wird mit der Produktion eures Hauses im Werk i.d. R. erst begonnen, wenn dem Anbieter eine Finanzierungsbestätigung oder Bürgschaft der Bank über die Restsumme vorliegt. Sobald er diese hat, können ihm sämtliche aufschiebenden Bedingungen eigentlich egal sein, weil er sein Geld ja bekommt. Ich vermute mal, dass das bei eurem Fertighausanbieter nicht anders laufen wird. Ggf. mal schlau machen.

Zu beachten:
Z15 geht über L-Bank, KfW vermutlich über Hausbank. Die Bewilligung für das KfW Darlehen dauert (wenn die Unterlagen vollständig sind) nur etwa eine Woche. Die Hausbank will zur Ansicherung die Grundschuld auf dem ersten Rang, d.h. die L-Bank müsste mit dem Z15 auf den zweiten. Die machen das aber nur mit, wenn u.a. mindestens 25% Eigenkapital vorhanden sind. Hierzu bitte die Richtlinien Z15, Tz 1.8 durchlesen. Und ggf. bei den Zwischenfinanzierern nachfragen, auf welchem Rang diese eingetragen wird.
 
P

Paulari

Euer Vorhaben:
Dezember 2024: Vertrag mit Fertighausfirma unter aufschiebender Bedingung unterzeichnen. 21 Monate Preisgarantie mitnehmen.
Juli 2025: Antrag L-Bank und KfW einreichen, da hier die Probezeit der Ehefrau endet
Nach Eingangsbestätigung der L-Bank und vor tatsächlicher Bewilligung des Darlehens die Werkspläne erstellen, die Bemusterung durchführen und 5% anzahlen. Den Bauantrag stellen. Nach Genehmigung den Bau hochziehen, weitere Zahlung leisten und im September 2026 einziehen, Restzahlung leisten.
Finanziert ab Eingangsbestätigung L-Bank über Zwischenfinanzierung und KfW 300. Wenn Z15 gewährt wird, Zwischenfinanzierung damit ablösen.

Naja, das ist bei geschätzt 80% der "Neubauer" hier im Forum die Vorgehensweise. Wir ziehen das ohne Zwischenfinanzierung durch. Diesbezüglich kann ich deine Fragen also nicht beantworten. Ich verstehe jetzt nicht, inwieweit Szenario 2 hier eine Rolle spielen sollte. Was ändert es für euch und den Fertighausanbieter wenn die aufschiebende Bedingung aus dem Vertrag genommen wird?

Die 5% Anzahlung leistet ihr für die Erstellung der Werkspläne. Die Bemusterung wird erst durchgeführt, wenn die Werkspläne frei gegeben sind. Damit warten die Firmen aber meistens bis der Bauantrag bewilligt ist. Ist dies alles geschehen, wird mit der Produktion eures Hauses im Werk i.d. R. erst begonnen, wenn dem Anbieter eine Finanzierungsbestätigung oder Bürgschaft der Bank über die Restsumme vorliegt. Sobald er diese hat, können ihm sämtliche aufschiebenden Bedingungen eigentlich egal sein, weil er sein Geld ja bekommt. Ich vermute mal, dass das bei eurem Fertighausanbieter nicht anders laufen wird. Ggf. mal schlau machen.

Zu beachten:
Z15 geht über L-Bank, KfW vermutlich über Hausbank. Die Bewilligung für das KfW Darlehen dauert (wenn die Unterlagen vollständig sind) nur etwa eine Woche. Die Hausbank will zur Ansicherung die Grundschuld auf dem ersten Rang, d.h. die L-Bank müsste mit dem Z15 auf den zweiten. Die machen das aber nur mit, wenn u.a. mindestens 25% Eigenkapital vorhanden sind. Hierzu bitte die Richtlinien Z15, Tz 1.8 durchlesen. Und ggf. bei den Zwischenfinanzierern nachfragen, auf welchem Rang diese eingetragen wird.
Danke dir. Die Werkspläne werden meines Wissens erst nach Bemusterung erstellt, da in der Bemusterung ja alle Details festgelegt werden, die dann in den Werksplänen eingearbeitet werden. Und ich dachte, dass nahezu alle eigentlich Bemusterung und Werkspläne und viele auch die Baugenehmigung erst NACH Bewilligung machen.

Der Knackpunkt ist eben, ob dem Anbieter aufschiebende Bedingungen wirklich egal sind. Viele berichten nämlich, dass Bedingungen erst ausgeräumt werden müssen, bevor das Haus in Produktion geht. Und unsere Bedingung der Bewilligung durch die L-Bank kann das eben ausbremsen, da wir so spät im Prozess erst den Antrag stellen. Und wer weiß, wie lange es bis zur Bewilligung dann dauert. Ich hoffe jetzt verhandeln zu können, dass der Anbieter unser Vorhaben nicht ausbremst, wenn wir die 5% bezahlen und eine Finanzierungsbestätigung vorlegen, auch wenn die L-Bank Bewilligung noch nicht da ist. Sollten sie das ablehnen, muss ich eben versuchen Szenario 2 umzusetzen.

Herzliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 05.12.2024
Im Forum L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) gibt es 17 Themen mit insgesamt 1968 Beiträgen


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