Kündigung von Liegenschaft

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I

Ikso-1

Guten Tag,

ich habe Bauland gekauft auf dem sich ein Gartenbau unternehmen seit Jahren eingemietet hat (Vertrag mündlich laut OR), das Bauland dient dem Unternehmen als Lagerstätte für Humus sowie Abstellplatz für Baumaschinen.

Ich würde gerne wissen wie da die Kündigungsfrist ist, ich würde dem Unternehmen gerne kündigen, um auf dem Land ein Mehrfamilienhaus zu erstellen.

Wie ist da die Sachlage, bei Geschäftsräumen ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vorgeschrieben, gelten hier die selben fristen?

Wie sieht es as wenn der Mieter die Kündigung nicht akzeptiert, auf welchen Zeitraum kann sich die Kündigung erstrecken?

Danke für euren Input!
 
M

MODERATOR

Hallo Ikso,
Bei Ihrer Angelegenheit geht es, denke ich, um ein Pachtverhältnis.
Hierzu sagt das OR in Art.296 Folgendes:

SR 220 Art. 296 M. Beendigung des Pachtverhältnisses / II. Kündigungsfristen und -termine (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht))

Wegen der im Artikel 296 formulierten Einschränkung "sofern durch Vereinbarung oder Ortsgebrauch nichts anderes bestimmt und nach Art des Pachtgegenstandes kein anderer Parteiwille anzunehmen ist." rate ich aber dazu, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, damit die Kündigung reibungslos abläuft.
 
J

Jonas-1

Servus,
Dieses Thema kenne ich auch und hier ist unbedingt ein Fachanwalt zu empfehlen. Gerade wenn zu erwarten ist, dass der Pächter damit nicht einverstanden ist. Schon eine Kündigung durch einen RA ist etwas anderes als von einer Privatperson. Ich bin gespannt, wie das ausgegangen ist.

Vielleicht gibt es auch andere Erfahrungen.
Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag.
 
M

Marcel-1

Mein Bruder hat auch solches Land gekauft und darauf war eine Pächter. Gut er hatte nicht gleich die Absicht zu bauen, erst einige Jahre später. Er offerierte dann dem Pächter das sein Pachtvertrag am Tag X nicht mehr verlängert wird. Der hat das dann akzeptiert und sich was neues gesucht und auch gefunden.

Das hat also gut funktioniert und er hat das Gelände schon eher geräumt als er es musste.
 
K

Kurt1985-1

Ich denke auch, hier ist ein Fachanwalt die beste Lösung. Wenn das alles im Einvernehmen erfolgt, dann gibt es ja keine Probleme. Aber wenn nicht, dann sind Juristen gefragt.
 
L

Luca-1

Aber wenn hier kein Mietvertrag existiert, dann gilt doch die Frist von 6 Monaten. Ich halte das für angemessen, denn der Vorbesitzer hat das ja gewusst, dass er das Grundstück verkauft hat. Eigentlich hätte er seinen Pächter schon die Kündigung übergeben müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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